Diese Baeume sind nicht einheimisch. Tu der Natur was Gutes und setze statt dessen einen Laubbaum. Und wenn das Grundstueck fuer 10 m Baeume nicht geeignet ist, dann freut sich die Natur auch ueber einen Apfelbaum!
Dein Problem, Sabine, hat so gut wie gar nichts mit der Fragestellung zu tun. Auch halte ich die Anregung, den baum zu fällen, weil er nicht einheimisch sein soll oder gar "naturschädlich" für völlig überzogen. Wollte man den einheimischen Pflanzen den Vorzug geben, wären unsere Gärten artenarm und deutlich weniger attraktiv und abwechslungsreich. Warum eine Thuja der Natur nichts Gutes tun soll ist mir ebenfall schleierhaft. In meinen nisten etliche Vögel.
Zur eigentlichen Fragestellung von Weldone: Wer "zwingt" dich denn zur Fällaktion? Der Nachbar oder die Satzung einer Schrebergartenkolonie? Im ersten Fall wäre es eine Frage des Nachbarrechts (Grenzabstand nicht gewahrt) und wie lange der Baum bereits steht (in den meisten Bundesländern gibt es für den Beseitigungsanspruch eine 5-Jahres-Frist). Bei den Schrebergarten-Satzungen wird's komplizierter.
Mein Vorschlag: Da du von einem "Bäumchen" sprichst, würde ich es umsetzen. Das ist bei Thujen recht problemlos, auch wenn sie dabei Wurzeln verlieren. Ich würde diese Aktion jetzt noch im Oktober starten.
Ist eine Verpflanzung nicht möglich, plädiere ich auch für das Fällen, aber nur deshalb, weil ein dermaßen gestutzter Baum den Namen nicht mehr verdient. Er würde dann zu einem Heckenteil.
Aber klär doch zunächst mal, worauf sich der Beseitigungsanspruch gründet.