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Autor Thema: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes  (Gelesen 51525 mal)

planwerk

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #30 am: 24. November 2014, 13:34:18 »

Ja und?


Meinst du im Ernst, dass z.B. ein solches Foto
,
wenn ich es verkaufen würde, der Genehmigung des Schlosseigentümers bedürfen sollte, weil sein Schloss mit auf dem Foto ist?

Come on.

Jepp da liegt die Krux. Irgendwo hörts auf.

Speziell was die Schlösser und Seenverwaltung in Bayern betrifft. Die werden vom Volk finanziert und schaffen es nicht mal der Kulturlandschaftspflege um den See finanziell nach zu kommen, was ihre Liegenschaften angeht (Gehölzaufwuchs in Streuwiesen, Landschaftsschutzgebiet).

Und dann noch Kohle für ein Bild von einer Landschaft oder einem See zu verlangen das die verwalten? No way, was den gesunden Menschenverstand angeht.
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enigma

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #31 am: 24. November 2014, 13:40:44 »

Die spinnen, die Deutschen. ::)

Das ist nicht auf die Deutschen beschränkt. Panoramafreiheit.
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zwerggarten

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gebührenpflicht für Fotografie von Denkmälern und anderem
« Antwort #32 am: 24. November 2014, 16:49:45 »

... Die werden vom Volk finanziert und schaffen es nicht mal der Kulturlandschaftspflege um den See finanziell nach zu kommen, was ihre Liegenschaften angeht (Gehölzaufwuchs in Streuwiesen, Landschaftsschutzgebiet).

Und dann noch Kohle für ein Bild von einer Landschaft oder einem See zu verlangen das die verwalten? No way, was den gesunden Menschenverstand angeht.

vielleicht finanziert das volk die einfach zu wenig und genau deshalb wäre es gut und sogar ausgesprochen gesund und menschenverständlich, wenn sie mehr kohle z.b. für die gewerbliche nutzung durch dritte verlangen und erhalten? vielleicht kann dann auch mehr getan werden von dem, was du vermisst. andersherum könnte natürlich das volk gleich mehr zuweisen, z.b. auf kosten anderer öffentlicher ausgabenbereiche (infrastruktur, bildung, wirtschaftsförderung) oder durch höhere steuern oder abgaben. meinst du im ernst, das wäre besser?
« Letzte Änderung: 24. November 2014, 16:51:22 von zwerggarten »
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Faulpelz

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #33 am: 24. November 2014, 18:42:50 »

Irgendwo hörts auf.
Speziell was die Schlösser und Seenverwaltung in Bayern betrifft. Die werden vom Volk finanziert und schaffen es nicht mal der Kulturlandschaftspflege um den See finanziell nach zu kommen, was ihre Liegenschaften angeht (Gehölzaufwuchs in Streuwiesen, Landschaftsschutzgebiet).
Und dann noch Kohle für ein Bild von einer Landschaft oder einem See zu verlangen das die verwalten? No way, was den gesunden Menschenverstand angeht.
Bin ganz deiner Meinung, Planwerk. Ich habe nun an die Bay. Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen geschrieben und um eine offizielle Liste gebeten. Auch um eine Stellungnahme zum Kuddelmuddel redaktionelle bzw. gewerbliche Nutzung. In dem Gesetzeswald kennt sich doch bald hinten und vorn keiner mehr aus und ein klares Wort wäre wirklich wünschenswert.

LG Evi
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Faulpelz

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #34 am: 24. November 2014, 18:44:21 »

Zwerggarten, wenn du in nächsten Sommer deinen großen Zeh in den Chiemsee steckst, wirst See-Nutzungsgebühren entrichten müssen. Davon werden dann die Streuwiesen ringsum finanziert
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #35 am: 24. November 2014, 18:54:22 »

;D

die beitragsentrichtungsgefahr für mich ist gering, aber ich lasse es gern darauf ankommen. ;)
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maigrün

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #36 am: 24. November 2014, 19:13:06 »

Die spinnen, die Deutschen. ::)

nein, die spinnen nicht. sie meinen, dass alle und alles funktionieren muss wie ein unternehmen. es lebe das controlling! :P

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Gartenlady

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #37 am: 24. November 2014, 19:16:53 »

