Eine Frage an die Mauerbienen-EnthusiastInnen: Wenn Ihr die Brut kauft, bekommt Ihr dann irgend eine Bescheinigung mit, dass die Tiere mit Genehmigung gehandelt werden? Hat jemand Erfahrung damit, wie der Handel mit Mauerbienen und das Ausbringen behördlich in den verschiedenen Bundesländern oder Regierungsbezirken gesehen werden? (Genau genommen sind sowohl der Handel als auch das Freisetzen im Garten genehmigungspflichtig.) Mich interessiert, ob sich die Mauerbienen-Haltung bisher in einer Grauzone bewegt oder ob es irgendwo (hoffentlich praktikable) behördliche Regelungen gibt. Danke
Ich hatte 2016 Kokons, also fertige Bienen, keine "Brut", mit
Osmia cornuta bei Johann-Christoph Kornmilch gekauft. Der ist ein in Fachkreisen gut bekannter Wildbienenbiologe, der sich seit bestimmt 30 Jahren ausschließlich mit Wildbienen beschäftigt. Ich bin ganz sicher, dass er über die entsprechende Genehmigung verfügt. Mit dem Wissen von heute und mit der Kenntnis der Meinung, die Herr Dr. Paul Westrich zur Verbringung von Tieren in fremde Gebiete hat, würde ich das sicher nicht mehr tun. Zum damaligen Zeitpunkt war
Osmia cornuta allerdings bereits bis Dresden gekommen, ein Besiedeln der Lausitz war da nur noch eine Frage der Zeit.
Im Moment bin ich wieder straff dabei die im letzten Jahr in Pappkartons leergezogenen Bambus- und Pappröhrchen, die schon einige Jahre in Nutzung waren, zu reinigen. Die Arbeit kollidiert mit meiner Korbflechterei, ich sollte sie in Zukunft in den Herbst verlegen
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