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Autor Thema: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes  (Gelesen 51568 mal)

sarastro

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #120 am: 29. November 2014, 21:04:03 »

Herzlichen Dank, ein riesenlanger Wust! Soll ich dies nun auswendig lernen oder jedes Mal nachschauen? :o ;) Aber immerhin alles Relevante geballt auf einer langen Seite. Was darf ich eigentlich noch fotografieren? Man könnte dies ja noch weiterspinnen: Pflanzen auf der Alm sind erlaubt, solange die Alm nicht privat ist. Und in Arboreten oder privaten Botanischen Gärten? Jedes Mal schriftlich die Erlaubnis der Besitzer einholen?

Wenn ich für meine vielen Vorträge entsprechend unerlaubte Bilder zeige, begebe ich mich schon auf rechtlich unsicherem Terrain. Denn ich bekomme ja ein kleines Entgelt für den Vortrag. ::)
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Quendula

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #121 am: 29. November 2014, 21:13:39 »

OT:
...Was kommt wohl als Nächstes?

Da kann ich nur spekulieren. Bei meinem Gespräch mit einem Berufsfotografen (für Events, politische Veranstaltungen und so was) erfuhr ich, dass man bei Politikerbildern bisher noch keine Fotografiergenehmigungsgebühr zahlen muss :) . Aber wir versuchten mal auszurechnen, was ein Schriftsteller, der die Handlung seines neuen Romans zB im Schloss und Park Sanssouci oder an einem der bayerischen Seen stattfinden lässt, zu zahlen hat. Jedes Wort der Landschaftsbeschreibung wird man dann mit dem Faktor der Auflage und der tatsächlich verkauften Exemplare ... :-X

 ;) Es gibt also durchaus noch Möglichkeiten für findige Abmahnbüros.
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Staudo

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #122 am: 30. November 2014, 08:08:17 »

Vor allem trifft es Berufsgruppen, die normalerweise nicht reich werden. Dass ein Autohersteller zahlen soll, wenn er sein neuestes Modell vor einem Schloss präsentiert und Bilder davon für Werbematerialien verwendet, ist nachvollziehbar. Aber ein Autor, der einen Stadtrundgang beschreibt ???
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sarastro

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #123 am: 30. November 2014, 08:50:33 »

Vor allem trifft es Berufsgruppen, die normalerweise nicht reich werden. Dass ein Autohersteller zahlen soll, wenn er sein neuestes Modell vor einem Schloss präsentiert und Bilder davon für Werbematerialien verwendet, ist nachvollziehbar. Aber ein Autor, der einen Stadtrundgang beschreibt ???
Ist sicher nachvollziehbar. Aber wo bleibt der Gleichheitsgrundsatz?
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toto

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #124 am: 30. November 2014, 09:47:51 »

Dieses Foto wurde von öffentlichem Grund aus aufgenommen, und zwar auf dem Lechweg. Sollte man so etwas tatsächlich nicht mehr ohne Genehmigung in einem Forum zeigen dürfen?




Da gibt es Bestimmungen, was die Größe des Motivs (also in diesem Fall Schloß) anbetrifft. Inhaltliche Bestimmungen etwa wie bei der Fotografie von Menschen, die sich auf öffentlichen Straßen bewegen. Entweder die Menschen sind das Motiv (dann muß man fragen) oder sie sind nur "Zutat" zu einem bestimmten Inhalt des Bildes.
Dieses Foto o.g. wäre aus meinem rechtlichen Empfinden nach den ggf. Bestimmungen nicht genehmigungspflichtig, weil das Schloß nur ein sehr kleiner Teil der Landschaft ist.... so etwa.

Ich muß da aber einigen hier Recht geben: das war schon immer so und ist nicht neu. Professionelle Fotografen wissen das auch und fragen eigentlich - völlig normal - bei den entsprechenden Besitzern des Schlosses/der Gärten z.B. nach.

Wenn ich ein Thema bearbeite, z.B. Wörlitzer Park (1980-82) und ich dieses Thema veröffentlichen will, setze ich mich mit den Besitzern/Zuständigen zusammen. Da gibt es immer Wege. Und die Besitzer sind zumeist einverstanden. Außerdem: wenn ich tatsächlich an einem solchen Thema arbeite, muß ich den Park, das Gelände zu allen Zeiten außerhalb der Öffnungszeiten betreten dürfen (Sonnenuntergang/Nachtaufnahmen usw. )... daß ich dafür eine Genehmigung benötige ist doch völlig klar.

