Die Anwendung in der Landwirtschaft war und ist selbstverständlich nicht einwandfrei. Bei zulässigen Ausbringungsabständen um 1m zur Gewässerufer-Oberkante muss man an eine sehr ideale Lebenswirklichkeit glauben, um Austräge aus der Nutzfläche für durchweg vermeidbar zu halten.
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Aus den Umweltamt-Fachbeiträgen Brandenburg 2015:
"Nach Aussage des Umweltbundesamtes (UBA) gibt es einen rückläufigen Trend bei der Grundwasserbelastung mit älteren Pestizidwirkstoffen, deren Altlasten allmählich abgebaut werden. So sind in der Vergangenheit häufig genutzte Herbizidwirkstoffe wie Atrazin seit vielen Jahren verboten und folglich sind Funde dieser Wirkstoffe und Abbauprodukte rückläufig ...
„Funde von Wirkstoffen und Abbauprodukten aktuell zugelassener Pflanzenschutzmittel treten hingegen seit Jahren in vergleichbarer Häufigkeit auf. Auch hinsichtlich des Eintrags in Oberflächengewässer weisen Untersuchungen immer wieder auf Belastungen hin, die in der Vorhersage von Umweltbelastungen in den Zulassungsverfahren so nicht erwartet wurden.“ [UBA: Chemikalien in der Umwelt] ...
In Oberflächengewässern der Uckermark wurden 2011 gehäuft Pflanzenschutzmitteleinträge festgestellt. Durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) wurden in den Folgejahren insbesondere die abflusslosen Gewässer innerhalb der Ackerflächen beprobt und dabei oft Maisherbizide und auch sehr häufig der Wirkstoff Glyphosat beziehungsweise dessen Abbauprodukt AMPA nachgewiesen. Durch Beratungshinweise, Schulung der Landwirte und Erarbeitung eines praxisnahen Leitfadens für Handlungsempfehlungen wurde reagiert. Eine Reduzierung der teilweise kritischen Konzentrationen an Pflanzenschutzmitteln in den letzten Jahren konnte bei Nachbeprobungen festgestellt werden"
Wie weit die Verbesserungen gehen und welchen Teil der Landwirte die besonderen Beratungen und Schulungen erreicht haben, steht da nicht.