Als erste müssen selbstverständlich die Touristen bezahlen, schließlich fallen sie in großen Horden ein, wieso ausgerechnet die Fotografen zahlen sollen, erschließt sich mir nicht. Andererseits können sie die Gebühren wieder von der Steuer absetzen, sodass es sich etwas reduziert. Die Touristen können das nicht ;D

Ich kann es übrigens immer noch nicht glauben, auch nicht, dass es verfassungskonform sein soll. Es sei denn, es gibt Beschränkungen auf privates Gebiet.
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fromme-helene

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #38 am: 24. November 2014, 20:01:14 »

Nun ja, soooo neu ist dieser Gedanke ja nun auch nicht mehr. Immerhin gibt es sowas wie Kurtaxe und "Eintrittskarten" an Ostseestränden.

Nicht, dass ich das begrüßen würde.
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Sternrenette

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #39 am: 24. November 2014, 20:08:37 »

Nur mal grundsätzlich zur bayrischen Schlösser- und Seenverwaltung: meines Wissens werden mit den Dampferfahrten auf den bayrischen Seen und den Königsschlössern alle anderen Denkmäler bezüglich Unterhalt mitfinanziert. Und die Renovierungsarbeiten bei Denkmälern sind in der Regel sehr aufwendig.
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enigma

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #40 am: 24. November 2014, 20:09:23 »

Schön.
Können wir jetzt aufs Thema zurückkommen, bitte?
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #41 am: 24. November 2014, 20:37:08 »

passt doch – falls die gebühren für gewerblich genutzte fotografien der schlösserverwaltung und damit dem unterhalt des fotografierten zugute kommen. oder ist hier nur ablehnende empörung gefragt? 8)
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #42 am: 24. November 2014, 20:44:06 »

Kurtaxe und Eintrittskarten sind im Vergleich zu Fotogebühren Peanuts. Ich habe heuer für einen Park 130 Euro Knipsgebühr bezahlt, für den Zeitraum von 4 Wochen. Allerdings darf ich dann diese Fotos überall verwerten und das rechnet sich dann, wenn man meinetwegen 200 gute Fotos in dem Zeitraum mit nach Hause bringt. Aber wie ergeht es den Landschaftsfotografen? Die finden nicht mal soeben geballt 200 gute Motive auf einen Streich! Jeder, der sich mit Landschaftsfotografie etwas mehr beschäftigt, weiß, welche Opfer man bringen muss um überhaupt zu einem einzigen guten Foto zu gelangen. Spielt dann das Wetter noch einen Streich, hat man Pech gehabt. Ehrlich, ich sehe es nicht ein, dass für ein Landschaftsfoto zum Beispiel am Königsee eine Gebühr entrichtet werden muss. Das ist aus der Sicht eines Landschaftsfotografen ein absolutes no go. Landschaftsfotografen legen sich bei Wind und Wetter auf die Lauer, stehen morgens zu nachtschlafender Stunde auf und sollen dann auch noch dafür bezahlen! Da vergeht einem schlicht und einfach die Lust an der Landschaftsfotografie. Wir müssen zahlen um unseren Beruf ausüben zu können :o. Sollte dieses Urteil Schule machen, musst du dir überlegen, ob jener Baum, den du gerade ablichten willst, vielleicht auf dem Gebiet steht, für das ein Fotografieverbot erlassen wurde. Wenn du Glück hast, wird jener Baum nicht identifiziert, hast du Pech und es hat sich ein Liebespaar darin verewiglicht und der Baum steht zufällig neben dem Kirchlein Bartholomä, dann musst du Strafe zahlen, falls du das Bild veräußerst. George Orwells 1984 lässt grüßen!

LG Evi
« Letzte Änderung: 24. November 2014, 20:45:36 von Faulpelz »
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #43 am: 24. November 2014, 20:49:15 »

gelten denn immer die gleichen bedingungen und tarife für alle, egal wer mit welcher absicht etwas fotografieren und verwerten will?
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #44 am: 24. November 2014, 20:54:45 »

Außerdem nimmt man es dann mal wieder bei einer Berufsgruppe, die in den allermeisten Fällen nicht gerade zu den Schwerverdienern zählt.
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„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
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