Wenn allerdings z.B. gerade parallel ein Bildband über das Objekt hergestellt wird, ist es doch logisch, dass nicht ein anderer das gleiche für kommerzielle Zwecke fotografieren kann.


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enigma

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #125 am: 30. November 2014, 09:51:53 »

Toto, das ist nicht der Punkt.

Sondern der hier aus dieser Quelle:

(Quelle: Was darf ich fotografieren?
Ein Beitrag von: Rechtsanwalt Thomas Schwenke)


"Aber was ist mit der Panoramafreiheit!?" (in dem verlinkten Text etwas nach unten scrollen)
« Letzte Änderung: 30. November 2014, 09:53:32 von Bristlecone »
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zwerggarten

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #126 am: 30. November 2014, 09:59:19 »

für mich bleibt der punkt, ob in garten-pur eingestellte bilder in irgendeiner weise einem gewerblichen handeln dienen (können/sollen/wollen).

aus dem verlinkten text:
Zitat
... Gewerblich handelt, wer die Fotos mit dem Ziel aufnimmt, aus ihnen Kapital zu schlagen. Egal ob man selbständig, angestellt ist, die Bilder sofort verkauft oder im Archiv mit der Hoffnung lagert, sie später verkaufen zu können. ...
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"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos

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toto

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #127 am: 30. November 2014, 10:00:39 »

Auch das ist nicht wirklich neu. Ich war nie journalistisch tätig und hatte diese Probleme daher nicht. Normalerweise haben Journalisten einen Journalistenausweis bzw. Presseausweis und dürfen oder dürfen nicht.
Daß Quereinsteiger mit diesen Problemen konfrontiert sind, ist nachvollziehbar. Und mal ehrlich: wäre es Euer Haus, Euer Grundstück etc. ... würdet Ihr da keine Grenzen setzen wollen?
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oile

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #128 am: 30. November 2014, 10:03:44 »

Ich würde hier gerne nochmal Thomas zitieren. :)
vorauseilenden Gehorsam in dieser ziemlich unklaren Situation brauchen wir auch nicht.

Ich würde mich erstmal nicht abschrecken lassen, im Rahmen dessen, was 'Panoramafreiheit' heißt, weiter zu fotografieren. Und in diesem Rahmen für private Zwecke, also nicht für gewerbliche Zwecke der Fotografen, aufgenommene Fotos können - jedenfalls solange wir weder Klarheit noch etwa eine Abmahnung haben - auch weiterhin hier bei Garten-pur gepostet werden.

Wir Fotografen sollten meiner Meinung nach dieses Thema auch in andere Foren, Gruppen etc. tragen, sofern es dort noch kein Thema ist.

Dieser Quatsch gehört breitgetreten!


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oile

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #129 am: 30. November 2014, 10:05:29 »

Und mal ehrlich: wäre es Euer Haus, Euer Grundstück etc. ... würdet Ihr da keine Grenzen setzen wollen?

Solange es nicht mit voller Adresse geschieht, hätte ich nicht soo viel dagegen. V.a. nicht, wenn es gelungenes Beispiel eines ungewöhnlichen Entwurfs gezeigt würde. :-X ;D
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Faulpelz

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #130 am: 30. November 2014, 10:55:04 »

Da gibt es Bestimmungen, was die Größe des Motivs (also in diesem Fall Schloß) anbetrifft. Inhaltliche Bestimmungen etwa wie bei der Fotografie von Menschen, die sich auf öffentlichen Straßen bewegen. Entweder die Menschen sind das Motiv (dann muß man fragen) oder sie sind nur "Zutat" zu einem bestimmten Inhalt des Bildes.
Dieses Foto o.g. wäre aus meinem rechtlichen Empfinden nach den ggf. Bestimmungen nicht genehmigungspflichtig, weil das Schloß nur ein sehr kleiner Teil der Landschaft ist.... so etwa.
::)
Toto, dieses Thema steht hier nicht zur Debatte. Was du als "Zutat" bezeichnest, heißt in der Fachsprache "Beiwerk" und dieses Thema diskutieren wir hier nicht. Zutat gibt es bei der Weihnachtsbäckerei................. :P

