kpc,
es ist so, dass ich hier einen Acker vor langem als Ackerfläche an einen Landwirt verpachtet habe. Der hat Getreide und Mais kultiviert.
Irgendwann wurde der Acker Wassereinzugsgebiet (bei uns so gut wie dasselbe wie Wasserschutzgebiet), woraufhin der Landwirt den Acker die letzten vielleicht 15 Jahre als Wiesenfläche (drei Mahden pro Jahr) genutzt hat. Letztes oder vorletztes Jahr wurde hier mit Kretschmann das Grünlandumbruchverbot durchgesetzt, was bedeutet, dass jedes Grünland, das in den letzten 5 Jahren vor Erlass des Gesetzes Grünland war, nun dauerhaft Grünland bleiben muss.
Es gibt zwar Ausnahmen von diesem Grünlandumbruchverbot, aber nicht für mich, weil dieses Grünland auch noch im Wasserschutzgebiet liegt.
Ich habe Land als Ackerland verpachtet, und kriege es als unbrauchbares Weideland zurück. Normalerweise ist mir der Landwirt zum Schadenersatz verpflichtet, aber darauf lasse ich mich nicht ein, weil mir die gute Nachbarschaft wichtiger ist als Schadenersatz.
Ich darf also nicht umbrechen. Im Moment bin ich dabei, die Staudengärtnerei auszuweiten, auf Schnittgehölze. Diese will ich zunächst auf einem kleinen Teil des ehemaligen Ackers, jetzt Grünland, kultivieren.
Der zuständige Mann beim Landwirtschaftsamt hat mir gesagt, ich kann auf dem Grünland alles machen, ich darf nur nicht umbrechen - was für sich betrachtet schon mal die reine Dummheit ist. Das heißt, ich kann alles kultivieren, was ich z.B. in Pflanzlöcher setzen kann. Alles, was in Beeten kultiviert wird (z.B. Helianthus annuus, ...) geht nicht.
Zum einen suche ich Möglichkeiten, wie ich letztlich doch umbrechen kann (evtl. eben indem ich den N vorher aus dem Boden kriege und dann nachweisen kann, dass in dem Boden keine hohen N-Vorkommen lagern).
Zum anderen pflanze ich jetzt dann in Reihenkultur diverse Gehölze, u.a. zum Beispiel Hagebutten, wo ich zwischen den Reihen keine Wiese, auch keine kurz geschnittene Wiese, haben will. Es ist mir einfach zu viel Arbeit, da laufend mähen zu müssen.
Deswegen eben die Frage, was ist eigentlich, wenn ich die Scheißwiese umbringe? Wenn kein Grünland mehr da ist, gilt vielleicht auch kein Grünlandumbruchverbot.