Karla Krieger: "Sollten nicht Behörden im Bebauungsplan eine gärtnerische Gestaltung der Außenanlagen fordern?"
Ja, sollten sie!
Gerad gestern sprach ich beim Mittagessen mit einigen Gärtnern über das Thema: Da machen Kommunen Vorgaben der Art, dass in Reihenhausgärten heimische Bäume gepflanzt werden müssen, was bei Beachtung der vorgeschriebenen Grenzabstände allerdings gar nicht erlaubt ist.
Da wäre es besser, Vorgaben zu machen, dass als Sichtschutz nur Hecken oder Holzzäune verwendet werden dürfen - ja, ich weiß, Lorbeerkirsche und Baumarktzäune sind auch nicht gerade ein Hochgenuss, aber angesichts der aktuellen "Versteinerung" schon fast eine Offenbarung.
Die Gärtner gestern beklagten unisono, dass Lehrlinge in der Ausbildung zum GaLaBauer praktisch nur noch lernen, mit Baggern und Co. umzugehen und Steine, Steine und nochmals Steine zu verarbeiten - horizontal, vertikal, festgeklopft, aufgeschüttet zu Gabionen etc.
Für die Bepflanzung gäbe es Programme, die auf Knopfdruck Pflanzenlisten auswerfen. Artenkenntnis: gering, Verständnis für Ansprüche von Pflanzen ebenso.
Die Gründe, warum das so ist, sind sicherlich vielfältig. Aber das ist letztlich keine Entschuldigung für das beklagenswerte Bild, dass sehr viele Vorgärten in Neubaugebieten abgeben.