Willkommen, Gast. Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.
News: Uaaaahh ... ich fühle ein neues Virus herannahen und ich sitze quasi im Epi-Zentrum  ;D. (chlflowers)
Willkommen, Gast. Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.
29. April 2024, 09:46:42
Erweiterte Suche  
News: Uaaaahh ... ich fühle ein neues Virus herannahen und ich sitze quasi im Epi-Zentrum  ;D. (chlflowers)

Neuigkeiten:

|8|9|Wie sich das Wetter an Maria Geburt (8.) verhält, so ist es noch vier Wochen bestellt.

Partnerprogramm AFB
Seiten: [1]   nach unten

Autor Thema: Rucksackanbau  (Gelesen 787 mal)

welldone

  • Newbie
  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Rucksackanbau
« am: 28. Januar 2015, 08:10:30 »

 ??? Ich benötige eine genaue Anleitung, wie groß der Anbau sein darf.
Dieser Anbau war ursprünglich `mal für Gasflaschen gedacht, die nicht in der Laube untergebracht werden durften!
Es gibt da so Vorschriften wie:
1) An welcher Seite der Laube der Anbau sein darf
2) Länge, Breite, Höhe
3) Die Breite sollte 10 cm weniger als der Dachüberstand sein
4) Anzahl der Rucksackanbauten
...usw.
Ich hoffe, dass da ein "Spezi" genauere Informationen für mich hat.
Gespeichert

Staudo

  • Master Member
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 35321
    • mein Park
Re:Rucksackanbau
« Antwort #1 am: 28. Januar 2015, 09:36:15 »

Ich würde auf dem Amt nachfragen. Das Baurecht variiert von Bundesland zu Bundesland erheblich.
Gespeichert
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck

Staudo

  • Master Member
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 35321
    • mein Park
Re:Rucksackanbau
« Antwort #2 am: 28. Januar 2015, 09:36:52 »

.
« Letzte Änderung: 28. Januar 2015, 09:37:36 von Staudo »
Gespeichert
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Seiten: [1]   nach oben
 

Garten-pur.de Nutzungsbedingungen | Impressum | Datenschutzerklärung

Forum Garten-pur | Powered by SMF, Simple Machines
© 2001-2015 garten-pur. All Rights Reserved.
Garten-pur.de