Willkommen, Gast. Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.
News: Wer im Glashaus sitzt sollte im Keller pinkeln gehen! ;)  (dmks)
Willkommen, Gast. Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.
27. April 2024, 17:41:18
Erweiterte Suche  
News: Wer im Glashaus sitzt sollte im Keller pinkeln gehen! ;)  (dmks)

Neuigkeiten:

|8|8|Es geht nicht nur um Marmelade. (anonymes Zitat aus der Gartenküche)

Seiten: 1 ... 113 114 [115] 116 117 ... 340   nach unten

Autor Thema: Frage zu Glyphosat  (Gelesen 731296 mal)

bristlecone

  • Gast
Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #1710 am: 02. Juni 2016, 09:46:58 »

"Pflanzenschutzmittel" ist halt ein Oberbegriff für Stoffe, die im Pflanzenbau eingesetzt werden, um die angebauten Pflanzen vor unerwünschten Einflüssen durch andere Lebewesen zu schützen. Das können Bakterien, Pilze, Tiere oder eben auch andere Pflanzen sein.


Nebenbei bemerkt: Vom Ergebnis her ist der unerwünschte Pflanzenwuchs, vulgo: das Unkraut, auch weg, wenn es untergepflügt oder gejätet wurde - also mechanischer Pflanzenschutz betrieben wurde.

« Letzte Änderung: 02. Juni 2016, 09:48:36 von bristlecone »
Gespeichert

dmks

  • Master Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3869
Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #1711 am: 02. Juni 2016, 10:42:28 »

Mechanisch kann bei bestimmten bisherigen Einsatzgebieten sogar sinnvoller sein (Ausfallgetreide, -Raps)

Bedenklich finde ich den Einsatz (genehmigungspflichtig) zur Sikkation (vor der Ernte) - wobei zu bedenken ist daß dies nur erfolgt wenn eine Beerntbarkeit des Bestandes ansonsten nicht mehr möglich ist!
Hier entsteht denke ich der weitaus größte Eintrag in die Lebensmittel. Hier braucht es Alternativen.

Sinnvoll bleibt meiner Meinung nach die Anwendung im Vorauflauf, bei Mulch- und Direktsaaten - insbesondere in Erosionsgefährdeten Flächen und bei der Ackerhygiene zur Vermeidung Virus- und Schädlingsübertragenden "Grünen Brücke" und bei Wiederbewirtschaftung von Stillegungsflächen, da hier sehr widerstandsfähige Wurzelunkräuter auftreten.

Für mich steht nicht die Frage ob Glyphosat weiter zugelassen werden sollte, sondern inwieweit die zuständigen Entscheidungsträger genug Arsch in der Hose haben die Anwendung entsprechend zu regeln und ihre Entscheidung auch klar vertreten und erklären können!!!
« Letzte Änderung: 02. Juni 2016, 10:44:10 von dmks »
Gespeichert
Es gibt keine 'guten' oder 'schlechten' Zeiten.
Es ist immer genau jetzt die Zeit etwas zu tun!

thuja thujon

  • Master Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 16928
  • Naturraum 22; Klimazone 8b/9a
    • BI Trassenwald
Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #1712 am: 03. Juni 2016, 01:15:14 »

Bedenklich finde ich den Einsatz (genehmigungspflichtig) zur Sikkation (vor der Ernte) - wobei zu bedenken ist daß dies nur erfolgt wenn eine Beerntbarkeit des Bestandes ansonsten nicht mehr möglich ist!
Hier entsteht denke ich der weitaus größte Eintrag in die Lebensmittel. Hier braucht es Alternativen.
Wenn die EU-Kommision mit ihrem Vorschlag durchkommt, hat das Anpacken des `Problems´ der Sikkation Frau Hendricks mit ihrer Auffassung von Vorsorgeprinzip verhindert.
Dann ging auch dieser Schuss nach hinten los.

Mein Obi hat übrigens umgeräumt. Sie haben die Gummibärchen neben dem frei zugänglichem Unkrautvernichter entfernt und durch Merci ersetzt. Ich überlege noch, obs ironisch gemeint ist, und die Kekse dafür da sind, falls es mal wieder etwas länger dauert.



Bei welchem Amt kann ich die jetzt eigentlich verpetzen? Direkt Polizei weils eine Straftat ist oder kümmern sich da andere Ämter drum?
Gespeichert
gesundes und krankes Gemüse in Amish-Qualität

DerTigga

  • Senior Member
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 889
  • Klimazone 8a
Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #1713 am: 03. Juni 2016, 02:27:32 »

Das kann nicht nennenswert strafbar sein, das ins selbe Regal zu stellen, denn die Gefährlichkeit ist doch wissenschaftlich erwiesen beinah dieselbe.
Ob nun Schokolade oder ne Flasche grünes Deospray für unter die Achseln...*fg
Gut, letztes ist laut Preisschild etwas teurer..aber man gönnt sich ja sonst nix.. :-p
Gespeichert

Staudo

  • Master Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 35316
    • mein Park
Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #1714 am: 03. Juni 2016, 08:38:33 »

Man muss vielleicht nicht immer mit der Anscheißerkeule kommen. Vielleicht hilft auch eine E-Mail mit dem Foto.  ;)
Gespeichert
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck

bristlecone

  • Gast
Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #1715 am: 03. Juni 2016, 08:49:28 »

