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Autor Thema: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes  (Gelesen 51261 mal)

planwerk

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #165 am: 02. Dezember 2014, 18:02:00 »



Jetzt aber konkret zu Ihren Fragen:

- In allen Objekten der Bayerischen Schlösserverwaltung gilt den Bedarf einer Fotogenehmigung für gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen: Schlösser, Gärten, Parks und Seen inklusive. Über die genaue Grenze des jeweiligen staatlichen Grundstücks können Sie sich bei unseren Außenverwaltungen informieren. Aufnahmen von außerhalb des Grundstücks sind nicht genehmigungspflichtig.

- Jede Veröffentlichung und Veräußerung von Aufnahmen ist prinzipiell genehmigungspflichtig. Je nach Verwendung fallen unterschiedliche Gebühren an. Kostenfrei sind generell nur die nichtkommerzielle Tourismuswerbung sowie die aktuelle Presseberichterstattung. Die Preise in der angehängten Liste sind bis Ende des Jahres gültig. Ab 2015 wird eine neue Preisliste in Kraft treten, die gerade bearbeitet wird und dann auf unserer Homepage zu finden sein wird.
 

Sofern Sie einen See z.B. von einer städtischen Seepromenade oder von einem angrenzenden privaten Grundstück fotografieren, liegt dies nicht in unserer Zuständigkeit (Panoramafreiheit). Wie ich Ihnen aber schon geschrieben habe, Informationen zu den genauen Grenzen des jeweiligen Grundstücks erhalten Sie bei unseren Außenverwaltungen: http://www.schloesser.bayern.de/deutsch/ueberuns/organis/org_av.htm. Mir liegen diese Informationen leider nicht vor.


Das ist ja wohl echt ein Witz. Ich könnt ko...

dh jede Veröffentlichung eines Seephotos ist genehmigungspflichtig, wenn es vom Grund der BSuSV aufgenommen wurde. Das musst Du Dir mal auf der Zunge zergehen lassen. Bin ehrlich gesagt etwas erschüttert. :P




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toto

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #166 am: 02. Dezember 2014, 18:55:31 »

Macht Euch bitte sachkundig... auch in anderen Großstädten wie in Paris dürfen bestimmte Gebäude nur mit Genehmigung fotografiert werden, wenn es um professionelle Verwertung geht. Stative sind schon mal gar nicht erlaubt... und, und, und...

Na, dann lies nochmal in dem Link nach, wie die Verwaltung das konkret handhabt: 50 Euro für ein einzelnes Foto, plus 105 Euro Reproduktionsgebühr, ein Belegexemplar des Buches und des Fotos, außerdem ist die Fotografie der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung unentgeltlich und unbegrenzt zur freien Nutzung in deren eigenen Publikationen zur Verfügung zu stellen.

Stimmt. Nachlesen hilft. Denn soweit ich entziffern konnte, gibt es auch Rabatte ??? bis zu 50% oder frei verhandelbar...

Wenn jemand professionell fotografiert und damit Honorare empfängt, ist er durchaus in der Lage, die Gebühren zu begleichen.
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enigma

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #167 am: 02. Dezember 2014, 19:44:02 »

Macht Euch bitte sachkundig... auch in anderen Großstädten wie in Paris dürfen bestimmte Gebäude nur mit Genehmigung fotografiert werden, wenn es um professionelle Verwertung geht.


Die spinnen, die Deutschen. ::)

Das ist nicht auf die Deutschen beschränkt. Panoramafreiheit.
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Faulpelz

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #168 am: 02. Dezember 2014, 20:03:23 »

blöd nur, dass ja nun nicht alles geplant abläuft (wie z.b. auftragsweises fotografieren/filmen für eine buch- oder eine filmproduktion) und noch blöder, wenn auch private veröffentlichungen in einem onlineforum ein problem wären (was wir noch nicht wissen)...


Zwerggarten, ja du hast recht, da wäre noch eine Stellungnahme interessant. Würdest du da anfragen? Aus welchem Bundesland kommst du? Ich gebe dir dann einen Link, wo du anfragen kannst. Ich möchte jenen freundlichen Herrn jetzt nicht gerne nochmals die Zeit stehlen. Also, würdest du das tun? Wäre super

LG Evi
« Letzte Änderung: 02. Dezember 2014, 20:06:29 von Faulpelz »
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #169 am: 02. Dezember 2014, 20:07:30 »

warum möchtest du das ausgerechnet an jemanden delegieren, der diesen thread zwar interessant findet, aber die relevanz für nichtgewerbliche fotografie bezweifelt? außerdem, bristlecone hat doch schon angefragt. :)

in meinem profil steht, dass ich in berlin lebe.
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Faulpelz

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #170 am: 02. Dezember 2014, 20:43:58 »

Zwerggarten, ich weiß, dass Bristlecone schon gefragt hat. Er hat jedoch die bayerische Schlösserverwaltung angeschrieben und noch keine Antwort erhalten. Ich dachte mir, es wäre interessant zu erfahren, was ein anderes Bundesland dazu sagt. Ich glaube nämlich, dies ist eine sehr brenzlige, schwer zu beantwortende Frage. In deinem Fall wäre www.gruen-berlin.de eine Adresse, wo du dich hinwenden könntest. Da du dich für das Thema zu interessieren scheinst, dachte ich, du würdest das gerne machen und nicht kneifen 8) ;) :P
Nix für ungut, Zwerggarten.

LG Evi
 
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oile

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #171 am: 02. Dezember 2014, 21:29:06 »

.
« Letzte Änderung: 02. Dezember 2014, 21:29:27 von oile »
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planwerk

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #172 am: 02. Dezember 2014, 21:46:20 »

Joo, Punkt.

