Zum Kunstrasen wurden schon die richtigen Antworten gegeben - er ist idR. wasserdurchlässig.
Habe eben mal Arbeitspause gemacht und mir das 5-min-Video angeschaut. Bislang hat das Landratsamt als höhere Verwaltungsbehörde keine Handhabe gesehen, gegen den Kunstrasen vorzugehen. Von "Gericht" habe ich im Beitrag aber nichts gehört (?).
Entscheidend ist aber etwas anderes: Auch die Verlegung eines Kunstrasens erfolgt gemäß der Definition von § 2 BayBO unter Einsatz von Bauprodukten, ist also eine bauliche Anlage. So wie zB ein befestigter Fußweg von der Straße zum Haus eine solche bauliche Anlage ist.
Daraus ergeben sich für mich zwei Gedanken:
1)
Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass die Kunstrasenfläche als bauliche Anlage zu werten ist; dann wäre Art. 7 BayBO (Begrünungspflicht) nicht auf diese Fläche anzuwenden. Hier wäre aber zu prüfen, ob die Überbauung des Grundstückes einem ggf. rechtsverbindlichen Bebauungsplan entspricht oder gemäß § 34 BauGB aus der Umgebung abgeleitet werden kann. Dazu sagt das Video nichts aus.
Ich schließe aber nicht aus, dass der Landschaftsarchitekt da etwas übersehen hat. Auch dass ein Landratsamt seine (im Video geäußerte) Auffassung ändert, würde ich nicht ausschließen.
2)
Ob mit Kunstrasen ebenso wie mit "natürlichem Rasen" (der keine besonders guten Umweltauswirkungen hat) die Begrünungs/Bepflanzungspflicht des Art. 7 BayBO erfüllt werden kann, wäre zu prüfen. Die BayBO ist knapp gehalten, so wie andere Bauordnungen. Hierzu gibt es i.d.R. juristische Kommentare zum Gesetz, die in den klassichen Bereichen der Bauordnung (Abstandsflächen usw.) recht ergiebig sind, beim Rest aber oft mau. Den bayrischen habe ich nicht, bin kein Bajuwar.
3)
Ich könnte mir vorstellen, dass gerade vor dem Hintergrund der Schottergärtenthematik hier zukünftig Klarstellungen der Bauordnungen erfolgen. Die ersten Gemeinden haben ja schon Vorgartensatzungen beschlossen. Warum nicht, ein neues Regelungsthema...
Das Thema "was wie zählt" ist tatsächlich nicht so einfach wie man denkt, nicht nur bei Rasen. Ein natürlicher Feldsteinhaufen (der schon vorhanden ist) zählt nicht als bauliche Anlage und somit nicht als Überbauung zu rechnen, auch wenn da wenig wächst (zB Alpinum). Dasselbe gekauft, herangefahren, oder sogar aus Beton ist eine bauliche Anlage und muss GRZ II und ggf Begrünungsvorschriften einhalten, auch wenn die Eidechsen es lieben.
Für eine Bewertung gibt es insgesamt zu wenig Informationen im Beitrag. War ja auch auf 5 min begrenzt und sollte wohl die Gemüter aufregen.
Den Markt für diesen Rasen sehe ich auch, eine Studie der Umweltauswirkungen von Kunstrasen fände ich daher mal spannend und bedenkenswert. Vielleicht gibt uns die Industrie da nur unseren Verpackungs- und sonstigen Recyclingmüll zurück.
Gruß
Ayamo