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|17|1|Wenn der Garten nur groß genug ist, kann man auch fünf Schippchen verbummeln.  :P ;D (Hausgeist)

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Autor Thema: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"  (Gelesen 724151 mal)

Erdkröte

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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4065 am: 28. Juli 2020, 14:45:16 »

Durch Schotter und Folie geht's immer noch durch.
Folie nicht mit Vlies verwechseln. Folie ist wasserdicht. Da geht nichts durch. Bei (Unkraut)vlies kann das Wasser noch durch und im Boden versickern.
Schotter+Folie = vollversiegelt
Schotter+Vlies = teilversiegelt
So zumindest mein Wissensstand.

Edit: Zu spät ::). wurde schon so von anderen erklärt
« Letzte Änderung: 28. Juli 2020, 14:48:34 von Erdkröte »
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4066 am: 28. Juli 2020, 14:48:14 »

Nur völlig ahnungslose Selbermacher könnten auf die abstruse Idee kommen, Folie unter den Schotter zu packen.
Aber selbst im Baumarkt wird zu Gewebe oder Vlies geleitet, wenn da wer fragt.
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4067 am: 28. Juli 2020, 14:50:33 »

Meine Güte, worüber diskutieren wir nochmal?  ;)

@an alle Begriffsgenauen: Pardon, natürlich Bändchengewebe oder Unkrautvlies, ganz nach Fall und Belieben. Landläufig und von Laien oft auch falsch immer wieder Folie genannt.
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4068 am: 28. Juli 2020, 14:52:42 »

Naja, Pflaster ist auch Versiegelung. Und viele Bebauungspläne sehen vor, wieviel der freien Grundstücksfläche versiegelt werden darf.
Genau, die Bauordnung hat das bisher schon geregelt, Schottergärten (ohne offenen Boden) waren schon verboten, nur durch die Zunahme wird jetzt die Notbremse gezogen und hoffentlich gehandelt, sonst ist das Gestz für den Papierkorb.
Wenn tatsächlich durch die Landesbauordnung in Baden-Württemberg bislang Schottergärten auch schon verboten waren: Warum braucht es dann jetzt zusätzlich zu einer Bauordnung noch ein Gesetz?
In der LBO heißt es: "Die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist."
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Roeschen1

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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4069 am: 28. Juli 2020, 14:58:38 »

Weil zB unter Begrünung manch einer Kunstrasen versteht.
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4070 am: 28. Juli 2020, 15:02:05 »

..oder grüner Pool, grüner Grill, grüne Rollläden und grüner SUV.  8)
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Crambe

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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4071 am: 28. Juli 2020, 15:04:25 »

Es wird anscheinend bei "zulässig andere Verwendung" nachgebessert. Schotterungen in Privatgärten sind in Zukunft verboten.

Hier gibt es eine Art Zusammenfassung.
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4072 am: 28. Juli 2020, 15:06:19 »

Bezüglich Folie/Vlies - wie war das mit den klaren, korrekten Begrifflichkeiten? ;D
Mir fehlt ein bisschen die Definition von "Schottergarten"  bei dem geplanten Verbot.
Mittlerweile sind in den Medien auch schon Steingärten verboten. Und Kiesgärten auch. Irgendwelche Politiker und Medienheinis wissen überhaupt nicht, von was sie reden. Am Ende sind artenreiche Steinanlagen oder kunterbunte Kiesgärten a la Beth Chatto auch verboten.  :-\

Bei Verbot muss man klar und eindeutig definieren, was man will und was nicht, mit schwammigen, vieldeutigen Begriffen kommt man sonst juristisch in Teufels Küche.
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4073 am: 28. Juli 2020, 15:07:31 »

Bleibt die Frage, was als "eine andere zulässige Verwendung" gilt (Stichwort Terrasse oder Sandkasten) oder welche Maßnahme noch "wirtschaftlich zumutbar" ist.
Ich schlage mich mit diesen Interpretationsspielräumen der Landesbauordnung schon länger rum, weil Haus und Garten im Außenbereich liegen. Übrigens in BW in einem Landkreis, in dem sich das Landratsamt extrem pingelig und sperrig anstellt.
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4074 am: 28. Juli 2020, 15:08:11 »

Bezüglich Folie/Vlies - wie war das mit den klaren, korrekten Begrifflichkeiten? ;D

Bei Verbot muss man klar und eindeutig definieren, was man will und was nicht, mit schwammigen, vieldeutigen Begriffen kommt man sonst juristisch in Teufels Küche.

Eben ;D
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4075 am: 28. Juli 2020, 15:13:36 »

Es wird anscheinend bei "zulässig andere Verwendung" nachgebessert. Schotterungen in Privatgärten sind in Zukunft verboten.

Hier gibt es eine Art Zusammenfassung.

