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News: Warum muss eigentlich alles immer einen "Zweck" haben? (potz)
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|17|6|Mit kleinen Jungen und Journalisten soll man vorsichtig sein. Die schmeißen immer noch einen Stein hinterher. (Konrad Adenauer)

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Autor Thema: Ausgleichsflaechen- wielange "geschuetzt"?  (Gelesen 1630 mal)

SouthernBelle

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Ausgleichsflaechen- wielange "geschuetzt"?
« am: 25. Januar 2010, 19:15:08 »

Hallo, vielleicht kennt sich ja hier jemand aus- ich kapiers naemlich so nicht.

Es geht um Ausgleichsflaechen fuer Industrieansiedlung, die in zwei Stufen u. a. als Vogelrastgebiet hergerichtet worden sind bzw noch werden. Die Flaechen sind dem Bauherrn der Industrieanlage zu exakt diesem Zweck verkauft worden.

Jetzt wird eine massive Baumassnahme in diesem Gebiet geplant, die zur Erschliessung einer Schwerlastverkehr-geeignete Strasse mitten durch die Flaechen bedarf.

Frage also: wielange muss eine Ausgleichsflaeche in dem "ausgleichenden" Zustand verbleiben? Wie schnell darf man sie bebauen und dann eben woanders wieder eine Ausgleichsflaeche ausweisen?

Gibt es da gesetzlich geregelten Schutz (Paragraphen haette ich gerne...)? Wie macht man es als Verkaeufer solcher Flaechen (nein, das bin gluecklicherweise nicht ich) gerichtsfest?

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pearl

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Re:Ausgleichsflaechen- wielange "geschuetzt"?
« Antwort #1 am: 25. Januar 2010, 19:29:51 »

das ist krass! Aber frag doch einfach mal in der Gemeinde oder im Kreis an. Die Naturschutzbehörden geben sicher Auskunft. Dann ist da noch BUND und so.
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Manne

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Re:Ausgleichsflaechen- wielange "geschuetzt"?
« Antwort #2 am: 25. Januar 2010, 20:06:14 »

So etwas erlebt man leider immer wieder, wenn wirtschaftliche Interessen auf Belange des Naturschutzes treffen - Wer zieht da wohl den Kürzeren?

Vielleicht hilft diese Adresse http://www.duh.de/1325.html weiter.
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SouthernBelle

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Re:Ausgleichsflaechen- wielange "geschuetzt"?
« Antwort #3 am: 25. Januar 2010, 20:08:40 »

Der BUND will ggf klagen. Laender und Gemeinde(n) sind selbst als Parteien involviert.

Die Planung der Anlage wurde eine Woche nach Abschluss der letzten Formalien des Besitzerwechsels oeffentlich.

Mir geht es darum, ob so eine Ausgleichsflaeche per se irgendeinen Schutzstatus hat- sonst ist sowas doch fuer die Katz!

Ich floehe mich durch einschlaegige Gesetze, hab aber bisher nichts gefunden, was fuer mich Laien wie ein eigenstaendiger Schutz aussieht...

Ausweisung von Ausgleichsflaeche scheint immerhin Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens zu sein- bloss kommt es da doch darauf an, wie spezifisch das ist. Steht da "xxx ha Ausgelichsflaeche sind noetig" oder "Die Grundstuecke (genaue Beschreibung) sind mit dem anliegenden Landschaftsplan als Ausgleichsflaeche zu entwickeln und erhalten".

 ???