Ich würde den Marktleiter informieren, ggf. mit dem kleinen Zusatz: "Stellen Sie sich mal vor, dass entdeckt jemand von Greenpeace...".
Gespeichert

Staudo

  • Master Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 35316
    • mein Park
Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #1716 am: 03. Juni 2016, 08:59:55 »

Immerhin ist es kein Roundup.
Gespeichert
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck

Mümmel

  • Full Member
  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 298
Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #1717 am: 03. Juni 2016, 09:54:31 »

Da lebt jemand geradezu  Pragmatismus im Zusammenhang mit Glyphosat und es ist euch auch wieder nicht recht.  ;)
Gespeichert

Staudo

  • Master Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 35316
    • mein Park
Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #1718 am: 03. Juni 2016, 10:05:00 »

Unser Gesetze für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sind im Großen und Ganzen sinnvoll. PSM gehören nunmal nicht ins Regal zur Quengelware.  ;)
Gespeichert
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck

bristlecone

  • Gast
Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #1719 am: 03. Juni 2016, 10:29:57 »

Kopfkino (sieht den kleinen Staudo in der Warteschlange an der Kasse: "Bitte, bitte, nur eine Flasche! Ach bütte!")
Gespeichert

Wühlmaus

  • Master Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9906
  • Raue Ostalb, 6b, Tallage 500m üNN
Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #1720 am: 03. Juni 2016, 10:57:40 »

... PSM gehören nunmal nicht ins Regal zur Quengelware.  ;)

Das sehe ich bei den derzeitigen "Diskussionen" aber anders 8)
Gespeichert
WühlmausGrüße

"Das Schiff ist sicherer, wenn es im Hafen liegt. Aber dafür wurde es nicht gebaut." Paulo Coelho

Mümmel

  • Full Member
  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 298
Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #1721 am: 03. Juni 2016, 12:22:24 »

Kopfkino (sieht den kleinen Staudo in der Warteschlange an der Kasse: "Bitte, bitte, nur eine Flasche! Ach bütte!")
Alternative Filmidee: Das G. steht richtig und die Schokolade ist auch weggeschlossen.
Gespeichert

dmks

  • Master Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3869
Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #1722 am: 03. Juni 2016, 12:52:32 »

... PSM gehören nunmal nicht ins Regal zur Quengelware.  ;)

Das sehe ich bei den derzeitigen "Diskussionen" aber anders 8)



"Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in Selbstbedienung verkauft werden. Sie müssen in verschlossenen Schränken oder in nicht frei zugänglichen Lagerräumen aufbewahrt werden. Unter das Selbstbedienungsverbot fallen auch mit Düngern kombinierte Pflanzenschutzmittel, z B. Rasendünger mit Moosvernichter."
© 2016 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

dazu noch:
"Beim Verkauf eines Pflanzenschutzmittels muss der Händler den Käufer über die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels informieren. Hierzu gehören insbesondere Verbote und Beschränkungen. Ein bloßer Hinweis auf die Gebrauchsanleitung ist dabei nicht ausreichend."

Quelle: http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/05_Haendler/03_VorschriftenAbgabePSM/psm_VorschriftenAbgabePSM_node.html

Der Fall im Baumarkt ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet normalerweise Bußgeld ;)
« Letzte Änderung: 03. Juni 2016, 13:02:46 von dmks »
Gespeichert
Es gibt keine 'guten' oder 'schlechten' Zeiten.
Es ist immer genau jetzt die Zeit etwas zu tun!

dmks

  • Master Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3869
Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #1723 am: 03. Juni 2016, 13:07:50 »

Speziell beim Verkauf von Glyphosat ist der Verkäufer verpflichtet nach dem Verwendungszweck zu fragen!

"Gibt der Kunde an, dass er das Mittel z. B. auf Gehwegen, Auffahrten oder Hofflächen anwenden möchte, darf der Verkauf nur erfolgen, wenn der Käufer dem Verkäufer vor der Abgabe eine erteilte Ausnahmegenehmigung gemäß § 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz der zuständigen Behörde vorlegen kann."

(selbe Quelle - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
Gespeichert
Es gibt keine 'guten' oder 'schlechten' Zeiten.
Es ist immer genau jetzt die Zeit etwas zu tun!

bristlecone

  • Gast
Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #1724 am: 03. Juni 2016, 13:11:15 »

Das wäre wirklich mal interessant: Testkäufe.

Jede Apotheke muss heute damit rechnen, dass ein Kunde auftaucht, der erst vehement ein Mittel verlangt und alle Beratungsversuche ablehnt, um dann nach dem Kauf (oder erst in der nächsten Ausgabe einer Testzeitschrift) zu erklären, dass er Testkäufer sei und über die Risiken bei der Einnahme nicht ausreichend informiert wurde.
Gespeichert
Seiten: 1 ... 113 114 [115] 116 117 ... 340   nach oben
 

Garten-pur.de Nutzungsbedingungen | Impressum | Datenschutzerklärung

Forum Garten-pur | Powered by SMF, Simple Machines
© 2001-2015 garten-pur. All Rights Reserved.
Garten-pur.de