Ach, wie erfreulich. Jetzt sind doch alle an dieser Diskussion Beteiligten bei der Erkenntnis angelangt, dass ein Insolvenzverfahren nicht im rechtsfreien Raum stattfindet? Willkommen auf Ballhöhe. Das hätten wir etwas geräuschloser haben können. Mir geht's übrigens ähnlich wie Andreas, @hemerocallis, ich verstehe weder, worauf du eingangs hinaus wolltest, noch den gereizten Tonfall. Es geht hier schließlich nicht um eine Kundenlaune, noch nicht mal um Service, sondern schlicht um Basics des Handels: Geld gegen einwandfreie Ware, eine Rechnung ist kein Spendenaufruf.
Fazit und Nutzwert für interessierte Mitleser: Siehe weiter vorne der Link zum Verbraucherschutz. Der beleuchtet exakt den vorliegenden Fall, also mangelhafte Ware von insolventen Unternehmen. Hier stehen ein paar klare, handfeste Hinweise, aufgrund des geltenden Rechts. In der Praxis ist die Lage immer komplex, der Ausgang ungewiss, aber man steht nicht ganz ohne Handhabe da. Soweit meine Erkenntnis.
Interessant ist auch ein Blick ins Kleingedruckte. In diesem Fall liegt nach §1 der beigelegten Geschäftsbedingungen ein „Kauf auf Probe“ vor und diese Frist (online-Versand) noch
nicht abgelaufen. Jetzt könnte ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, dann die Sache dem Anwalt übergeben, mich entspannt zurücklehnen und warten, was passiert.
@pearl, danke für die Nachhilfe, hätte ich Euch mal früher gefragt!;D Ich leg's zu meiner Bezugsquellenliste.
@krokosmian, den RNM hab ich vor zwei Jahren in den Niederlanden in einer Bleiurne gesehen - ein Wasserfall von Blüten und so prächtig, das Bild wurde ich einfach nicht mehr los. Da kannte ich aber die 'Blacky' noch nicht, die ich erst heuer entdeckt hab und u.a. von - jetzt kommt der gute Witz – von Pötschke bekam. Eins A Qualität, topp verpackt, strotzt vor Blüten. Alles in Butter. Die RNM soll außerdem eh heikel zu überwintern sein. So ist das eben. Man wird jährlich schlauer. Und der Garten schöner
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