Gartengestaltung als Mieter - Mitbestimmung des Vermieters
Verfasst: 3. Mai 2026, 21:40
Hallo, ihr Lieben,
heute kam ein Anruf der Vermieterin:
Die Brombeeren an der hinteren Grundstücksgrenze sollen weg. Sie und ihr Mann haben ein spezielles Gerät(?) angeschafft und wollen in zwei Wochen alles bodennah abschneiden. Dürfen die solche Maßnahmen als Eigentümer einfach beschließen und durchführen? Inwiefern haben wir als Mieter Mitspracherecht?
Mir geht nur in zweiter Linie um die Brombeeren - davon stehen noch genügend an anderer Stelle. Das Problem sind unsere Obstbäume. Sie sind ihnen schon länger ein Dorn im Auge. Da die Apfelsäulen in Reihe vor den Brombeeren stehen, kam dann heute der Hinweis, dass sie wegen der Schnittmaßnahmen entfernt werden müssten.
Wir hatten vor zwei Jahren beim "Vorstellungsgespräch" darauf hingewiesen, dass wir einige kleine Obstbäume aus unserem alten Garten mitbringen würden, die aber schwachwüchsig und außerdem in Pflanztaschen und Containern gepflanzt sind. Der einzige Einwand ihrerseits war, dass genügend Abstand zur einfassenden Hecke bleiben müsste, so dass sie zum Heckenschnitt mit einem Traktor dort entlang fahren könnten. Daran haben wir uns gehalten. Die Vermieterin machte als Anhang zum Mietvertrag Fotos vom aktuellen Zustand des Gartens (verwilderte Wiese mit abgesägten Baumstümpfen und lückiger Thujahecke) und ließ und unterschreiben, dass wir alles, was wir anpflanzen und verändern, bei Auszug wieder rückgängig machen. (Fand ich zwar etwas bedenklich, aber meiner Kenntnis nach sind wir daran nur begrenzt gebunden. Und wer weiß schon, auf welche Weise wir - jetzt Anfang sechzig - mal abtreten werden? Vielleicht hätten meine Alarmglocken schrillen sollen...)
Nach dem Einzug habe ich bezüglich der Bäume alles gezeigt und erklärt, um die Gemüter zu besänftigen. Trotzdem gab es immer wieder Kritik. Zwei schmale Blühstreifen, die ich entlang der Garage und auf der Wiese als Eingrenzung eines kleinen Sitzplatzes angelegt hatte, wurden ebenfalls kritisch beäugt.
Im Frühjahr tauchte die Vermieterin mit einer gefüllten "Giftspritze" auf, um dem Moos zwischen den Pflastersteinen den Garaus zu machen. Wir möchten aber naturnah und insektenfreundlich gärtnern, betreiben Fugenpflege lediglich mit einer Fugenbürste und Besen. Es brüten Sandbienen zwischen den Steinen. Klar wird das optisch nicht so "gründlich" wie mit Gift. Leider haben sie hinsichtlich Naturschutz null Ahnung und Interesse. Ihre Interpretation ist: Wir machen es nicht ordentlich, lassen das Unkraut wuchern. Genauso geht es dem am Rand des Niemandslandes (Grundstücksgrenze) angelegten Totholzbereich/Benjeshecke mit Wildblumenstreifen. Ich habe schon einige mir unbekannte Käfer- und Insektenarten gegoogelt - manche stehen auf der roten Liste. Wenn ich all das wegmachen soll, ist mein Traum zerstört und der Garten sinnlos. Ich wollte hier glücklich sein und den Rest meines Lebens auf diese Weise genießen.
Jetzt holt mich anscheinend das gleiche Problem ein, das mir schon im vorherigen Zuhause das Leben schwer gemacht und meine Freiheit eingeschränkt hat. Wir haben das, was für uns wesenlich ist, vor Einzug angesprochen, weshalb ich mit einer solchen Entwicklung nicht gerechnet habe (war wohl mal wieder zu gutgläubig). Ich bin wirklich am Boden zerstört. Habe viel Übles erlebt, möchte meinen Garten genießen, mich an der Natur freuen und in Frieden gelassen werden. Statt dessen geht es schon wieder los.
Welche Rechte habe ich als Mieter, den Garten nach meinen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten?
Zu welchen Tätigkeiten kann der Vermieter mich verpflichten?
