haben sie, wie ... die vom Aussterben bedrohte Großtrappe ... eine ganzjährige Schonzeit, können sie nur im absoluten Ausnahmefall getötet werden. ...
Ich wüsste nicht im geringsten, was der Großtrappe Ihr Dasein im Jagdrecht genutzt hat. Was ich weiß, ist, dass es im Winter 2011 nach dem Verstreichen vieler brandenburgischer Großtrappen in den südlichen Fläming einen "Hegeabschuss" gegeben hatte. Der Revierinhaber bei Dessau "hatte den Eindruck", dass das im Schnee kauernde Tier sich eh nur quälen würde und dringend erlöst werden müsste. Was er da im "grünen Abitur" mal gelernt hatte, bleibt schleierhaft. Er war jedenfalls nicht in der Lage, eine normale Schutzstellung des Vogels bei Kälte zu erkennen. Es soll in den letzten Jahren nicht der einzige Trappenabschuss gewesen sein.
Wenn die Bejagung des Wolfes künftig mit ähnlicher Qualifikation erfolgen soll, dann prost Mahlzeit. Seit ernsthaften Wolfsforschungen der letzten Jahrzehnte in Amerika, mehr noch in der ehemaligen Sowjetunion, ist klar, dass intakte Wolfspopulationen die geringsten Probleme bereiten (in der Viehhaltung immer noch mehr als genug), dass aber Tiere aus zerschossenen Rudeln und in isolierten Teilpopulationen verstärkt zur Verpaarung mit Haushunden neigen. In die Hände von Hobby-Jägern, etwas unbotmäßig ausgedrückt, sollte so etwas nicht gelegt werden. Und das würde passieren, wenn der Wolf ins Jagdrecht kommt.