Ich glaube, dass du das Prinzip der Greenigprämie nicht richtig verstanden hast.
Die von dir genannte Summe ist die Prämie bezogen auf die gesamte Ackerfläche eines Betriebes, auf dieser Fläche finden aber keine Maßnahmen statt bzw. der Erhalt der Prämie nimmt keinen Einfluß auf deren Bewirtschaftungsform.
Die Prämie ist ein Instrument der Marktordnung, daher steht sie in der 1. Säule.
Neu ist, dass der Erhalt dieser Prämie mit Auflagen verbunden ist, nämlich mit der Anlage Ökologischer Vorrangflächen auf 5% der Ackerfläche, mit dem Anbau mehrerer Kulturarten (nicht z. B. dieses Jahr nur Raps, nächstes Jahr nur Weizen). Auch der Schutz des Grünlandes ist darin verankert. Auf den Vorrangflächen wird recht genau vorgeschrieben, was da erfolgen darf und was nicht. Das ist der in dem Beitrag des UBA angeführte Gedanke des Ausgleichs auf Teilflächen für das, was auf dem Rest passiert.
Damit für den Landwirt ein Anreiz besteht, die Greenigprämie zu beantragen, sollte der Aufwand für diese 5 % Vorrangflächen geringer sein als der Prämienmehrertrag. Bei einem durchschnittlichen Flächenverhältnis von prämienfähiger Fläche zu Maßnahmenfläche von rund 20:1 sind wir dann schon bei 16,5 ct pro qm. Das reicht bei uns z. B. nicht aus, um die Ertragsverluste von Weizen zu kompensieren.
Bei uns (Mittelgebirge in erreichbarer Nähe), werden daher die Greenigflächen aus dem Bereich der sehr guten Böden an den Rand verlagert.
Meine Vorstellung einiger Bereiche des "Ostens" ist so, dass dort flächendeckend die guten Böden vorhanden sind. Demnach ist es für mioch nachvollziehbar, dass dort Varianten bevorzugt werden, die einerseits die Auflagen erfüllen, aber trotzdem eine Produktion auf den Flächen ermöglichen, wie die Zwischenfrüchte.
Ich habe dann mal in die Statistik geschaut und es ist tatsächlich so, dass die Anteile zu denen die verschiedenen Maßnahmen zum Greenig genutzt werden, bei uns deutlich andere sind als in den großräumigen Anbaugebieten im Osten.
Dem kann ich durchaus auch Gutes abgewinnen: Der Hintergrund des Greenings ist nicht nur die Sorge um die Ökologische Vielfalt, sonderen z. B. auch der Boden- und Erosionsschutz. Damit ist es mir verständlich, dass es auch Maßnahmen gibt, die zunächst keinen positiven Einfluß auf die Artenvielfalt haben, da sie andere Ansprüche bedienen sollen.
Und es erscheint mir auch gar nicht so unpassend, dass bei uns mehr Ackerränder und Brachflächen umgesetzt werden, in Mecklenburg-Vorpommern mehr Zwischenfrüchte und Winterbegrünungen. Denn so ganz selbstverstsändlich erscheinen mir letztere nicht, kamen doch viele Landwirte lange Zeit sehr gut ohne sowas aus.
Trotzdem finde ich diesen Ausgleichsgedanken reichlich untauglich, da es nur ein Massenausgleich ist, keine gezielte Maßnahme, da eine Vielzahl von nicht ausreichend definierten Problemen mit irgendeiner, rechnerisch passenden Maßnahme kompensiert werden sollen. Das ist übrigens bei der Kompensation von Eingriffen durch Ausgleichsmaßnahmen ähnlich. In "Grüner Form" hat sich durch die Entwicklung dieser Bestimmungen für mich bisher niemand profiliert, weder ein Politiker noch die in den obersten Behörden sitzenden und für die Konzeptentwicklung und -umsetzung verantwortlichen Personen.
Auch die damit verbundene Trennung der Landschaft in "Hui"- und "Pfui"-Flächen gefällt mir gar nicht.