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Versicherungspflicht ab 2.500 qm (Gelesen 77947 mal)

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Staudo
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Staudo » Antwort #120 am:

Nachdem ich mit einem BGunfall schon im Krankenhaus lag, muß ich persönlich sagen, der Chefarzt schaut nach dir wie nach nem Privatpatient.
Ja, warum wohl? Weil der Chefarzt Dich abrechnen darf wie einen Privatpatienten! Die Kosten dafür werden aus der Umlage gedeckt - und niemand hat die Pflichtmitglieder gefragt, ob sie diesen Luxus überhaupt bezahlen möchten.
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quercus
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

quercus » Antwort #121 am:

Übrigends, warum hast du deinen "Giftschrank" dann weggeräumt wenn du so Vorschriftmäßig alles lagerst ;).
es gibt nun mal Sachen die keinen was angehen
lG quercus
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Waldfreund
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Waldfreund » Antwort #122 am:

Nein Staudo, weil es billiger ist von einem erfahrenen Arzt in kurzer Zeit wieder gesund und arbeitsfähig geheilt zu werden, als von einem unerfahrenen vermurkst und invalide entlassen zu werden. Das merken auch die Autoversicherer. da kam mal ein Bericht im ADAC Heft. Lieber am Anfang zum Spezialisten als lebenlang Rente zahlen und Viel Schmerzensgeld. Das ist doch das Problem bei den Krankenkassen. Überall sparen und nachher nur Murks.
zwerggarten

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

zwerggarten » Antwort #123 am:

ich verstehs dennoch nicht mit dem flächengrößengrenzwert. ::) ??? :P
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Staudo
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Staudo » Antwort #124 am:

Behördenexistenzsicherungsprogramm
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bristlecone

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

bristlecone » Antwort #125 am:

ich verstehs dennoch nicht mit dem flächengrößengrenzwert. ::) ??? :P
Eine untere Grenze festzulegen halte ich für sinnvoll, oder meinst du, jeder, der einen Garten hat, sollte in die BG? ;)Wo diese Grenze liegen sollte, darüber kann man sicher trefflich und endlos streiten, da es keine objektiven Kriterien gibt, an denen sich das festmachen ließe.
quercus
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

quercus » Antwort #126 am:

Meiner Meinung nach sollte es nicht auf die größe ankommen. Sondern wie der Name schon sagt Berufsgenossenschaft nur für Leute die auch Geld mit ihrem Grundstück machen also einen Beruf ausführen.
lG quercus
bristlecone

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

bristlecone » Antwort #127 am:

Ja, diese Unterscheidung wird häufig angeführt.Man kann doch aber auch davon ausgehen, dass ein großer Garten so viel Pflegeaufwand und damit Mittel erfordert, dass das über das normale Maß dessen hinausgeht, was man so in einem durchschnittlichen Hausgärtchen betreibt.
zwerggarten

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

zwerggarten » Antwort #128 am:

hm, es geht also um eine aufwandsunterstellung? groß = viel? wenn es um geräte- und mitteleinsatz (inkl. pflanzenschutzmittel) geht, müsste jeder kleingarten in die bg. ::)
zwerggarten

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

zwerggarten » Antwort #129 am:

... oder meinst du, jeder, der einen Garten hat, sollte in die BG? ...
auch wenn es mir schwerfällt: ja! spezifische gartenunfälle gibt es überall.alle - oder nur gartenbaubetriebe. ;)
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Staudo
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Staudo » Antwort #130 am:

Wer einen Computer hat gehört demnach zwingend in die BG ETEM, wer kocht in die BG Nahrungsmittel und Gaststätten. Privatpersonen sollten eine ausreichende Privathaftpflichtversicherung haben - bei Bedarf erweitert um die Risikien, die große Grundstücke mit sich bringen.
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

bristlecone » Antwort #131 am:

Die Haftpflicht zahlt aber nicht für Schäden, die ich selbst erleide.
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Staudo
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Staudo » Antwort #132 am:

Dafür haben die allermeisten eine Krankenversicherung.
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Waldfreund
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Waldfreund » Antwort #133 am:

Die Haftpflicht zahlt aber nicht für Schäden, die ich selbst erleide.
Und da springt die BG ein.
Dietilia

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Dietilia » Antwort #134 am:

Ich krame diesen Thread aus aktuellem Anlass mal wieder hervor.Hatte ja schon damals kurz von dem Schreiben der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft an meine Mutter berichtet, die sich nie wieder meldete, nachdem sie einen kurzen Brief bekamen, dass Muttern kein Land besitzt.Vor einigen Wochen bekam ich nun Post von der Gartenbau-Berufsgenossenschaft, dass ich dort versichert sein muss, weil ich einen Garten hab, der grösser als 2500 qm ist. Zuerst fragte ich bei der Krankenkasse nach und dort war man ziemlich verwundert, denn selbstverständlich übernehmen sie die Kosten, sollte ich im Garten einen Unfall bauen. Dann also Anruf bei der Berufsgenossenschaft, wo man mir nicht verständlich erklären konnte, was das soll und wie man denn auf mich käme. "Ach, wir haben da so unsere Außendienstmitarbeiter und schließlich schon tausende registrierte Unfälle. Ich beschloß per Formular keine Auskunft über meinen Garten zu geben und teilte das der BG mit. Dann kam der Hammer. Man schickte mir rückwirkend Bescheide und ich sollte binnen einer gesetzten Frist bezahlen. Was nun tun, also erstmal zum Anwalt. Dem war das Thema überhaupt nicht bekannt, wie so vielen Leuten, die man darauf anspricht und er riet mir erstmal jedem Bescheid einzeln zu widersprechen, was ich auch tat. Noch hat die BG nicht über meine Widersprüche entschieden. Derweil hab ich mich auf die Suche nach Informationen gemacht, die bisher interessantes zu Tage brachte und langsam glaube ich, es stimmt, was eine Frau vorgestern zu mir sagte. "Der BG gegenüber muss man Haare auf den Zähnen entwickeln. "Gefunden hab ich einen Online-Artikel und man nehme es mir nicht übel, dass ich gerade keinen Nerv hab zu lernen, wie man schön verlinkt. http://www.nwzonline.de/Region/Kreis/Am ... .htmlEinen Tag ließ ich das sacken und rief dann im Ammerland eine Gartenbesitzerin an. "Ach, legen die schon wieder los?", war ihre erste Bemerkung. Dann erzählte sie davon, dass sich Gartenbesitzer zusammentaten und nicht wieder öffnen wollten, falls sie zahlen müssten und dass Kommunalpolitiker sich einsetzten. Die Einzelheiten darüber, dass die Sachbearbeiter der BG nicht unbedingt den freundlichen Ton kennen, lass ich mal weg. Auf jeden Fall war das Ergebnis letztendlich, dass keiner der Gartenbesitzer in die BG musste und bis heute hat sich daran nichts geändert. Wie schon in diesem Artikel bestätigt, grast die BG wohl alles ab, wo man Besitzer größerer Gärten finden kann und wenn man auf die Homepage des Offenen Gartens in Mecklenburg-Vorpommern sieht, sind die gärtnernden Leute dort gerade dran. Wie es hier in Schleswig-Holstein aussieht, darüber hab ich noch keine Rückmeldung.Gefunden habe ich dann weiter, dass es eine Unfallkasse Nord gibt, die unter anderem dafür zuständig ist, dass Gartenbesitzer dort ihre Gartenhelfer versichern. Wenn ich es richtig verstehe, hat das Vorrang vor der BG.http://www.uk-nord.de/de/unfallkasse-no ... Gesprochen habe ich mit einer älteren Gartenbesitzerin, die sich nicht wehren konnte. Dass sie seit Jahren bei einer Versicherungsgesellschaft privat gegen Unfälle im Garten versichert ist, interessierte die BG überhaupt nicht und nun hat sie jedes Jahr Angst, dass man ihr den Arbeitsaufwand irgendwann nicht mehr abnimmt und sie dann einen Beitrag zahlen muss, der ihren Etat übersteigt.Und gefunden habe ich, dass die Sozialversicherung für den Gartenbau bis zum 1. Januar 2013 aufgelöst werden soll, da allgemein die Mitgliederzahlen bei den landwirtschaftlichen Sozialversicherungen sinken und der Verwaltungsaufwand sehr hoch ist.Es ist für mich absolut nicht einzusehen, warum man als gärtnernder Privatmensch in die Gartenbau-Berufsgenossenschaft Versicherungsbeiträge einzahlen soll, denn ganz offensichtlich reichen die anderen Möglichkeiten oder haben eventuell sogar Vorrang. Und ich empfinde es als Mißachtung der Privatsphäre, denn das ist für mich ein Garten. Abgesehen davon bekommt man den Eindruck, dass es fast besser ist, seinen Garten nicht zu öffnen für andere, die das gleiche Hobby teilen, da man dann Gefahr läuft, sich eine nervenaufreibende Auseinandersetzung mit der BG einzuhandeln.Ich werde berichten, wie es weitergeht...
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