@Roeschen1: Die Geschichte aus dem Video scheint beileibe kein Einzelfall zu sein. Als hier 2015 die Straße komplettsaniert wurde, fand die Gemeinde im Vorfeld heraus, dass einige Vorgärten (unter anderem auch der von mir) zur Hälfte auf Gemeindegrund liegen. Die Häuser hier wurden in den 1960er-Jahren errichtet, also hat man das auch erst nach 50 Jahren herausgefunden - wer weiß, wie damals der Fehler entstanden sein mag.
Man bot den betroffenen Anwohnern daher an, die Flächen zu kaufen - kulanterweise zum halben Preis des aktuellen Bodenrichtwerts. Immerhin, die fünf oder sechs Betroffenen waren alle bereit, den Kauf zu tätigen, schließlich wurden ohnehin Beiträge für die Sanierung des Bürgersteigs fällig. Die Straße wurde als Kreisstraße nicht in die Berechnung mit einbezogen, so dass die Kosten insgesamt im Rahmen blieben.
Ärgerlich war die Sache aber schon, womöglich hat damals schlicht und einfach jemand einen Fehler beim Zeichnen des Katasterplans gemacht. Ich weiß nicht, ob man ein Gewohnheitsrecht hätte ableiten können, schließlich waren die Gärten schon immer so, und die Gemeinde hatte auch schon damals Straße und Bürgersteig in der richtigen Breite angelegt, so dass jeder letzteres als Grundstücksgrenze annahm. Aber bevor man sich nachträglich noch jede Menge Arger einhandelt, ist mit dem Kauf nun wenigstens alles rechtlich klargestellt.