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Liguster Schnittverträglichkeit

Verfasst: 8. Jun 2024, 08:51
von Gänselieschen
In meinem Gemüsegarten stehen zwei Liguster, seit mehr als 20 Jahren, die schneide ich bestimmt 3x jährlich. Trotzdem sind sie nun zu hoch und machen den Weg fast zu.

Kann ich die radikal auf Kniehöhe stutzen? Vermutlich haben sie dann nicht ein Blatt mehr. ???

Re: Liguster Schnittverträglichkeit

Verfasst: 8. Jun 2024, 09:00
von Ruth66
Liguster sollte das schon mitmachen. Aber ich würde vielleicht erst die eine Seite runternehmen, wenn es nachgewachsen ist, dann die andere.

Re: Liguster Schnittverträglichkeit

Verfasst: 8. Jun 2024, 09:16
von Gartenlady
Das ist die sichere Variante, oder bis zum Frühjahr warten. Ich habe einen panaschierten Liguster, der im vorletzten Winter komplett zurückgefroren war, diese Sorte ist nicht so frostharte wie der Normalo. Ich habe den Gärtner im letzten Frühjar gebeten alles Erfrorene zurückzuschneiden, Kniehöhe blieb gar nicht mehr. Anschließend hat er wunderbar ausgetrieben und ist schöner denn je, muss allerdings jetzt zum zweiten Mal in diesem Jahr geschnitten werden.

Liguster ist ja eigentlich so eine Art Unkraut, den kann nichts umbringen, aber wie ist es mit Nestern? Jetzt darf man Gehölze nicht radikal schneiden bis September oder Oktober (ich weiß nicht genau).

Re: Liguster Schnittverträglichkeit

Verfasst: 8. Jun 2024, 10:00
von Cryptomeria
Liguster nimmt nichts krumm. Bei 2 Ligustern kannst du doch leicht sehen, ob da jetzt Nester gebaut sind und du siehst auch leicht , wenn gefüttert wird.
Andererseits ist die Brutsaison im August auch wieder zu Ende. Das muss man selbst entscheiden. Auch wie exponiert der Radikalschnitt erfolgt. Nicht dass der " besorgte " Nachbar auf der Matte steht.
VG Wolfgang

Re: Liguster Schnittverträglichkeit

Verfasst: 8. Jun 2024, 10:13
von Gartenlady
Uns ist es vor ewigen Zeiten passiert, dass wir im August einen Säulenwacholder oder was immer es für eine Säule es war, gefällt haben. Dann sahen wir suchende Vögel auf dem zurückgebliebenen Stamm und fanden schließlich das Nest. Wir haben versucht die Kleinen zu retten und selber zu füttern, aber es ist nicht geglückt. Wir haben auch gedacht, die Brutzeit sei zu Ende. Aber natürlich kann man kontrollieren, ich weiß nicht wie die allgemeinen Regeln sind, hier in NRW ist es streng und Brutzeit zu Ende bestimmt das Gesetz, das kann man nicht selber entscheiden und mancher Nachbar ......

Es gilt bundesweit: https://www.baumpflegeportal.de/baumrecht/faellverbot-schnittverbot-baumpflege-gehoelzpflege-maerz-oktober/

Re: Liguster Schnittverträglichkeit

Verfasst: 8. Jun 2024, 10:13
von Staudo
Noch ist Anfang Juni. Ich würde nach Vogelnestern schauen, und wenn keine drin sind, die Säge ansetzen.

Re: Liguster Schnittverträglichkeit

Verfasst: 8. Jun 2024, 10:19
von Gartenlady
Bei mir stand mal die Polizei vor der Tür, nachdem ein Gärtner(!) die Hecke normal, also in zugelassener Weise, geschnitten hatte. Das was Ihr vor habt, ist nicht zulässig bis 30.September.

Wie gesagt Nachbar oder zufällig vorbei kommende Polizei .....

Re: Liguster Schnittverträglichkeit

Verfasst: 8. Jun 2024, 10:21
von thuja thujon
Im Gesetz steht, das diesjähriger Zuwachs entfernt werden darf. Damit sind Schnitte ins letztjährige Holz verboten. Da dürfte aber ziemlich viele Schnitte im Garten betreffen.
Das Gesetz soll auch nicht im Garten gelten, damit man eben nicht komplett in seinem Tun eingeschränkt ist. Also zB. Sommerschnitt bei Süßkirschen, wie er immer empfohlen wird, wäre unmöglich. Rosenschnitt und vieles andere auch.
Die Gartenbauverbände haben es leider immer noch nicht geschafft, hier einmal Klarheit zu schaffen.

