Taspo 7/19 Seite 11, bei Herrn Wilke
Ich habs gerade gelesen und jetzt wird es kleinlich:
Genehmigt wurde nicht Essigsäure (die ist nach wie vor ein PSM-Wirkstoff und damit zulassungspflichtig und auch nicht vom Anwendungsverbot auf Nichtkulturland ausgenommen ist) sondern Essig im Sinne des Lebensmittels.
Und auch die Aufnahme von Essig als Herbizid in die Liste der Grundstoffe (bislang als Fungizid und Bakterizid) ist kein Freibrief.
Auch da ist genau geregelt wo, wieviel, wie oft etc incl. zulässiger Höchstmenge Wirkstoff je Kultur und Jahr. Das führt sogar soweit, dass die Anwendung von selbst hergestelltem Schachtelhalmextrakt (auch die Herstellung ist genau vorgegeben) in einigen Gemüsekulturen mit 5 Tagen Wartezeit belegt ist, manch chemisches PSM hat weniger.
Wer mal herzhaft lachen will (ich konnte es mir stellenweise zumindest nicht verkneifen) guckt sich mal die Dokumente in der
Liste der Grundstoffe an.
Der Essig ist da übrigens noch nicht aktualisiert. Somit ist fraglich ob ich ihn überhaupt schon als Herbizid auf Nichtkulturland nutzen würde, denn bislang muss EU-Recht erstmalin nationalesRecht umgesetzt werden bevor die Regelung auch hier Gültigkeit hat.
Die deutsche Bahn, um beim Thema zu bleiben, fährt jedenfalls deitlich besser ind um Längen günstiger mit der Ausnahmegenehmigung für Glyphosat solange die noch erteilt wird.