... nach zwei Tagen Lehrgang meine Zelte abgebrochen, denn was sollte ich mit dem Zettel anfangen?
Von allen anderen Beschränkungen, Auflagen, Verboten will ich gar nicht erst anfangen, ewig lange Liste.
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So kurz vor der Prüfung?
bezahlt hast du doch sowieso schon, und Wissenserwerb ist doch immer eine tolle Sache. Ich habe auch einen Führerschein und kein Auto.
Es gibt wirklich viele Auflagen, aber das hat auch seine Gründe. Nur zwei Beispiele:
1. Diese Mittel sind Medizin, entsprechend vorsichtig und richtig dosiert sollten sie angewandt werden. Mein Onkel hat in der Landwirtschaftsberatung und Mittelprüfung in Niedersachsen gearbeitet. Damals schon gab es die Handschuhpflicht, haben viele seiner Kollegen nicht ernst genommen, und da haben jetzt als Rentner auffällig viele Hautkrebs.
2. Man hat zT auf den flurbereinigten Feldern oder Obstanlagen, denen die "unnützen Randstreifen fehlten, bis ans Nachbarsfeld mit Salat oder bis an den nahen Bach herangespritzt. Abdriftarme Technik war ist auch erst im Lauf der Zeit entstanden. Da gibt´s jetzt haufenweise Abstandsvorschriften zu Gewässern.
Und es gibt weitere Beispiele.
Mir ist der Weinbauer lieber, der mit einem Rest des Profimittels noch schnell die Rebstöcke im Hausgarten spritzt (was er nicht dürfte), aber durch seine Sachkunde eben weiß, worauf er achten muss. Lieber als der Youtube-Schüler, der das Moos mit Steinreiniger traktiert oder manche Leute hier in unserer Anlage, die nach Polen fahren und da Zeug holen.
Ob es so viele Mittel gibt, die gemäß § 36 Pflanzenschutzgesetz ausdrücklich für die Zulassung durch Sachkundige auch im HuK zugelassen sind, würde mich mal interessieren, gibt´s da eine Liste?