An einer Stelle heißts, "Schotterungen". Und an einer anderen "Schottergärten" ::)
Ich bin ja immer noch für den Begriff "Steinöde"
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4076 am: 28. Juli 2020, 15:20:56 »

Es wird anscheinend bei "zulässig andere Verwendung" nachgebessert. Schotterungen in Privatgärten sind in Zukunft verboten.

Hier gibt es eine Art Zusammenfassung.
.
Na, damit sind ja alle Zweifel beseitigt. Oder alle Klarheiten?  ;)
.
Übrigens heißt es in besagter LBO im Absatz nach dem über die "verpflichtende Begrünung" weiter:
"Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, ist auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzulegen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze bestimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. Es genügt auch, eine öffentlich-rechtlich gesicherte, ausreichend große Grundstücksfläche von baulichen Anlagen, Bepflanzung und sonstiger Nutzung freizuhalten, die bei Bedarf mit festen oder mobilen Spielgeräten für Kleinkinder belegt werden kann. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht, wenn die Art der Wohnungen einen Kinderspielplatz nicht erfordert." (Hervorhebung von mir).
.
Aber schön.
In Zukunft also keine Schottergärten mehr.
Die betreffenden Flächen kann man dann tatsächlich begrünen, z. B. mit Lorbeerkirsche 'Otto Luyken', Lonicera nitida oder was sonst so hier gängig ist.
Oder mit Rasen. Der muss dann im Sommer bewässert werden, oder er verwandelt sich in eine "Grauzone" - wie hier gerade. Mich stört das nicht, ich glaube aber nicht, dass sich diese Ansicht des "Das wird auch wieder grün, wenn's mal wieder regnet" durchsetzt.
Eine Bewässerung ist zwar im Sinne eines besseren Kleinklimas und einer Verminderung des Aufheizens "toter" überbauter Flächen positiv.
Aber ich wage mal eine Prognose: In zehn Jahren wird beklagt, dass ökologisch tote Rollrasenflächen mit viel Dünger und im Sommer mit Unmengen an Wasser künstlich am Leben gehalten werden.
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Querkopf

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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4077 am: 28. Juli 2020, 15:25:17 »


Folie und Schotter gilt meines Wissens nicht als versiegelt. Der Begriff meint Baumaßnahmen, die den Boden schließen, sodass er kein Wasser mehr aufnehmen kann. Durch Schotter und Folie geht's immer noch durch.
... Das Wort "versiegelt" an sich bedeutet ja gärtnerisch nicht nur, dass  Wasser von oben nach unten durch kann. Es müssen auch Bodenlebewesen ungehindert von unten nach oben und oben nach unten durchkönnen. Es müssen Wurzeln ungehindert in den Boden eindringen können z.B..
Das würde neue Unklarheiten verursachen. Denn das Wort "versiegelt" ist bereits definiert, nämlich so, wie Dorea es zitiert hat - auf Wasserdurchlässigkeit bezogen. Da kann man nicht mal so eben lockerflockig umdefinieren, nur weil man's gern so hätte....
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"Eine Gruppe von ökologischen Hühnern beschloss, jenes Huhn zu verbannen, das goldene Eier legte, weil Gold nicht biologisch abbaubar sei." Aus: Luigi Malerba, "Die nachdenklichen Hühner", Nr. 137

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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4078 am: 28. Juli 2020, 15:28:21 »

Aber ich wage mal eine Prognose: In zehn Jahren wird beklagt, dass ökologisch tote Rollrasenflächen mit viel Dünger und im Sommer mit Unmengen an Wasser künstlich am Leben gehalten werden.

Xeriscaping. Ich sach bloß Xeriscaping  8)
Wieso haben wir da eigentlich noch keinen Thread. Wir sind hintendran ::)
« Letzte Änderung: 28. Juli 2020, 15:29:53 von Mediterraneus »
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
« Antwort #4079 am: 28. Juli 2020, 15:30:45 »

So etwa?
.
Ich frage mich immer noch, wofür ein Verbot von Schottergärten gut sein soll.
Der Grund ist ja nicht: "Man, sehen die Sch... aus!"
Sondern die Vorstellung, da wären Flächen vorhanden, für die man sich eine andere Gestaltung wünscht, die man für "ökologisch sinnvoll", ja sogar für dringend geboten hält.
.
Wenn aus den Schottergärten also Flächen mit Rasengittersteinen, erweiterte Terrassenlandschaften für das "Wohnzimmer im Freien", Swimming Pools, Carports, Sandkästen, Lorbeerkirschgrün und Rasen wird: Ist das wirklich eine Verbesserung?
.
Oder lieber gleich die untere Naturschutzbehörde in Verbindung mit dem Grünflächenamt, die eine verpflichtende Liste gebietsheimischer Pflanzen erstellt, die im Garten verwendet werden dürfen?  :-X
« Letzte Änderung: 28. Juli 2020, 15:34:20 von Bristlecone »
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