Es geht ja hier nicht darum, Pachtverträge mit Angehörigen abzuschließen, um ein Pachtverhältnis mit Angehörigen zu regeln, sondern darum, eine evtl. BG - pflichtige Fläche durch Verpachtung soweit zu zerlegen, dass die Teilflächen je nicht mehr BG - pflichtig ist und dieses bei Bedarf auch nachweisen zu können. "Behörden lieben Papier"
Die Tatsache, dass eine Krankenversicherung die behandlung des vom Ast Getroffenen bezahlt, schließt noch lange nicht aus, dass diese sich die Behandlungskosten vom "Betreiber" des Baumes zurückholt.
Da sollte man dann einen private / landwirtschaftliche / betriebliche, je nachdem in welchem Zusammenhang man handelt, Haftpflichtversicherung haben und nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Stichwort Verkehrssicherungspflicht
Es sind aber dennoch einige Dinge nicht abschließend belegt für mein Verständnis
- alleine und nicht zu Einkommenszwecken bewirtschaftete Zier- und HAusgärten sind anscheinend nicht in der Gartenbau - BG versicherungspflichtig.
Sind sie auch in den anderen landwirtschaftlichen BGen ganz bestimmt nicht versicherungspflichtig? Die BGen untereinander versuchen ja auch gern, sich unfallarme Riskiogruppen abzujagen, unfallträchtige zuzuschanzen.
- kann eine Sortensammlung, ein Sortenerhalt, wenn am Haus liegend und allein und nicht zum Erwerb betrieben ein solcher HAusgarten sein, auch wenn ggf drastisch größer als 2500 qm?
Mir hatte mal jemand von der hiesigen BG gesagt, "bei rein privater Nutzung" unseres doch erheblichen größeren Grundstückes incl. Tierhaltung seien wir dennoch nicht BG - pflichtig. Ich habe das Telefonat verbucht unter "der hat entweder keine Ahnung oder keinen Bock, mir das Ganze auseinanderzuklamüsern".
Nun haben wir einige von Forumsteilnehmern zusammengetragene ZItate, der Privatgärtner mit über 2500 qm sei nicht BG - pflichtig und das Telefonat von Staudo (?), welches ergab, genau diese Pflicht bestehe sehr wohl.
Schade um die verwirrung. Ich war mir meiner Sache sooooo schön sicher.
Würde aber auch gern weiterhin ohne BG - Beitrag leben. Derzeit rechne ich täglich damit, dass mir die BG auf den Pelz rückt, weil die Vorbesitzerin das GRundstück ja "abmeldet" und die Bürokratie dann sicherlich dem neuen Eigentümer nahe tritt.
Sollte ich nochmal am Telefon eine wie die neulich erhaltene Auskunft erhalten würde ich die Telefonnotiz per FAx zur Bestätigung dorthin senden, um endlich Klarheit zu schaffen. Weiß leider immer mal mehr den Namen.
Landfrau