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Autor Thema: Fotografierverbot für Denkmäler und anderes  (Gelesen 51556 mal)

Faulpelz

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #90 am: 28. November 2014, 17:15:47 »

Für mich gilt: Ich bewege mich nicht gerne in einer illegalen Grauzone und ich will auch nicht unserem Forum Garten-pur schaden. Aus diesem Grunde werde ich hier und in keinen anderen Forum Fotos von Objekten/Naturdenkmälern zeigen, die dem BSV oder sonst einer Organisation in den anderen Bundesländern angehören und für die dasselbe Verbot gilt. Ihr könnt jetzt sagen, ich bin feige, aber mein Bauchgefühl sagt mir, ich bin vernünftig. Verordnung ist Verordnung, Gesetz ist Gesetz und wir können nichts dagegen machen. Diese Fotografierverbote gelten nicht nur für Bayern, sondern ebenso für andere Bundesländer. Und wahrscheinlich nicht erst seit der Sanssousi-Entscheidung, sondern schon länger. Wir haben davon nur nichts gewusst. Wie ich darüber denke, das ist eine andere Sache. Ich bin auch entsetzt und ich bezweifle, ob all die Verlage, Redaktionen, Fotografen diese strengen Gesetze/Verbote kennen. Bristlecone hat einen Link auf ein österreichisches Forum gesetzt, in dem diese Sache auch sehr kontrovers besprochen wurde. Ein User meinte in etwa: Letztendlich sind die Werke von Anselm Adams wahrscheinlich auch ohne Fotogenehmigung entstanden und somit im Nachhinein auch als illegal zu bezeichnen. Traurig ist das, echt traurig. Ich sehe es ähnlich wie Jens/Bristlecone, es grenzt an Zensur. Ich habe nicht mehr das Gefühl, wenn ich dort beim Wandern bin, dass ich mich frei bewegen darf. Ich bin so mit meiner Kamera verschmolzen, dass diese Verbote für mich einen massiven Eingriff auch in meine Gefühlswelt bedeuten. Ohne Kamera zu wandern, ist für mich undenkbar. Die Fotos dann nur mehr Tante Resi oder meinen Familienangehörigen im stillen Kämmerlein zu zeigen, ist nicht gerade erbaulich. Dafür bin ich zu ehrgeizig. Irgendwo war ich immer die Landsmännin, die unheimlich stolz auf ihre schöne bayerische Heimat ist und wollte die auch zeigen. Das ist mir durch dieses Fotografierverbot gründlich vermasselt. Aber ich halte mich dran.

LG Evi
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Thomas

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #91 am: 28. November 2014, 17:40:59 »

Aber Evi.

Deine Meinung und dein Bauchgefühl in allen Ehren: Aber vorauseilenden Gehorsam in dieser ziemlich unklaren Situation brauchen wir auch nicht.

Ich würde mich erstmal nicht abschrecken lassen, im Rahmen dessen, was 'Panoramafreiheit' heißt, weiter zu fotografieren. Und in diesem Rahmen für private Zwecke, also nicht für gewerbliche Zwecke der Fotografen, aufgenommene Fotos können - jedenfalls solange wir weder Klarheit noch etwa eine Abmahnung haben - auch weiterhin hier bei Garten-pur gepostet werden.

Wir Fotografen sollten meiner Meinung nach dieses Thema auch in andere Foren, Gruppen etc. tragen, sofern es dort noch kein Thema ist.

Dieser Quatsch gehört breitgetreten!

Liebe Grüße
Thomas
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frida

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #92 am: 28. November 2014, 17:58:11 »

Im Rahmen der Panoramafreiheit ist es ja auch kein Problem. Es fängt dort an, wo staatlicher Grund und Boden in Verwaltung von Stiftungen und Gesellschaften ist, die für eben diesen Grund und Boden reklamieren, kein öffentlicher Raum zum sein.
Was die Frage angeht, ob die staatlichen Besitztümer in Verwaltung von X oder Y die Ausnahme von der Panoramafreiheit für sich beanspruchen können, ist ja in mehreren Prozessen Thema gewesen und der letzte Beschluss gibt den Verwaltungen/Gesellschaften recht. Daran könnte jetzt nur noch eine Revision vor dem Europäischen Gerichtshof etwas ändern. Allerdings haben die Verbände, die bislang gegen diese Einschränkung der Panoramafreiheit geklagt haben, damit ein hohes finanzielles Risiko.