LG Evi
« Letzte Änderung: 30. November 2014, 10:55:30 von Faulpelz »
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Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen (Henry Jackson van Dyke, 1852 - 1933)

enigma

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #131 am: 30. November 2014, 11:11:45 »

Auch das ist nicht wirklich neu. Ich war nie journalistisch tätig und hatte diese Probleme daher nicht. Normalerweise haben Journalisten einen Journalistenausweis bzw. Presseausweis und dürfen oder dürfen nicht.
Daß Quereinsteiger mit diesen Problemen konfrontiert sind, ist nachvollziehbar. Und mal ehrlich: wäre es Euer Haus, Euer Grundstück etc. ... würdet Ihr da keine Grenzen setzen wollen?

Es geht nicht um die moralische Seite der Debatte, sondern um die rechtliche.

Wenn die Fassade meines Haus von der Straße aus einsehbar ist und jemand von dort aus ein Foto macht, ist das rechtlich zulässig. Jedenfalls war's das bislang. Stichwort Panoramafreiheit.

Die Befürchtung ist, dass der Trend mehr und mehr dahin geht, diese auf dem Weg über das Eigentumsrecht einzuschränken. Lies mal nach, steht alles schon hier im Thread.
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andreasNB

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #132 am: 30. November 2014, 13:53:45 »

Vor allem trifft es Berufsgruppen, die normalerweise nicht reich werden. Dass ein Autohersteller zahlen soll, wenn er sein neuestes Modell vor einem Schloss präsentiert und Bilder davon für Werbematerialien verwendet, ist nachvollziehbar. Aber ein Autor, der einen Stadtrundgang beschreibt ???
Ist sicher nachvollziehbar. Aber wo bleibt der Gleichheitsgrundsatz?

Mal fiktiv angenommen:
Eine Person hinterzieht 1 Million Euro Steuern und wandert 1 Jahr in den Knast.
Wandert einer der 100 Millionen Euro hinterzieht dann 100 Jahre in den Knast ?
Eher nicht.
Letzterer zahlt eher 20 Millionen "Strafe" und bleibt in Freiheit ::)

Oder um bei Staudos Vergleich zu bleiben.
Würde ein Lokal-Journalist irgendwo aus Deutschland während seines Urlaubes Photos bei Dir machen und später für seine Zeitung einen Artikel schreiben, verwendet dabei eines der Photos dafür ohne Dich zu fragen - erwähnt aber deine Gärtnerei positiv, macht er zwar "Gewinn" nutzt aber Deine Leistung nur bedingt aus.
Die Baumarkt-Kette dagegen schmückt sich nicht nur mit fremden Federn, sondern forciert ihren Gewinn ohne jeglichen Nutzen und auch Erlaubnis deinerseits.
Das sind schon zwei verschiedene Welten.

Für das veröffentlichen in Foren wie diesem dürfte es eigentlich keine negativen Folgen haben.
Auch wenn diese Werbung zur Finanzierung schalten.
Es fehlt bei Ihnen und den Usern der Punkt der Gewinnabsicht und schlußendlich auch der Gewinn.

Meiner Ansicht nach ist ein gewichtiger Punkt der Verunsicherung die berechtigte Gefahr vor Abmahnanwälten.
Diesen Schmarotzern wird leider nicht das Handwerk gelegt, sondern mit solchen Entscheidungen noch weitere Arbeitsfelder erschlossen. Denn nur wenige haben das Geld, Wissen und die Kontakte denen soweit Parolie zu bieten das ihnen grundsätzlich das Handwerk gelegt wird.
Es hilft ja nicht das ein Angemahnter vor Gericht Recht bekommt. Bei hundert anderen haben sie weiterhin Erfolg.

Die allgemeinen Regeln und Sitten bei der Nutzung von Bildern für gewerbliche Zwecke sind ja bekannt und gelten weiterhin - wurde hier ja schon oft genug erwähnt.

