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Autor Thema: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes  (Gelesen 51281 mal)

Staudo

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #270 am: 21. Dezember 2014, 07:56:25 »

Die Weihenstephaner kann ich mir nicht als Prozesshanseln vorstellen. ;)
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frida

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #271 am: 21. Dezember 2014, 12:46:13 »

Weihenstephan nimmt von Berufsfotografen eine Gebühr fürs Fotografieren.

Ich finde es heikel, eine Veröffentlichung im Internet als private Nutzung zu bezeichnen. Für mich ist mit dem Web eine Grenze überschritten. Wenn jemand z.B. meine Fotos ausdruckt und daraus eine Glückwunschkarte für seine Oma bastelt, ist mir das total wurscht. Wenn jemand meine Fotos in seinem Blog oder auf seiner Webseite verwendet, ohne mich zu fragen, finde ich das nicht mehr lustig. Nun liegt die Sache natürlich anders, weil es ja immerhin pidiwidis eigene Fotos sind. Aber ganz selbstverständlich davon ausgehen, dass es erlaubt ist, würde ich persönlich nicht.
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #272 am: 21. Dezember 2014, 13:10:08 »

hat hier irgendjemand behauptet, es sei in ordnung, fremde bilder online zu verwenden? ??? und wo ist der zusammenhang zu privater oder gewerblicher nutzung von landschaftsfotografie? wenn du deine fotos hier bei pur zur illustration eines threads bzw. einer fragestellung einstellst, ist das m.e. privat. willst du das foto hier oder woanders verkaufen, ist das gewerblich. klaut einer dein bild und schmückt sich z.b. auf einer privaten homepage oder bei ebay damit, ist das illegal, trägt aber hier nicht zur aufklärung bei.
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"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #273 am: 21. Dezember 2014, 14:49:38 »

Der Zusammenhang besteht in der Definition von "privater Nutzung". "Privat" ist das Gegenteil von "öffentlich". Insofern ist Internet m.E. keine private Nutzung. Sowohl in dem einen, wie dem anderen Fall.

Wenn einer meine Fotos woanders veröffentlicht, ist das eben genau deshalb illegal, weil es keine private Nutzung mehr ist. Betrifft genauso Musik etc. Warum sollte der Eigentümer eines Parks o.ä. "private Nutzung" ganz anders definieren? Weil wir das gerne so hätten?

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mame

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #274 am: 21. Dezember 2014, 14:55:13 »

Die Weihenstephaner kann ich mir nicht als Prozesshanseln vorstellen. ;)
Es ist eher so, dass die Fotografen und Fernsehleute, die für ihre Aufnahmen bezahlen, sich beschweren, wenn sie mitbekommen, dass jemand dort unerlaubterweise kommerziell fotografiert.
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tubutsch

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #275 am: 21. Dezember 2014, 15:17:15 »

Das ist eine rein akademische Diskussion. Pi hat die Bilder als Privatperson gemacht und somit liegt das Urheberrecht bei ihr. Sie kann die Fotos zu ihrer privaten Nutzung gebrauchen, wie es ihr gefällt. Also auch hier im Forum zeigen. Wäre sie eine professionelle Fotografin, also keine reine Hobbyfotografin, sollte sie vorher in Weihenstephan eine Genehmigung einholen wenn die Weihenstephaner Gärten als solches erkennbar bzw. Thema des Auftrags sind. In der Regel wird um ein Belegexemplar bei Veröffentlichung gebeten, je nach Umfang des Auftrags. Fotografiere ich als kleiner freier Fotograf mit geringem Honorar (was die Regel ist) oder als Kamerateam, macht das sicher einen Unterschied. Wenn Pie eine einzelne Pfanze fotografiert und das Bild bei fotolia o.ä. zum Verkauf einstellt, würde ich Weihenstephan nicht informieren. Eine einzelne Pflanze kann überall aufgenommen worden sein und die Erlöse aus fotolia sind unwesentlich.


« Letzte Änderung: 21. Dezember 2014, 15:18:54 von tubutsch »
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Thomas

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #276 am: 21. Dezember 2014, 15:34:08 »

Copyright und private Nutzung sind schon etwas anderes. An einem Foto, das ich mache, habe ich ein Copyright. Wenn jemand dieses Foto kopiert und es anderswo veröffentlicht, ist das ein Verstoß gegen das Copyright.

Zur privaten Nutzung: Ich darf mein Foto selbst herzeigen, wenn ich damit nicht Rechte anderer verletze, mithin auch im Internet. Ist da - z.B. im Rheinland - ein von außen, von einer allgemein zugänglichen Stelle aus, fotografiertes Denkmal drauf, so ist dies erlaubt. Es heißt ja:
Zitat
Nach dem Urheberrechtsgesetz besteht eine erlaubnisfreie Nutzung von Werken, die sich bleibend an öffentlichen Wegen oder Plätzen befinden oder die lediglich ein unwesentliches Beiwerk darstellen.

Nutzung umfasst auch kommerzielle Nutzung. Ich darf mithin ein Foto vom Kölner Dom von außen nicht nur herzeigen, sondern auch verkaufen.

So weit mein Verständnis.

Liebe Grüße
Thomas
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toto

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #277 am: 29. Januar 2015, 15:35:54 »

Etwas, was vielleicht in diesen Rahmen passt, hier bei Interesse.
Es geht darum, ob man auf Strassen noch fotografieren darf... es wurde wieder mal eine Klage eingereicht.

edit: es geht mir dabei eher weniger um den Aufruf... als mehr um die Info und die aus dem Aufruf möglicherweise entstehende Rechtssituation.
« Letzte Änderung: 29. Januar 2015, 15:39:23 von toto »
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #278 am: 29. Januar 2015, 22:13:37 »

Finde ich sehr gut. Ich habe auch etwas überwiesen.
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #279 am: 30. Januar 2015, 11:13:49 »

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #280 am: 30. Januar 2015, 15:54:25 »

Gebühren zu erheben, wenn durch kommerzielle Aktivitäten Aufwände entstehen, finde ich gerechtfertigt.
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #281 am: 30. Januar 2015, 18:27:34 »

ich wollte auf die unerhörte höhe dieser gebühr im verhältnis zum zu erwartenden wirtschaftlichen vorteil hinaus. da kann ja dann ein profi-foto z.b. für einen berlin-und-brandenburg-kalender im klein- oder selbstverlag nicht mehr viel kosten. 8) ;)
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #282 am: 30. Januar 2015, 18:35:36 »

Wobei es sich bei der Gebühr ja nicht um die "Fotografiererlaubnis" handelt sondern um eine profane Straßensperrung.
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #283 am: 30. Januar 2015, 21:52:37 »

richtig, eine gebühr für die genehmigte sondernutzung öffentlichen straßenlandes – und ganz offensichtlich wollten bzw. konnten jedenfalls diese behördenmenschen nicht das bekannte und begehrte motiv glienicker brücke samt umgebender schlösserlandschaft und gewässern (havel) vor einer filmischen abbildung und kommerziellen nutzung schützen bzw. an dieser bildnutzung verdienen. ;)
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #284 am: 31. Januar 2015, 16:48:22 »

Ich verstehe Dich nicht. Das sind doch zwei paar Schuhe. Bezahlt wurde für die Sperrung (und die war wohl eher ziemlich billig).

Was willst Du mit Deinem Posting sagen? Gut, dass es nicht noch eine Bildnutzungsgebühr gab? Oder schlecht? Oder die Behördenmenschen haben eine Chance übersehen?
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