PS @manne: in Deinem Link steht was von "dauerhaft". Was mag das bedeuten: Tage-Wochen-Jahre???
« Letzte Änderung: 25. Januar 2010, 20:12:22 von SouthernBelle »
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zwerggarten

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Re:Ausgleichsflaechen- wielange "geschuetzt"?
« Antwort #4 am: 25. Januar 2010, 20:17:04 »

vielleicht findest du hier bzw. hier eine antwort? ::)
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Wiesentheo

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Re:Ausgleichsflaechen- wielange "geschuetzt"?
« Antwort #5 am: 25. Januar 2010, 20:17:57 »

Die Ausgleichsflächen werden in den jeweiligen Verfahren bestimmt und auch festgelegt,wann und wie die Nutzung erfolgt.Dabei sind auch die Naturschutzbelange genau festgelegt.Das macht man auch aus dem Grunde,dass später keine Ansprüche bzw. Proteste von irgendwelchen Leuten auftreten.
Ich hab Mal eine solche Fläche mit eingezäunt,die unter Scchutz gestellt wurde.Hat sau Geld gekostet.Nach Ablauf der Frist (3 Jahre) wurde der Zaun wieder entfernt,also frei gegeben.

So.
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oile

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Re:Ausgleichsflaechen- wielange "geschuetzt"?
« Antwort #6 am: 25. Januar 2010, 20:18:42 »


PS @manne: in Deinem Link steht was von "dauerhaft". Was mag das bedeuten: Tage-Wochen-Jahre???


Sicher nicht Tage oder Wochen, auch Monate kommt mir wenig dauerhaft vor. Ber vielleicht sollte man für diese Frage juristischen Rat einholen.
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knorbs

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Re:Ausgleichsflaechen- wielange "geschuetzt"?
« Antwort #7 am: 25. Januar 2010, 20:39:44 »

ausgleichsflächen werden normalerweise flurnummernscharf bezeichnet. der ausgleich ist grundsätzlich auf dauer angelegt (= wunschvorstellung der vertreter der fachbehörden), wird aber auf druck der maßnahmenträger (die, die das geld mitbringen müssen) meist terminiert. guter kompromiss für alle seiten sind 20 jahre. hier wird die fläche in ein register eingetragen. kann aber sein, dass in deinem fall wahrscheinlich mit zustimmung der behörden eine andere ersatzfläche benannt wurde + damit die alte fläche wieder frei wurde. sonst würde sich das kein unternehmen trauen so unverfroren einzusteigen...in einem verwaltungsgerichtsverfahren über einen baustoppantrag müsste ein richter ja nichtmal inhaltlich einsteigen sondern nur fragen, ob die fa. xy eine genehmigung hat. hat sie die nicht, wird sofort eingestellt, bis die genehmigung vorliegt. das finanzielle risiko wäre in so einem fall viel zu groß. also mal mit der unteren (kreisebene) oder auch höheren (regierungsbezirksebene) naturschutzbehörde reden + danach fragen. am besten über den bn, weil bei beiden naturschutzbehörden sog. naturschutzbeiräte eingerichtet sind + da sind immer der bn + vogelschutzbund mit drin.
« Letzte Änderung: 25. Januar 2010, 20:41:48 von knorbs »
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SouthernBelle

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Re:Ausgleichsflaechen- wielange "geschuetzt"?
« Antwort #8 am: 25. Januar 2010, 20:46:14 »

hier wird die fläche in ein register eingetragen.

Wo wird dieses register gefuehrt?
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pearl

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Re:Ausgleichsflaechen- wielange "geschuetzt"?
« Antwort #9 am: 25. Januar 2010, 21:35:43 »

die Gemeinden haben Landschaftspläne. Dort sind alle Flächen erfasst. Der jeweilige Bürgermeister müsst dir auch genaue Auskunft geben. Pläne liegen eine Zeit aus. Die Landschaftspläne kann man einsehen.
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knorbs

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Re:Ausgleichsflaechen- wielange "geschuetzt"?
« Antwort #10 am: 25. Januar 2010, 23:49:32 »

nennt sich ökoflächenkataster und wird beim bayer. landesamt für umwelt geführt. das andere, auf kommunaler ebene ist das ökoflächenmanagement, hat aber mit der sache nichts zu tun.
« Letzte Änderung: 25. Januar 2010, 23:50:43 von knorbs »
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