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Autor Thema: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"  (Gelesen 724308 mal)

Hero49

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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4035 am: 24. Juli 2020, 19:12:52 »

Da sind die Ansichten sehr unterschiedlich. Vielen Angehörigen ist es ein Bedürfnis, das Grab schön zu bepflanzen und zu pflegen.

Das Familiengrab von Seiten meines Mannes wurde nach dem Tod meiner Schwiegermutter immer von mir bepflanzt und den Geschwistern vor Ort im jährlichen Wechsel gegossen und gepflegt.
Als das Grab nach 10 Jahren wie vereinbart an meinen Schwager fiel und ich nach einem halben Jahr reklamierte, daß die vereinbarte Grabpflege nicht erfolgt, wurde er tätig und hat in die sehr kleine Pflanzfläche einen Eimer Marmorkiesel geschüttet. Fertig!
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Roeschen1

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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4036 am: 24. Juli 2020, 20:20:10 »

BW: Gut gemeint, aber unmöglich durchzusetzen, jeder hat ne Rechtsschutz!
Die BayBauOrdnung gäbe das auch her zum Durchsetzen, aber was ist "begrünt"?
Ein Buchs auf 50qm Schotter? Oder zwei?
Zitat Umweltministerium
"Bereits existierende Schottergärten müssten im Zweifel beseitigt oder umgestaltet werden, sagte ein Ministeriumssprecher. Und weiter: „Wir setzen vor allem auf Kooperation, die Einsicht der Eigentümer und die Überzeugungskraft der Verwaltung vor Ort.“ Grundsätzlich müsse der Hauseigentümer von sich aus Schottergärten beseitigen. Sonst drohten Kontrollen und Anordnungen.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Sollte der Garten älter als die bestehende Regelung in der Landesbauordnung sein, darf er bleiben. Die Regelung existiert nach Angaben des Ministeriums seit Mitte der 1990er Jahre."
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Krokosmian

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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4037 am: 24. Juli 2020, 20:55:13 »

ein Bedürfnis, das Grab schön zu bepflanzen und zu pflegen.

So ähnlich gehts mir auch, obwohl den Wechselflor zwischenzeitlich ein Friedhofsgärtner macht und ich nur noch pflegend tätig werde. Ob Angehörige das Grab bepflanzen, Plastik und Nippes drauf stapeln, zwischen dem Zierkies die Ahornsämlinge rausziehen oder eine Marmorplatte polieren finde ich zweitrangig, solange sie noch irgendwas "für den/die Verstorbene(n)" tun.
.
.

zu BW: dass mal so auf ein schon lange bestehendes Verbot hingewiesen wurde, ist auf jeden Fall toll! Spannend wird vielleicht halt noch wie sich die "Regelungen zum Pestizideinsatz", welche meist in einem der unteren Absätze auftauchen, auswirken. Ob jeder Rosenfreund oder bspw. Hobbyobstler damit glücklich wird, kann ich nicht beurteilen. Mein Iris- und Paeonienäckerle ist auch "nur" ein Privatgarten, weswegen man mir, so oder so, früher oder später das Roundup nehmen wird. Wenn das Unkraut von den Rändern her dann doch irgendwann die Herrschaft übernimmt, dann lass ich es eben bleiben und es wird wahrscheinlich wieder ein Maisfeld. Feldhasen, Eidechsen, Igel, Rebhühner und diverse Kleintiere (welche ich nicht fähig bin sie zu bestimmen) gucken dann in die Röhre und ich Netflix. Das würde sich dann wenigstens zeitmäßig lohnen!
« Letzte Änderung: 24. Juli 2020, 20:57:13 von Krokosmian »
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Mediterraneus

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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4038 am: 27. Juli 2020, 15:56:07 »

Mir fehlt ein bisschen die Definition von "Schottergarten"  bei dem geplanten Verbot.
Mittlerweile sind in den Medien auch schon Steingärten verboten. Und Kiesgärten auch. Irgendwelche Politiker und Medienheinis wissen überhaupt nicht, von was sie reden. Am Ende sind artenreiche Steinanlagen oder kunterbunte Kiesgärten a la Beth Chatto auch verboten.  :-\
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4039 am: 27. Juli 2020, 16:02:41 »

Medi,

es ist wie bei vielen anderen Sachen auch. Da werden Definitionen benutzt, ohne genau deren Bedeutung zu kennen. Und es macht sich auch keiner die Mühe, die Unterschiede zu ergründen.

Weil, Fachleute befragen kostet Geld... :-X
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liebe Grüße
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4040 am: 27. Juli 2020, 16:17:34 »

Ich finde den Gesetzestext recht unklar und bezweifle, ob er befähigt, an der derzeitigen Situation etwas zu ändern. Verboten ist es eh schon und wasserdurchlässig ist Unkrautvliess, der Schotter schützt vor Verschlämmung und Erosion. Was mit begrünen gemeint ist wenn Kräutergrasflächen derzeit überwiegend braun sind?