Was klar ist: vor jedem Schnitt, egal wann, ist zu prüfen, ob Nester vorhanden sind. Bei Bäumen auch natürliche Nisthöhlen.

Und was den Liguster angeht, es ist jetzt zwar schon Juni, ich würde aber trotzdem runtersägen, auf Kniehöhe, komplett, nicht nur eine Seite und halb.

Re: Liguster Schnittverträglichkeit

Verfasst: 8. Jun 2024, 12:02
von Hawu
Obstbäume sind von der Baumschutzverordnung ausgenommen.
Man wird also bei seinem Tun im Garten keineswegs "komplett eingeschränkt".

Ich würde Schnittmaßnahmen am Liguster, die übers Wegschneiden des jährlichen Zuwachses hinausgehen, aufs zeitige Frühjahr verlegen.

Re: Liguster Schnittverträglichkeit

Verfasst: 8. Jun 2024, 12:50
von thuja thujon
Ok. Siehe auch Zitat von Gartenladys Link:
hat geschrieben: 8. Jun 2024, 12:02Ich würde Schnittmaßnahmen am Liguster, die übers Wegschneiden des jährlichen Zuwachses hinausgehen, aufs zeitige Frühjahr verlegen.
Das gilt dann auch für Schnitte in 0,5cm dickes Holz. ;)

Re: Liguster Schnittverträglichkeit

Verfasst: 8. Jun 2024, 12:52
von oile
Lavendel? Sicher? Warum wirfst Du diese Nebelkerze?

Re: Liguster Schnittverträglichkeit

Verfasst: 8. Jun 2024, 12:54
von thuja thujon
Lavendel ist ein Strauch. Kein Baum und keine Staude, welche vom Verbot ausgenommen sind.
Ich werfe keine Nebelkerze, ich lese den Gesetzestext bzw dessen Interpretation.

Re: Liguster Schnittverträglichkeit

Verfasst: 8. Jun 2024, 13:25
von Hawu
thuja hat geschrieben: 8. Jun 2024, 12:54
ich lese den Gesetzestext

Und behauptest dann, Sommerschnitt bei Süßkirschen sei verboten?
Ich bin hier raus, weil ich den Eindruck habe, dass du nur zanken willst. Finde ich traurig.

Re: Liguster Schnittverträglichkeit

Verfasst: 8. Jun 2024, 13:47
von AndreasR
Gänselieschen hat gefragt, ob ein Liguster das Auf-den-Stock-setzen verträgt, jedoch nicht angekündigt, dass sie dies genau jetzt beabsichtigt. Der Radikalschnitt von Hecken und Sträuchern ist im Sommerhalbjahr nicht erlaubt, um Vögeln nicht die Brutmöglichkeiten zu nehmen (und vielleicht unterlässt man auch ein Roden vom Lavendel, damit die Insekten von den Blüten profitieren können), aber das weiß Gänselieschen vermutlich auch. Nachdem mehrere Leute bestätigt haben, dass Liguster auch einen Komplettrückschnitt verträgt, kann sie das zu gegebener Zeit einplanen.

Re: Liguster Schnittverträglichkeit

Verfasst: 8. Jun 2024, 14:09
von hobab
Bezirksamtinfo: Laut Bundesnaturschutzgesetz ist ein stark umfassender Rückschnitt oder die Wegnahme von Hecken ohne Einschränkung nur von Anfang Oktober bis Ende Februar erlaubt, damit Vögel nicht im Frühjahr und Sommer beim Brüten bzw. bei der Aufzucht der Jungtiere gestört werden. Dichtwachsende Heckenpflanzen bieten für die heimischen Vogelarten einen wertvollen Schutz, um ungestört von Menschen und Fressfeinden ein Nest zu bauen. Vom 1. März bis 30. September ist ein „schonender Form- und Pflegeschnitt” erlaubt.


Da steht nichts vom diesjährigem Holz.
Lavendel ist weder Hecke noch Baum, sondern ein Halbstrauch. Kiefern dürfen in Berlin nicht ohne Fällgenehmigung entnommen werden. Und Bäume schneiden kein Problem, solange keine Nester gefunden werden.