Was die Frage angeht, ob eine Veröffentlichung eines Fotos in einem Forum oder anderen Social Media eine "private Nutzung" ist, kenne ich keine aktuellen Urteile.
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sarastro

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #93 am: 28. November 2014, 18:16:18 »

Ganz ehrlich gesagt finde ich es vollkommen okay, wenn Schlossbesitzer, an Sehenswürdigkeiten oder auch auf öffentlichen Plätzen von Tourismusgemeinden das k o m m e r z i e l l e Fotografieren untersagt wird. In manchen Ländern ist dies schon länger so üblich. Die Gemeinden etc. wollen schließlich ihre schöne Gegend so "verkaufen", dass sie auch was davon haben, besonders zu Zeiten, wo die "gelbe Gefahr" allenortes unterwegs ist und in China alles Erdenkliche schamlos kopiert wird (siehe Hallstatt!). Und staatlicher Besitzer des Attersees sind übrigens die Bundesforste!

Und wo ist dann eigentlich eine örtliche Fotografiergrenze zu sehen? Bei der Hälfte des Attersees oder wenn dieser nur noch 1/3 des Bildes ausmacht?

In unserer Gärtnerei wurden einige Objekte von Fotografen ohne meines Wissens fotografiert, nach 14 Tagen waren Bilder davon im nächsten Baumarktkatalog zu finden! Wie verbiete ich als Privatmensch bzw. Firmeninhaber das kommerzielle Fotografieren, bzw. wie kann ich steuern, dass vieles zwar gewollt in Büchern und Zeitschriften landet, nicht aber bei unseriösen Unternehmen?

In diesem Zusammenhang fällt mir auch der Musikschutz ein, den man blechen muss, sobald man x-beliebiges Lied bei einem Konzert xy geträllert hat. Dies (Abzocke?) gibt es auch schon Jahrzehnte und es regt sich kaum wer darüber auf. Ist ja auch richtig, schließlich wollen gerade Komponisten auch leben.
« Letzte Änderung: 28. November 2014, 18:21:44 von sarastro »
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planwerk

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #94 am: 28. November 2014, 18:31:07 »

Ganz ehrlich gesagt finde ich es vollkommen okay, wenn Schlossbesitzer, an Sehenswürdigkeiten oder auch auf öffentlichen Plätzen von Tourismusgemeinden das k o m m e r z i e l l e Fotografieren untersagt wird. In manchen Ländern ist dies schon länger so üblich. Die Gemeinden etc. wollen schließlich ihre schöne Gegend so "verkaufen", dass sie auch was davon haben, besonders zu Zeiten, wo die "gelbe Gefahr" allenortes unterwegs ist und in China alles Erdenkliche schamlos kopiert wird (siehe Hallstatt!). Und staatlicher Besitzer des Attersees sind übrigens die Bundesforste!

Und wo ist dann eigentlich eine örtliche Fotografiergrenze zu sehen? Bei der Hälfte des Attersees oder wenn dieser nur noch 1/3 des Bildes ausmacht?

In unserer Gärtnerei wurden einige Objekte von Fotografen ohne meines Wissens fotografiert, nach 14 Tagen waren Bilder davon im nächsten Baumarktkatalog zu finden! Wie verbiete ich als Privatmensch bzw. Firmeninhaber das kommerzielle Fotografieren, bzw. wie kann ich steuern, dass vieles zwar gewollt in Büchern und Zeitschriften landet, nicht aber bei unseriösen Unternehmen?

In diesem Zusammenhang fällt mir auch der Musikschutz ein, den man blechen muss, sobald man x-beliebiges Lied bei einem Konzert xy geträllert hat. Dies (Abzocke?) gibt es auch schon Jahrzehnte und es regt sich kaum wer darüber auf. Ist ja auch richtig, schließlich wollen gerade Komponisten auch leben.

Alle schön und recht, aber ein See?

Was machen die Verwaltungen für den (Chiem-)See als solches?
Nix.
Die basteln mit den vorhandenen Mitteln an Bauwerken umanand.
Und selbst wenn ein Profi mit einem Bild des Chiemsees Geld verdient wäre das geltend machen von finanziellen Ansprüchen von Seiten der Verwaltung nicht gerechtfertigt.
Wo kämen wir da denn hin?
Ich mag es mir gar nicht ausmalen.

Und daraus generiert sich auch mein Ärger. >:(
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sarastro

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #95 am: 28. November 2014, 18:36:55 »

Eh, das meine ich auch. Wo beginnt denn bei einem See die Fotografiergrenze?