§ 21aGartenanlagen Es ist darauf hinzuwirken, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden. Schotterungen von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 der Landesbauordnung. Gartenflächen sollen ferner wasseraufnahmefähig belassen oder hergestellt werden.

Fachleute hätte man mal befragen können, bevor man solche Volksbegehren in Umlauf bringt und mit der Verblödung der Menschen Spenden für seinen Verein eintreibt.
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thuja thujon

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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4041 am: 28. Juli 2020, 00:02:46 »

Aktuell berichtet gerade RTL darüber.

Ich würde gerne auch in Zukunft Steingartenfreunde oder Alpinumgärtner nicht auf offener Strasse erschiessen müssen.
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Staudo

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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4042 am: 28. Juli 2020, 07:53:28 »

Das brauchst Du auch gar nicht. Ein bisschen soziale Ausgrenzung reicht vollkommen aus.
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Bristlecone

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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4043 am: 28. Juli 2020, 08:18:39 »

Auch schön: "bei Naturdenkmalen ist die Anwendung von
Pestiziden im Sinne des § 34 Absatz 1 Satz 1 in privaten Gärten verboten."
.
Quelle: Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes
.
So sehr mir die meisten Schottergärten auf den Geist gehen  - dem mit einem gesetzlichen Verbot beikommen zu wollen, halte ich für Unfug.
Die hiesige Landesregierung hat da aber vor Jahren schon Vorarbeit geleistet: Bei Großbäumen müssen 8 m Abstand zur Grenze eingehalten werden, um eine Verschattung von Solaranlagen zu vermeiden. :-X
.
In Zukunft gibt es statt Schotter dann eben einen großen Sandkasten für die Kinder und drum herum erst Pflasterkante und dann Rollrasen mit Lorbeerkirsche.
Oder statt Sandkasten ein großer Pool, das ist aktuell in Coronazeiten hier gerade sehr en vogue.
.
Oder die untere Naturschutzbehörde wird gleich dazu verpflichtet, einen Positivkatalog der in Gärten zulässigen Pflanzen zu erstellen.  :-X
« Letzte Änderung: 28. Juli 2020, 08:31:47 von Bristlecone »
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lerchenzorn

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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4044 am: 28. Juli 2020, 08:22:44 »

Ich finde den Gesetzestext recht unklar ...
§ 21aGartenanlagen Es ist darauf hinzuwirken, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden. Schotterungen von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 der Landesbauordnung. Gartenflächen sollen ferner wasseraufnahmefähig belassen oder hergestellt werden.
Fachleute hätte man mal befragen können...

Vielleicht hat man ja Fachleute befragt. "Schotterung" ist ein im Bau ziemlich klarer Begriff. Kiesschüttungen, Steinsetzungen und Pflasterungen sind damit nicht erfasst.
Schotterbeete in Verkehrsinseln und anderen öffentlichen Anlagen wären auch nicht bedroht. Da bleibt viel Platz für Spiel und Spaß und jede Menge Unsinn.
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frauenschuh

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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4045 am: 28. Juli 2020, 08:32:59 »

Könnt Ihr vielleicht eine taugliche Formulierung nennen? Ich bin gerade im Vorfeld eines Baugebiets befragt worden...
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Staudo

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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4046 am: 28. Juli 2020, 08:51:09 »

Es gibt Aufklärungskampagnen (Entsteint Euch! z.B.), es gibt Spottaktionen (Gärten des Grauens), es gibt Fernsehsendungen zum Thema und momentan gibt es Versuche, das gesetzlich zu regeln. Ich fürchte, gegen den Zeitgeist ist das alles machtlos.
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4047 am: 28. Juli 2020, 10:15:49 »

Man könnte z.B. auch auf Trennvliese oder Plastikfolien eingehen. Wo die drin sind = Schottergarten  = versiegelt=  böse.
Ohne Plastik wären die Steine quasi Substrat und Habitat für Pflanzen, und somit eine nicht versiegelte Fläche (Mineralmulch , Alpinum, Felssteppen...).
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Roeschen1

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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4048 am: 28. Juli 2020, 11:01:04 »

Ich gebe mal das Stichwort:
Versiegelung,
der Boden muß Wasser aufnehmen können und
Pflanzen müssen flächig wachsen können, der Boden muß offen bleiben, also
keine Folie mit 3 Löchern drin.
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thuja thujon

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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4049 am: 28. Juli 2020, 11:05:26 »

Ich denke der Stein des Anstoßes ist der geringe Bedeckungsgrad durch Chlorophyllhaltige Pflanzenmasse. 0,3 Pflanzen pro Quadratmeter und Schotter ist einfach zu wenig wenn für eine Unkrautunterdrückende oder optisch ansprechende Pflanzung 3 Pflanzen, also Faktor 10 mehr, empfohlen werden.

Vliess verbieten halte ich nicht für sinnvoll, sonst wäre manch Heckenpflanzung oder Zucchinifeld auch betroffen.
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