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Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch (Gelesen 44599 mal)

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knorbs
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch

knorbs » Antwort #120 am:

@farsschau dir mal diesen artikel an...es ging um baumwurzeln, die in einen abwasserkanal eindrangen + um anwendbarkeit von § 910 oder/auch 1004 bgb. der bgh hat die anwendbarkeit des § 1004 offenbar behjaht:
Ob der Eigentümer neben dem Recht zur Selbsthilfe ein Klagerecht nach § 1004 BGB auf Beseitigung der eingedrungenen Wurzeln und Zweige hat, war lange Zeit umstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat als höchstes Gericht diesen Streit im Jahre 1991 allerdings beendet und entschieden, dass der Nachbar auch auf Beseitigung klagen darf ( BGH in NJW 1991, 2826).Das Recht auf Beseitigung unterliegt der 3 jährigen Verjährung. Das bedeutet, daß der Baumeigentümer 3 Jahre nach Entstehung des Überwuchses mit Eintritt der Beeinträchtigung die Verjährungseinrede erheben darf und der Anspruch auf Beseitigung gegenüber dem Nachbarn dann nicht mehr geltend gemacht werden kann.
problematisch nach wie vor die "beeinträchtigung" sprich welcher schaden ist entstanden? könnte man was konstruieren (schäden an wertvollen gehölzen + stauden). ob's reicht=> juristischer rat
z6b
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fars
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch

fars » Antwort #121 am:

Das klingt super-gut, knorbs."Beeinträchtigung" ist nicht "Schaden".
knorbs
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch

knorbs » Antwort #122 am:

letztlich schon fars...nur weil wurzeln oder überhängende zweige "beeinträchtigen" führt das noch keineswegs zu einem beseitigungsanspruch. der schaden macht m.e. die beeinträchtigung aus. habe im inet eine fall gelesen, wo ein nachbar gegen tropfendes harz + herabfallende fichtenzapfen klagte, weil diese sein parkendes auto beschädigen. das gericht sah es als zumutbar an, dass das harz regelmäßig abeputzt wird + so keine lackschäden verursacht + verneinte einen anspruch auf rückschnitt. analog...es könnte dir zugemutet werden die auftauchenden fallopia-stängel herauszureißen, weil ansonsten ja keine beeinträchtigung entsteht. nur der einwand, dass unterirdische triebe dein grundstück unterwandern, faktisch aber keine schäden verursachen wird wohl nicht ausreichen. der schaden tritt ja erst ein, wenn du die triebe nicht in zumutbarer weise entfernst, weil sie dann erst deine pflanzung beeinträchtigen. so würde ich jetzt argumentieren, wenn ich auf der anderen seite des tisches säße ;D ;)
z6b
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