Und wie schaut es mit Höhlen, Schluchten oder Heiligen Bergen aus? Auch die sind schließlich öffentliches Gut.
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Günther

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #96 am: 28. November 2014, 18:46:48 »

In diesem Zusammenhang fällt mir auch der Musikschutz ein, den man blechen muss, sobald man x-beliebiges Lied bei einem Konzert xy geträllert hat. Dies (Abzocke?) gibt es auch schon Jahrzehnte und es regt sich kaum wer darüber auf. Ist ja auch richtig, schließlich wollen gerade Komponisten auch leben.

OT: DAVON leben die Komponisten kaum, da kassieren den Löwenanteil die "Rechteverwerter". Zu den Urhebern kommen bestenfalls ein paar Brosamen.
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Eva

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #97 am: 28. November 2014, 18:50:30 »

Sarastro, das mit Bildern aus deiner Gärtnerei müsste doch mit dem Urheberrecht / Hausrech bereits verboten sein.
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frida

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #98 am: 28. November 2014, 19:04:40 »

Ich meine, dass Verwertungsrechte für von Künstlern geschaffene Werke etwas anderes sind, als wenn man Gebühren für das Ablichten von Landschaften verlangt, die sich zudem im öffentlichen Besitz befinden.

Dass man z.B. in aufwändig gepflegten Schlossanlagen etc. nicht einfach Fotos machen kann und damit für die Versicherung XY werben, das leuchtet mir total ein.
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sarastro

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #99 am: 28. November 2014, 21:30:57 »

Sarastro, das mit Bildern aus deiner Gärtnerei müsste doch mit dem Urheberrecht / Hausrech bereits verboten sein.
Das weiß fast jedes Kind, dass knipsen erlaubt ist, jedoch nicht für kommerzielle Zwecke.
Trotzdem wird es gemacht. Und dann klag mal dagegen. :'( :'(
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Thomas

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #100 am: 28. November 2014, 21:55:10 »

Mal abgesehen von der Diskussion dieser anscheinend irren Entwicklung des 'Rechts':

Mir fehlt schon etwas das Verständnis, wenn z.B. ein Museum oder Denkmal-Unterhalter (wie heißen die?) das Fotografieren gänzlich untersagt, aber man dort andererseits keine / keine guten Fotos kaufen kann, sondern nur diesen üblichen, nicht mal mittelmäßigen Postkartenschrott.

Generell und @ Sarastro: Ich denke, dass gute Amateurfotos, die veröffentlicht werden, meist denen nützen, deren Liegenschaften / was immer darauf abgelichtet ist. - Und was, wenn mal nicht? Was ist denn so schlimm daran, wenn wer ein Beet oder Blümchen fotografiert und woanders einstellt? Verkauft er es dann auch? Oder macht das sogar Werbung für dich?

Falls nicht: Dann mach doch selber gute Fotos und stell sie, klug aufbereitet und signiert, ins Internet. Das ist nun mal die Jetztzeit. Nicht verbieten ist der Weg. Sondern lernen, verstehen, Gelegenheiten nutzen ... sorry für diese Worte, aber ich denke, dass es so ist.

Liebe Grüße
Thomas
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #101 am: 28. November 2014, 23:57:10 »

Wenn man so in anderen Fotoforen herumliest, geht es wohl nicht wirklich um das abgelichtete Objekt, sondern um das Einklagen von Urherberrechten.

Da hat sich in den letzten Jahren ein lukrativer Markt entwickelt...

Jeder Dummie kann mittels Anwälten Urheberrechtsprozesse führen und das ganz legal.

Inzwischen haben sich etliche Anwaltskanzleien darauf spezialisiert.

Da werden en Block mehrere hundert Hobbyfotografen angeschrieben, mit empfindlichen Strafen gedroht und mit einer Zahlung von XXX Euronen kann alles ohne Gerichtsprozess aus der Welt geschafft werden...

Da wird das Gesetz ganz geschickt ausgenutzt.

Und alle verdienen daran - der Dumme ist dann der Fotograf.
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #102 am: 29. November 2014, 06:52:34 »

..... @ Sarastro: Ich denke, dass gute Amateurfotos, die veröffentlicht werden, meist denen nützen, deren Liegenschaften / was immer darauf abgelichtet ist. - Und was, wenn mal nicht? Was ist denn so schlimm daran, wenn wer ein Beet oder Blümchen fotografiert und woanders einstellt? Verkauft er es dann auch? Oder macht das sogar Werbung für dich?...
Thomas

Na wenn bei ihm fotografiert wird und dann später die billige Baumarktkonkurrenz mit den Bildern wirbt ohne dass er da gefragt oder gar Geld gesehen hat für, wird da nicht drunter stehen Bilder aufgenommen in Gärtnerei Sarastro. Insofern ist das ja keine Werbung für ihn.
Gegen private Bilder die einer aufnimmt und ins Netz stellt hat er na nix.

