Inzwischen liegt übrigens - weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit - ein Einstufungsvorschlag für Glyphosat nach
CLP vor und die zugehörige erste Fassung des
CLH-Reports für Glyphosat (pdf), den die
BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) in Dortmund erstellt hat.
Demnach sollte Glyphosat eingestuft/gekennzeichnet werden in Gefahrenkateogorie 2 als STOT RE 2, H373, d.h.
"Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition (bei längerem oder wiederholtem Einatmen/Hautkontakt/Verschlucken)"
Das ist eine eher "schwache" Einstufung, die Stoffe bekommen, die nur wenig giftig sind.
Außerdem wird vorgeschlagen, Glyphosat (wie bisher schon) mit Eye Dam. 1, H318, zu labeln ("Verursacht schwere Augenschäden"). Das ist für den reinen Stoff nicht weiter bemerkenswert, immerhin handelt es sich um eine, wenn auch schwache Säure.
Und die bisherige Kennzeichnung mit "Aquatic Chronic 2, H411" soll auch bleiben ("Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung")
(Eine Übersicht aller existierenden Sätze zur Einstufung und Kennzeichnung gibt es
hier.)
Die BAuA sieht in ihrem Berichtsentwurf ebenfalls keinen Grund, Glyphosat als erbgutschädigend, krebserzeugend oder die Fortpflanzung beeinträchtigend einzustufen - und zwar nicht, weil dazu Daten fehlen und weitere Untersuchungen erfolgen sollten, sondern aufgrund einer ungewöhnlich breiten Datenbasis, wie sie nicht viele Stoffe aufweisen. Diese lässt im Endeffekt nichts erkennen, was eine derartige Kennzeichnung und Einstufung erforderlich machen könnte. Die BAuA geht auch darauf ein, was von einzelnen statistischen positiven Befunden zu halten ist, wenn eine entsprechend große Datenlage da ist, auf die man sich für eine Gesamtbewertung stützen muss, und die mit überwältigender Evidenz keine Hinweise liefert (Soviel sei verraten: Nicht viel).
Zitat:
"No hazard classification of glyphosate for mutagenicity is warranted according to the CLP criteria."
"Based on the epidemiological data as well as on data from long-term studies in rats and mice, taking a weight of evidence approach, no hazard classification for carcinogenicity is warranted for glyphosate according to the CLP criteria."
"No classification and labelling of glyphosate for reproductive or developmental effects is proposed."
Wohlgemerkt, es geht hier um eine Einstufung zum "hazard", also zur grundsätzlichen Gefahr überhaupt, nicht zum tatsächlichen Risiko.
Die Bewertung der BAuA ist daher auf einer vergleichbaren Ebene, wie die der IARC, die ja mit ihrer Gefahrenbewertung "wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen" - auf Basis von sehr viel weniger Daten als die BAuA - soviel Wirbel ausgelöst hat.
Der BAuA-Bericht ist, wie gesagt, der erste Entwurf, zu dem bis zum Juli Kommentare und Stellungnahmen eingebracht werden können.
Man darf gespannt sein, was den Verfechtern der Behauptung, Glyphosat wäre krebserzeugend, erzeuge Missbildungen und schädige das Hormonsystem nun wieder so alles einfallen wird.
Es wird eng. Vermutlich wird man die alte Leier auspacken, dass die BAUA sich auf Firmenstudien stützt, die das BfR vorliegen hatte (nicht aber IARC),m und dass das "Lobbystudien" seien. Dass diese Studien nach gestzlichen Richtlinien vorgeschrieben sind und nach internationalen Richtlinien durchgeführt werden, die höhere Anforderungen stellen, als sie für herkömmliche wissenschaftliche Studien verlangt werden, wird geflissentlich verschwiegen.
P.S. Wie erwartet: Bei
Genfood nein Danke wird genau so "argumentiert".
Und der erste Kommentar dort ist bezeichnend: "Es ist eine Schweinerei sie dieses korrupte politische Europapack mit unserer Gesundheit umgeht."