Vor allem trifft es Berufsgruppen, die normalerweise nicht reich werden. Dass ein Autohersteller zahlen soll, wenn er sein neuestes Modell vor einem Schloss präsentiert und Bilder davon für Werbematerialien verwendet, ist nachvollziehbar. Aber ein Autor, der einen Stadtrundgang beschreibt
Ist sicher nachvollziehbar. Aber wo bleibt der Gleichheitsgrundsatz?
Den haben wir auch in anderen Bereichen nicht. Künstlerische und publizistische Arbeit wird (meiner Ansicht nach zu Recht) in einem gewissen Maße gefördert - z.B. durch Besonderheiten bei der Sozialversicherung. Dahinter steckt der Gedanke, dass nicht alles, was der Allgemeinheit nutzt, nach rein marktwirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten funktioniert.
Umgekehrt erhält aber auch ein Großunternehmen unter Umständen enorme staatliche Subventionen, die kleine Unternehmen nie bekommen.
Zudem muss man auch unterscheiden zwischen:
- einer rein werblichen Nutzung (ich verwende das positive Image des Sanssouci-Parks, um darin ein glückliches Paar abzulichten und für eine Lebensversicherung zu werben). In diesem Fall profitiert das Produkt von dem Imagegewinn.
- einer redaktionellen Nutzung (ich berichte in einem Gartenmagazin über die schönsten Schlossparks und stelle auch Sanssouci vor). Dies hat schon einen öffentlichen Nutzen, da jede Presseberichterstattung informativ und bildend ist. Zugleich profitiert mein Magazin davon, dass es vielleicht gerade wegen eines großen Interesses an diesem Park gekauft wird. Der Park profitiert evtl. davon, dass ein positiver Bericht mehr Besucher anlockt.
- tagesaktuelle Berichterstattung (Neonazis haben Hakenkreuze in die Parkwege geritzt, der Reporter berichtet von dem Stand der polizeilichen Ermittlungen und illustriert das mit einem Foto). Hier steht das Recht auf freie Presseberichterstattung im Vordergrund, die Parkverwaltung muss dies auch dulden, wenn dadurch Sanssouci in einem negativen Kontext erwähnt wird. Die Tageszeitung hat evtl. den Vorteil höherer Verkaufszahlen, die Allgemeinheit profitiert von guter Information.
Ich schreibe das so ausführlich, weil ich in dem Sanssouci-Urteil auch die Tendenz sehe, redaktionelle Berichterstattung zu kontrollieren (nur erlauben, wenn sich die Anlagenverwalter einen Effekt in ihrem Sinne versprechen) und zu erschweren (ein Fotograf wird es sich gut erlauben, ob er 300 Euro Fotogebühr entrichtet, noch bevor er weiß, ob er die Fotoreportage anschließend überhaupt an ein Magazin verkaufen kann). Ob es in unserem Sinne ist, dass (jenseits von tagesaktuellen Vorgängen) über Kulturgüter nur noch von solchen Autoren/Fotografen/Magazinen berichtet werden kann, die finanzstark sind, wage ich zu bezweifeln.