Die Frage ist ja ob Nüsse überhaupt im Ofen, also dem ganz normalen Ofen, wie man ihn in den Wohnungen hat, egal ob als Küchenofen oder Kaminofen, verbrannt werden dürfen.
Es ist wohl definert dass man naturbelassenes Scheitholz, Holzbriketts, Stein- und Braunkohle, Grillkohle, naturbelassenes stückiges Holz (auch mit Rinde) sowie Torfbriketts und Brenntorf darin verbrennen darf. Von Nüssen oder Schalen von Früchten steht da nix drin....
Nicht verbrennen darf man behandeltes oder beschichtetes Holz, nichtstückiges Holz (Holzstämme passen ja wohl kaum in den Brennraum ? Sägespäne ?wobei es da wieder Holzbriketts aus Sägespänen gibt), Einwegpaletten / Obstkisten etc. (!!! sind ja bei manchen die Zugriff auf Wareneingänge haben fast schon das alleinige Brennmaterial), Papier / Kartonagen, Stroh oder ähnliches, Rindenbriketts, Kohlebriketts in Geräten ohne Rost andere Abfälle.
Nüsse oder Schalen stehen da auch nicht explizit drin, aber dürften wohl zu Abfall gehören.
Also hier ist die 1. BImSchV
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/__3.htmlSägespäne sind zulässig.
Allerdings steht da auch noch viel mehr drin von dem ich nichts verbrennen würde z. Bsp. lackiertes Holz.