Um einen Pool in seinem Garten zu bauen, hat ein Grundstücks-Eigentümer die angrenzende Böschung (Gemeindegrund) fast über die Länge seines Grundstücks abgeräumt, inklusive der zehn- bis 14-jährigen großen Rosen, die der Obst- und Gartenbauverein gekauft und gepflanzt hatte.
Den Aushub lagerte er anfangs in drei Haufen auf der gegenüberliegenden Streuobstwiese, mitsamt den sechs Schaufeln, Ölflasche und Bagger und tiefen Spurrillen, sowie dem Trampolin.
Diese Streuobstwiese wird ebenfalls vom OGV gepflegt, seit vielen Jahren versucht abzumagern; von Jahr zu Jahr steigt der Blütenreichtum.
Nachdem der OGV und die Gemeinde interveniert haben, hat er zwar die Erdhaufen und Baggerschaufeln wegräumen lassen ( mit Einverständnis eines Bauern lagert die Erde jetzt auf brachliegenden Blühstreifen, für diese derjenige Geld kassiert), aber weiter ausbaggern lassen, auch zwei Meter breit vom Gemeindegrund, weil da L-Steine draufkommen sollen. Bei diesen Baggerarbeiten haben sie dann den „Korbinians-Apfel“ beschädigt, der auch an dieser Böschung steht, mit Infotafel. Da haben sie sich wohl doch nicht getraut, diesen Baum mit den Rosen rauszureissen. Allerdings sind jetzt auf einer Seite massiv Wurzeln abgeschlagen und Äste abgebrochen.
Die einzige Anfrage des Grundstückseigentümers auf der Gemeinde letztes Jahr war, ob er für den Pool eine Genehmigung braucht. Nein, brauchte er nicht.
Strafen kann man diesen Typen wohl nur damit, dass er die Kosten für den Sachverständigen übernimmt, der sich den Baum angeschaut hat und erhaltende Maßnahmen eingeleitet hat, für die Übernahme der Kosten für die Neuanlage der Böschung mit neuen Rosen.
Aber, wenn er sich einen Pool bauen lassen kann, werden ihn diese paar Tausend auch nicht schmerzen.
Mir blutet das Herz; es waren große Sträucher Gallica Splendens, Scharlachglut, drei große weiß blühende Pimpinellifolia (Forumsspenden von forum planten), eine endlich in die Gänge kommende Nevada sowie Marguerite Hilling, Eddies Jewel, Piro 3 und noch ein paar kleinere.
Dieser Typ wusste, dass die Böschung Gemeindegrund ist und die Rosen jemandem gehören. Er hat mich nämlich vor drei/vier Jahren, als ich an den Rosen schnippelte, informiert, dass er ein paar Meter zu seinem Grundstück dazugekauft hat. Daraufhin habe ich ihn aufgefordert, seinen Rasenschnitt nicht ständig über den Rosen zu entsorgen.
Frechheit siegt!