Huhu, jetzt habe ich Feierabend und habe Eure Posts erstmal durchgelesen...
Also, soo einfach ein Verbotsschild aufstellen, um das Abladen von Grünabfällen zu unterbinden - das kann ich leider nicht.
Die Grünabfälle kommen von unserer Vermieterin, sie macht es schon jahrelang so. Ich möchte es mir mit ihr nicht verscherzen und sie würde es wahrscheinlich auch nicht verstehen.
Sie ist so der Typ, der 2x wöchendlich den Rasen auf 1cm mäht, bis er verbrannt ist, dann immer wieder neu einsäht und Massen von Blaukorn draufstreut...
Sie sagt selbst, daß sie keine Ahnung vom Gärtnern hat und sie würde meine Einwände wahrscheinlich auch als Angriff werten.
Ich werde einfach aus alten Zaunresten ein Geviert aufstellen, da können dann die Gartenabfälle hinein und ich werde sie entsprechend weiter verwerten. Das erscheint mir für alle Beteiligten die beste Lösung.
Ich muß auch noch einmal betonen, daß wir keine Besitzansprüche geltend machen können.
Der Besitzer hat uns das Waldstück nur zur Verfügung/Benutzung überlassen. Wahrscheinlich hat unsere Vermieterin ebenfalls eine solche Zusage vor Jahren bekommen, das wissen wir nicht.
Ich werde einfach ein bischen herumwerkeln, ich denke ein Kompostgeviert wird sicher dankbar angenommen.
Das Springkraut werde ich erstmal beobachten, es ist hier ja erst wenige Zentimeter groß, es ist also noch ein bischen Zeit.
An der Hütte habe ich es jedoch in den ehemaligen Beeten schon ausgerissen, da ich dort schnellstmöglich meine restlichen Waldpflanzen aus dem alten Garten unterbringen möchte.
Noch eine Frage zu dem Abladen von Grünabfällen im LSG:
Gilt das auch für solche privaten Waldgrundstücke? Ich denke doch?