Natternkopf, ich kann Dir auch nur sagen: ein PSM darf nur für den genau beschriebenen Zweck eingesetzt werden, für diesen ist es unter bestimmten Anwendungsbedingen frei gegeben. Etwas, was keine Freigabe als PSM hat, darf nicht als PSM eingesezt werden. So ist es vorstellbar und auch ziemlich regelmäßig so, dass ein Mittel völlig legal z.B. als Düngemittel eingesetzt werden darf, nicht aber als PSM, z.B. als Herbizid. Es kommt in diesem Fall drauf an, was drauf steht, und nur darauf!
Wenn Du also Essigessenz als Herbizid verwendest, ist das verboten. Wenn Du es nimmst, weil es Dir das Blattgrün Deiner Kulturpflanzen tiefgründiger macht, und im unbeabsichtigten Nebeneffekt Unkraut vernichtet wird, ist es erlaubt.
Oder anders: es darf nichts als PSM benutzt werden, wenn es nicht vom Bundesamt für bla bla dafür freigegeben ist, und es darf nur und ausschließlich für diesen Zweck und unter den festgesetzten Anwendungsbedingungen ge- und benutzt werden. Natternkopf, wenn jemand professionell mit Pflanzen rum macht, egal ob mit Zierpflanzen oder jenen zur Tier- oder menschlichen Ernährung, sollte er sich schon mit dem PfSchG befasst haben. Und wenn jemand Glyphosat ablehnt, ist das sein gutes Recht. Deswegen hat er aber noch nicht das Recht, nicht zugelassene PSM anzuwenden.