Welche Maßnahmen darf ein Vermieter ohne meine Zustimmung durchführen (lassen)?
LG Indy
heute kam ein Anruf der Vermieterin:
Die Brombeeren an der hinteren Grundstücksgrenze sollen weg. Sie und ihr Mann haben ein spezielles Gerät(?) angeschafft und wollen in zwei Wochen alles bodennah abschneiden. Dürfen die solche Maßnahmen als Eigentümer einfach beschließen und durchführen? Inwiefern haben wir als Mieter Mitspracherecht?
Mir geht nur in zweiter Linie um die Brombeeren - davon stehen noch genügend an anderer Stelle. Das Problem sind unsere Obstbäume. Sie sind ihnen schon länger ein Dorn im Auge. Da die Apfelsäulen in Reihe vor den Brombeeren stehen, kam dann heute der Hinweis, dass sie wegen der Schnittmaßnahmen entfernt werden müssten.
Wir hatten vor zwei Jahren beim "Vorstellungsgespräch" darauf hingewiesen, dass wir einige kleine Obstbäume aus unserem alten Garten mitbringen würden, die aber schwachwüchsig und außerdem in Pflanztaschen und Containern gepflanzt sind. Der einzige Einwand ihrerseits war, dass genügend Abstand zur einfassenden Hecke bleiben müsste, so dass sie zum Heckenschnitt mit einem Traktor dort entlang fahren könnten. Daran haben wir uns gehalten. Die Vermieterin machte als Anhang zum Mietvertrag Fotos vom aktuellen Zustand des Gartens (verwilderte Wiese mit abgesägten Baumstümpfen und lückiger Thujahecke) und ließ und unterschreiben, dass wir alles, was wir anpflanzen und verändern, bei Auszug wieder rückgängig machen. (Fand ich zwar etwas bedenklich, aber meiner Kenntnis nach sind wir daran nur begrenzt gebunden. Und wer weiß schon, auf welche Weise wir - jetzt Anfang sechzig - mal abtreten werden? Vielleicht hätten meine Alarmglocken schrillen sollen...)
Nach dem Einzug habe ich bezüglich der Bäume alles gezeigt und erklärt, um die Gemüter zu besänftigen. Trotzdem gab es immer wieder Kritik. Zwei schmale Blühstreifen, die ich entlang der Garage und auf der Wiese als Eingrenzung eines kleinen Sitzplatzes angelegt hatte, wurden ebenfalls kritisch beäugt.
Im Frühjahr tauchte die Vermieterin mit einer gefüllten "Giftspritze" auf, um dem Moos zwischen den Pflastersteinen den Garaus zu machen. Wir möchten aber naturnah und insektenfreundlich gärtnern, betreiben Fugenpflege lediglich mit einer Fugenbürste und Besen. Es brüten Sandbienen zwischen den Steinen. Klar wird das optisch nicht so "gründlich" wie mit Gift. Leider haben sie hinsichtlich Naturschutz null Ahnung und Interesse. Ihre Interpretation ist: Wir machen es nicht ordentlich, lassen das Unkraut wuchern. Genauso geht es dem am Rand des Niemandslandes (Grundstücksgrenze) angelegten Totholzbereich/Benjeshecke mit Wildblumenstreifen. Ich habe schon einige mir unbekannte Käfer- und Insektenarten gegoogelt - manche stehen auf der roten Liste. Wenn ich all das wegmachen soll, ist mein Traum zerstört und der Garten sinnlos. Ich wollte hier glücklich sein und den Rest meines Lebens auf diese Weise genießen.
Jetzt holt mich anscheinend das gleiche Problem ein, das mir schon im vorherigen Zuhause das Leben schwer gemacht und meine Freiheit eingeschränkt hat. Wir haben das, was für uns wesenlich ist, vor Einzug angesprochen, weshalb ich mit einer solchen Entwicklung nicht gerechnet habe (war wohl mal wieder zu gutgläubig). Ich bin wirklich am Boden zerstört. Habe viel Übles erlebt, möchte meinen Garten genießen, mich an der Natur freuen und in Frieden gelassen werden. Statt dessen geht es schon wieder los.
Welche Rechte habe ich als Mieter, den Garten nach meinen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten?
Zu welchen Tätigkeiten kann der Vermieter mich verpflichten?
Welche Maßnahmen darf ein Vermieter ohne meine Zustimmung durchführen (lassen)?
LG Indy