Hallo, Falk.
Der Nachbar verlangt die Änderung des "Sichtschutzes ". Laut Ordnungsamt kann ein Rankgitter (Lattenkonstruktion) bis 2m hoch sein. ...
dann ist es sicher nicht falsch, wenn du erstmal auf begrifflicher Genauigkeit bestehst: Du hast ein "Rankgitter" gebaut
, Punkt. Keinen "Sichtschutz".
...Mit Bewuchs z.B. Wein war man sich unsicher. ...
Hm: Was soll denn ein "Rankgitter", an dem nix rankt? "Rankgitter" werden doch erst durch Bewuchs zu solchen...
... Von Nov.-April ist das Rankgitter kein Sichtschutz auf Grund der großen Zwischenräume, im Hochsommer macht der Wein fast dicht. ...
Heißt: Die Hälfte des Jahres kann man durchgucken. So what?
Er entfernt seit Jahren jedes Blatt , was durchschaut.
Nuja, Wilder Wein neigt zur Übergriffigkeit, wurzelt sich rasch ein, wenn Ranken Bodenkontakt kriegen; insofern hat diese Überpingeligkeit immerhin einen rationalen Kern. Ich selber gehe dort, wo von Nachbars her Efeu und Wilder Wein durch den Zaun wachsen, auch zwei-, dreimal im Jahr mit der Schere am Maschendraht entlang. Nachbars verfahren ebenso, wenn meine Clematis ihnen die grenznahe Gerätehütte ungebührlich zuwuchern. Wir haben vor Jahren mal drüber geredet; seither wird - so behutsam wie möglich - in stillschweigendem Einverständnis geschnippelt.
Nach dem, was du schreibst, wird das bei euch so nicht gehen. Aber wenn du einerseits, siehe oben, auf terminologischer Exaktheit ("Rankgitter"!) bestehst, andererseits demonstrativ - am besten schriftlich - konstruktive Nachbarschaft anbietest (z. B., wie Ansa vorgeschlagen hat, mit der Offerte, etwa störende Parthenocissus-Triebe auf Nachbars Grundstück regelmäßig zu beschneiden), dürftest du gute Karten haben, falls die Sache allen Ernstes vorm Schiedsmann oder gar vor Gericht verhandelt werden sollte.
Und dass das Rankgitter schon so lange steht, ohne das der Nachbar jemals was beanstandet hat, ist mit Sicherheit ein ganz dicker Extra-Pluspunkt.
Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast: Nutze sie, um den Rat eines guten, einschlägig erfahrenen Anwalts einzuholen. Vorbeugend, damit's gar nicht erst zu einem (womöglich teuren) juristischen Verfahren kommt - für Versicherungsmenschen hat solch eine Kosten-Argumentation in der Regel Gewicht
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Toitoitoi & schöne Grüße
Querkopf