Grenzabstandsregelungen würd ich auch eher übervorsichtig angehen.
Ich habe umlaufend freiwachsende Hecken um meinen Garten gepflanzt und die Versuchung war groß, an der einen oder anderen Stelle keine 2m Grenzabstand für Gehölze über 2m Höhe, so die Regelung bei uns, einzuhalten.
Tat ich aber nicht.
Eine Nachbarin verstarb einige Jahre nach der Pflanzung der Hecke und vererbte Haus und Garten, in so einem Fall weiß ich nicht, ob die Verjährungsfrist auch für den neuen Nachbarn dann sozusagen "abgelaufen" ist.
Die Nachbarn auf der anderen Seite beschwerten sich nach einigen Jahren - wahrscheinlich auch nach mehr als 5 Jahren - dass sie "nicht mehr über meinen Garten hinweg bis zum Nachbarn auf der anderen Seite" schauen könnten.
Als weder ich noch meine Mutter bei mehrfacher Erwähnung darauf eingingen, blökte mich irgendwann der Schwiegersohn mal an und drohte gleich mit Anwalt, worauf ich nur kühl erwiderte, dass er sich bei der Gemeinde gern informieren könnte, ich hätte die Gehölze grenzabstandsregelungsgemäß gepflanzt, da wär nix dran zu rütteln.
Inzwischen ist auch das Haus plus Garten verkauft, also ein neuer Nachbar, der BISHER noch nicht so sehr an meinen Hecken etwas auszusetzen hatte, obwohl er fast alles in seinem Garten abgeholzt hat, damit es sauber aussieht.
Ich weiß auch nicht, ob es im Falle eines neuen Nachbarn ausreicht, eine schriftliche Einwilligung des vorherigen Nachbarn zu haben, Grenzabstände zu unterschreiten mit Gehölzpflanzungen.
Wir haben einen notariellen Verkaufsvertrag von einem Teil von unserem Garten aus den 70er Jahren, in dem festgehalten ist, dass die Fichten, welche teilweise bis auf 10cm an die Grenze auf unserem verbleibenden Grundstück stehen, stehenbleiben dürfen - das ist dann wohl bindend.
Ich sehe auch Probleme mit einem Baum, der nur 8-10m hoch werden, schnell wachsen soll, ich sehe da auch eher Großsträucher, die das eher erfüllen können - mit Schnitteingriffen kann man viele Sträucher auch zu einstämmigen Hochstammexemplaren erziehen, wenn das denn unbedingt gewünscht ist.
Schnitt muss man dann in Kauf nehmen und auch machen.
Noch zur Paulownia 'Hulsdonk', ich habe die Sorte, allerdings mach ich mein "coppicing-Experiment" mit ihr, also setze sie jedes Jahr auf den Stock.
Letztes Jahr haben die Triebe 5-6m Höhe erreicht und sogar Blütenknospen angesetzt, die aber leider bei der Kältephase im Februar erfroren.
Ich wäre auch eher vorsichtig, bei der enormen Wuchsleistung, dass die Sorte so wesentlich kleiner bleiben soll als die Art.
(Außerdem kann sie zu Wurzelschösslingen neigen)
Warum kommt eine Formschnitthecke nicht infrage?