Hallo Olga,
ich hatte ihnen mehrfach mitgeteilt das ich nicht eher antworten konnte da ich aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus lag. Weiterhin hatte ich ihnen mitgeteilt das die Ware aufgrund der Nahmensähnlichkeit an eine Landsfrau in Österreich gegangen ist. Diese Frau war ein langjährige Kundin von uns und hat sich auf unsere Emails und Schreiben bis heute nicht gemeldet. Sie hat schlicht Ware für 170 einkassiert und bis heute nicht die Courage gehabt zu antworten. Vielleicht kritisieren sie auch mal dies Verhalten! Den Namen habe ich hier (leider) schon angeführt, kann ihnen den aber gerne noch einmal samt Adresse geben!
Das nicht Sie, sondern die andere Kundin die Ware erhalten hat konnten wir nicht wissen, das hat sich erst nach ihren wiederholten Rückmeldungen und meinen (nach meinem Unfall) getätigten Rückfragen bei der Post ergeben. Das habe ich ihnen auch per Email mitgeteilt!
Des weiteren habe ich ihnen mitgeteilt das wir da einen Fehler gemacht haben und ihnen überlassen wie wir weiter vorgehen, entweder Geld zurück oder Ware. Sie haben sich für die Ware entschieden die sie mittlerweile auch erhalten haben. Davon lese ich aber hier nichts mehr!
Ich möchte nochmals betonen das wir keinen um sein Geld bringen etc. Wir sind mit dem wildstaudenshop.de seit 14 Jahren am Markt und haben immer nach besten Wissen und Gewissen gehandelt! Das es auch bei uns Fehler gibt ist uns klar, wenn die aber seitens der Kundschaft mitgeteilt werden korrigieren und ändern wir das. Würden wir das nicht machen wären wir längst nicht mehr im Geschäft!
P.S. Der von ihnen angeführte Userin Barbarea vulgaris, die ja laut ihrer Aussage das gleiche Problem hatte, habe ich hier im Forum angeboten sich bei mir zu melden. Bis heute warte ich auf diese Meldung um das mir nicht bekannte Problem mit ihr zu klären. Vielleicht geben sie ihr ja nochmals Bescheid. Vielen Dank.
Hallo liebe Pur Familie,
ich will mich herzlich bei allen bedanken, bekam sehr viel hilfe hier.
Ich habe die Waren nach 3 Monaten erhalten.
Mit Barbarea vulgaris koennen Sie sich hier im Forum mit PM verstaendigen,
die Moderatoren helfen ihnen hier sehr gerne weiter.
Waere sehr schoen wenn Sie Herr Rienäcker das mit Barbara loesen.
Wie Sie mir berichtet haben ,sind Sie am 1. Januar 2013 mit der Firma umgezogen.
Daher sind meine zwei Einschreibebriefe mit Rueckschein retour gekommen.
Die Adresse war Warendorfer Str. 163 48145 Münster
Also ist ein Widerrufsrecht und Rückgaberecht momentan bei Ihnen ueberhaupt nicht moeglich.
Gemäß § 312d II BGB muss der Unternehmer gemäß § 312c II BGB bestimmte Informationspflichten einhalten. Tut er dies nicht, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen.
Der Inhalt der Informationspflichten des Unternehmers richtet sich nach der BGB- Info- Verordnung und muss mindestens enthalten:
1. die Identität des Unternehmers
2. seine Anschrift
http://www.internetrecht-rostock.de/SNewsH/FernAbsG.htm