OT
Dank Impressumspflicht (sehe ich ja eigentlich positiv) bekam ich die Tage einen Anruf von einer Bayrischen Dingsbums-Vereinigung mit der Frage ob ich den rechtlich abgesichert sein, da ich ja (auch) auf ebay - das letzte Mal im Sommer - verkaufen würde... Aha! Na, ich bin jetzt sehr gespannt ob man mir nur was verkaufen wollte oder im zweiten Verwertungsschritt noch eine Abmahnung wegen irgendeines angeblichen Fehlers kommt.
OT Ende
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toto

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #133 am: 30. November 2014, 14:08:01 »

Nun ja... für mich gehört es einfach "zum guten Ton", dass ich frage, bevor ich etwas ablichte.
Insofern reden wir vermutlich aneinander vorbei.

Ich möchte einfach weder vorab noch im Nachhinein Streß - also frage ich. Da breche ich mir keinen Zacken aus der Krone. 27 Jahre freiberufliches Arbeiten im Auftrag für große und kleine Unternehmen in der Werbebranche+zusätzliche 20 Jahre Berufsserfahrung angestellt in mehreren Firmen (auch Denkmalpflege)... und ich hatte nicht ein einziges mal das Problem, ob ich Bilder veröffentlichen darf oder nicht. Denn ich habe vorab gefragt. Punkt.
Loyalität gehört natürlich auch dazu.

« Letzte Änderung: 30. November 2014, 14:08:27 von toto »
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frida

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #134 am: 30. November 2014, 14:25:43 »

Vor allem trifft es Berufsgruppen, die normalerweise nicht reich werden. Dass ein Autohersteller zahlen soll, wenn er sein neuestes Modell vor einem Schloss präsentiert und Bilder davon für Werbematerialien verwendet, ist nachvollziehbar. Aber ein Autor, der einen Stadtrundgang beschreibt ???
Ist sicher nachvollziehbar. Aber wo bleibt der Gleichheitsgrundsatz?

Den haben wir auch in anderen Bereichen nicht. Künstlerische und publizistische Arbeit wird (meiner Ansicht nach zu Recht) in einem gewissen Maße gefördert - z.B. durch Besonderheiten bei der Sozialversicherung. Dahinter steckt der Gedanke, dass nicht alles, was der Allgemeinheit nutzt, nach rein marktwirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten funktioniert.
Umgekehrt erhält aber auch ein Großunternehmen unter Umständen enorme staatliche Subventionen, die kleine Unternehmen nie bekommen.

Zudem muss man auch unterscheiden zwischen:
- einer rein werblichen Nutzung (ich verwende das positive Image des Sanssouci-Parks, um darin ein glückliches Paar abzulichten und für eine Lebensversicherung zu werben). In diesem Fall profitiert das Produkt von dem Imagegewinn.
- einer redaktionellen Nutzung (ich berichte in einem Gartenmagazin über die schönsten Schlossparks und stelle auch Sanssouci vor). Dies hat schon einen öffentlichen Nutzen, da jede Presseberichterstattung informativ und bildend ist. Zugleich profitiert mein Magazin davon, dass es vielleicht gerade wegen eines großen Interesses an diesem Park gekauft wird. Der Park profitiert evtl. davon, dass ein positiver Bericht mehr Besucher anlockt.
- tagesaktuelle Berichterstattung (Neonazis haben Hakenkreuze in die Parkwege geritzt, der Reporter berichtet von dem Stand der polizeilichen Ermittlungen und illustriert das mit einem Foto). Hier steht das Recht auf freie Presseberichterstattung im Vordergrund, die Parkverwaltung muss dies auch dulden, wenn dadurch Sanssouci in einem negativen Kontext erwähnt wird. Die Tageszeitung hat evtl. den Vorteil höherer Verkaufszahlen, die Allgemeinheit profitiert von guter Information.

Ich schreibe das so ausführlich, weil ich in dem Sanssouci-Urteil auch die Tendenz sehe, redaktionelle Berichterstattung zu kontrollieren (nur erlauben, wenn sich die Anlagenverwalter einen Effekt in ihrem Sinne versprechen) und zu erschweren (ein Fotograf wird es sich gut erlauben, ob er 300 Euro Fotogebühr entrichtet, noch bevor er weiß, ob er die Fotoreportage anschließend überhaupt an ein Magazin verkaufen kann). Ob es in unserem Sinne ist, dass (jenseits von tagesaktuellen Vorgängen) über Kulturgüter nur noch von solchen Autoren/Fotografen/Magazinen berichtet werden kann, die finanzstark sind, wage ich zu bezweifeln.
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