Wie gesagt, dass Bauwerke oder ähnliches an kommerziellen Fotos auch ein wenig was verdienen wollen, ist in Grenzen verständlich und OK, aber ganze Landschaften oder Seen die zudem noch staatlich sind, nicht mehr fotogafieren zu dürfen halte ich für reichlich daneben.
Ausserdem: Wo ist die Grenze? Bei Schlössern oder Bauwerken ist es die Grundstücksgrenze - OK. Aber z. Bsp. beim Attersee? Sobald sichtbar? Oder näher als x km am See?
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sarastro

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #103 am: 29. November 2014, 08:03:55 »

..... @ Sarastro: Ich denke, dass gute Amateurfotos, die veröffentlicht werden, meist denen nützen, deren Liegenschaften / was immer darauf abgelichtet ist. - Und was, wenn mal nicht? Was ist denn so schlimm daran, wenn wer ein Beet oder Blümchen fotografiert und woanders einstellt? Verkauft er es dann auch? Oder macht das sogar Werbung für dich?...
Thomas

Na wenn bei ihm fotografiert wird und dann später die billige Baumarktkonkurrenz mit den Bildern wirbt ohne dass er da gefragt oder gar Geld gesehen hat für, wird da nicht drunter stehen Bilder aufgenommen in Gärtnerei Sarastro. Insofern ist das ja keine Werbung für ihn.
Gegen private Bilder die einer aufnimmt und ins Netz stellt hat er na nix.

Wie gesagt, dass Bauwerke oder ähnliches an kommerziellen Fotos auch ein wenig was verdienen wollen, ist in Grenzen verständlich und OK, aber ganze Landschaften oder Seen die zudem noch staatlich sind, nicht mehr fotogafieren zu dürfen halte ich für reichlich daneben.
Ausserdem: Wo ist die Grenze? Bei Schlössern oder Bauwerken ist es die Grundstücksgrenze - OK. Aber z. Bsp. beim Attersee? Sobald sichtbar? Oder näher als x km am See?

Das trifft ziemlich genau meine Auffassung.

Einerseits dieser übertriebene Personenschutz, keinerlei Kinderaufnahmen etc. Ich bin generell für eine liberale Handhabe, es sei denn, es gleitet ins Pornografische ab oder man verdient übergebühr an anderen.

Dann sollte man aber konsequent vorgehen und nicht diese typisch deutschen Gummi-Paragrafen, die es auf kurz oder lang hier auch geben wird.

Denn wenn ich einen Phlox aufnehme und im Hintergrund befindet sich der Wörthersee mit Alpenpanorama, so bin ich eigentlich der Auffassung, ich mache damit indirekte Werbung für die Heimat und den Tourismus. Was also spräche dagegen? Nach Sancoussi wäre dies aber geeignet für findige Rechtsverdreher und würde evt. geahndet.

Wenn ich aber eine Aufnahme von Piet Oudolfs Garten oder vom Kiesgarten Beth Chattos bei mir auf die Website stelle, so schmücke ich mich erstens mit fremden Federn und zweitens ist dies unter meiner Würde, denn man kann auf seine eigene, ganz ähliche Weise Werbung für Kiesgärten etc. machen. Obwohl diese sicherlich mir die Genehmigung erteilen würden, ohne einen Cent abzukassieren. Hingegen stelle ich schon mal Gartenbilder meiner Kunden oder von Freunden in meinen Rundbrief oder auf meine Website. Normalerweise fühlen sie sich geehrt, außerdem nenne ich nur selten einen Namen.

So viel zur gängigen Praxis.
« Letzte Änderung: 29. November 2014, 08:05:08 von sarastro »
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Jule69

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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
« Antwort #104 am: 29. November 2014, 08:58:19 »

Entschuldigt, wenn ich mich mal dazwischenquetsche. Ich lese und lese und versteh es immer noch nicht. Besagt dieses Verbot jetzt, dass auch ich als z.B. Chiemseeliebhaberin keine Bilder mehr vom See machen darf? Geschweige denn, sie Euch dann zeigen?
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Es genügt nicht, mit den Pflanzen zu sprechen, man muss ihnen auch zuhören.
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