Erfahrungen mit der Firma habe ich keine.
Deiner rechtzeitigen Meldepflicht bist Du ja nachgekommen (sogar nachweisbar), von daher mache Dir über die Feiertage keinen Streß.
Schlage sie an geschützter Stelle ein und schicke sie keinesfalls ohne vorherige Rücksprache zurück. Bei dieser Art der Ware gibt das im Zweifelsfall nur Ärger. (§ 8.5 der Firmen-AGB)
Ist jetzt keine Rechtsauskunft
zumal AGB ein seeeehr weites Feld sind. Ich könnte aber wetten das die genannte 24Stunden Regel zu Reklamationen im Streitfall mit Hilfe einer Rechtschutzversicherung recht leicht anfechtbar ist. Zumal sie sehr schwammig ist "... innerhalb 24 Stunden
nach Kenntnis...", ja wie will man bzw. die Firma denn beweisen wann die Kenntnis genau begonnen hat. "Unverzüglich" kann auch am Folgetag bedeuten, wenn z.B. der Nachbar die Sendung entgegen genommen hat und die Kenntnis über Mängel wie falsche Sorte kann der Kunde ja z.B. auch erst 3 Tage später erlangen! *tztz*
Mal ganz davon abgesehen, das die Firma in deinem Fall den Kaufvertrag noch nicht erfüllt hat - schließlich wurde ja die bestellte Ware noch nicht zugesendet
Und was soll dieser Unsinn in den AGB ?
"§ 10.5 Eine Gewähr für die Sortenechtheit der gelieferten Bäume und Pflanzen wird lediglich nach einer vorherigen schriftlichen Anfrage durch den Besteller übernommen."Soll der Kunde bei der Bestellung einer bestimmten Sorte auch noch einmal zusätzlich nachfragen ob es auch wirklich diese Sorte ist ?
Wenn schon, dann schließt man als Firma/Kunde die Ersatzlieferung gleichwertiger Ware/Sorten ein bzw. aus....