Bin erschüttert über die Reaktion der BSuSV. Unglaublich.
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #173 am: 02. Dezember 2014, 22:19:16 »

Warum nur fällt mir bei dieser Diskussion immer das Wort vom Verwertungsinteresse des Kapitals ein? ::)
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fars

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #174 am: 02. Dezember 2014, 22:25:27 »

Warum nur fällt mir bei dieser Diskussion immer das Wort vom Verwertungsinteresse des Kapitals ein? ::)

Kaum jemand wird daran gehindert, seine Erinnerungsfotos zu machen. Oder hat hier einer von den Amateuren jemals einen Cent gezahlt? Warum sollen Berufsfotografen, die Geld mit diesen Fotos verdienen (wollen), besonders schutzwürdig sein?

Außerdem: Bei der Erhebung dieser Gebühren geht es ja wohl in erster Linie um eine minimale Senkung der Kosten für diese Objekte. Oder glaubt hier jemand, dass damit ein Reibach gemacht wird?

Mich würde mal interessieren, wie oft ungenehmigte Fotos geahndet wurden. Vermutlich sehr selten.
« Letzte Änderung: 02. Dezember 2014, 22:37:58 von fars »
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enigma

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #175 am: 02. Dezember 2014, 22:45:59 »

Mich würde mal interessieren, wie oft ungenehmigte Fotos geahndet wurden. Vermutlich sehr selten.

Möglich. Aber das ändert nichts am Grundsatz. Offenbar muss aus jedem Eigentum Geld gemacht werden. Das nennt sich "Freiheit".
« Letzte Änderung: 02. Dezember 2014, 22:51:12 von Bristlecone »
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fars

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #176 am: 02. Dezember 2014, 22:51:03 »

Eben ein typisches Pur-Aufregerthema. Kaum jemand ist betroffen, aber man kann anklagen.
Da finde ich es schon schlimmer, wenn von öffentlichen Bedürfnisanstalten Geld verlangt wird. Die nutzen sogar noch eine Notlage aus!
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #177 am: 02. Dezember 2014, 22:57:58 »

Wenn man sich nicht aufregen darf, dann sähe jeder Thread so aus , ... gut.. find ich auch etc. das wäre langweilig :) :)
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Thomas

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #178 am: 02. Dezember 2014, 23:02:45 »

Eben ein typisches Pur-Aufregerthema. Kaum jemand ist betroffen, aber man kann anklagen.
Da finde ich es schon schlimmer, wenn von öffentlichen Bedürfnisanstalten Geld verlangt wird. Die nutzen sogar noch eine Notlage aus!

Klar. fars halt.
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #179 am: 03. Dezember 2014, 07:18:06 »

... In deinem Fall wäre www.gruen-berlin.de eine Adresse, wo du dich hinwenden könntest.

oh, das ist schon etwas komplizierter: die grün berlin gmbh ist nur für eine handvoll parkanlagen bzw. grünflächen zuständig, und die allermeisten davon befinden sich in landeseigentum, und hier im facheigentum der jeweiligen bezirksämter. manche öffentlichen grünflächen sind aber auch privateigentum oder gehören der bundesrepublik deutschland, wieder andere der stiftung preußische schlösser und gärten.

Zitat
Da du dich für das Thema zu interessieren scheinst, dachte ich, du würdest das gerne machen und nicht kneifen 8) ;) :P

kneifen würde ich das nicht nennen, ich habe vielmehr aus erfahrung ein eher ungutes gefühl mit dieser initiative... ich sage es mal so: wer viel fragt, bekommt viel antwort. :P

auch eine verwaltung, die bisher keine ressourcen auf das thema verwendet hat und das vielleicht auch in zukunft nicht vorhat(te), wird nicht entgegen einer allgemeinen rechtslage schriftlich einen freibrief für einen abweichenden umgang ausstellen. eher im gegenteil wird zur absicherung entweder allgemeines blabla formuliert oder (gezwungenermaßen) ganz offiziell die zuvor so nicht reklamierte rechtslage verlautbart und somit festgezurrt. :-\

für die öffentlichen grünanlagen in berlin ist es meines wissens so, dass gewerbliches filmen und fotografieren eigentlich genehmigt werden muss (in jedem fall dann, wenn dafür fläche benötigt wird bzw. für andere gesperrt werden soll), aber auch hier ist derzeit unklar und kaum kontrollierbar, wie das mit einzelnen fotografi ist, die eigentlich nur durch den park spazieren, ihre bilder aber später verwerten wollen. ich würde sagen: bei professionellem verwertungsinteresse wird spätestens der landesrechnungshof darauf drängen, auf mögliche einnahmen für das notorisch klamme land berlin (durch gebühren bzw. entgelte) nicht zu verzichten. was die grün berlin angeht weiß ich auch ohne nachfrage aus den medien, dass sie gewerbliches fotografieren z.b. auf dem tempelhofer feld (mindestens im einzelfall) nicht ohne genehmigung duldet. ob die stiftung preußische schlösser und gärten gewerbliches fotografieren z.b. des wannsees aus ihren parkanlagen heraus in irgendeiner weise speziell verfolgt, verfolgen will oder verfolgen könnte, ist mir allerdings nicht bekannt. und ob nachfragen da viel hilft, bezweifle ich (siehe oben).

Zitat
Nix für ungut, Zwerggarten. ...

auch meinerseits! ;)
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2014, 08:49:25 von zwerggarten »
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