News: Problem bei der Anmeldung? Bitte Mail über das Kontaktformular ganz unten!

Versicherungspflicht ab 2.500 qm (Gelesen 78033 mal)

Hier bist du richtig, wenn du nicht genau weißt, wohin mit deiner Frage oder deinem Thema!

Moderatoren: Nina, Phalaina, cydorian, partisanengärtner, AndreasR

Antworten
Benutzeravatar
Staudo
Beiträge: 35538
Registriert: 7. Jul 2007, 08:39
Kontaktdaten:

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Staudo » Antwort #135 am:

Ogottogott! :P Mir ist so, als ob die BG erst bei gärtnerischer Nutzung von 2500 m² berechtigt ist, Beiträge einzuziehen. Welcher Privatmensch nutzt schon so viel Land? Die Sozialversicherungen für Gärtner und Landwirte sollen umstrukturiert werden. Das ist aber ein vollkommen anderes Thema und hat mit der Berufsgenossenschaft nur so viel zu tun, dass die Damen und Herren z.T. in den selben Gebäuden sitzen.
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Benutzeravatar
lerchenzorn
Beiträge: 18570
Registriert: 4. Apr 2008, 22:21
Kontaktdaten:

Berliner Umland Klimazone 7a (wohl eher 6b)

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

lerchenzorn » Antwort #136 am:

Das ist das schöne deutsche Pfründe-System. Wer "mehr als drei Bäume beieinander stehen" hat, ist ein Forstwirtschaftsunternehmen, egal, ob er dort jemals einen Baum fällt und verkauft und auch egal, ob er jemals einen Dritten auf dem Stück arbeiten lässt. So sieht das jedenfalls dei BG und schlägt kraftvoll zu. Trotz aller schon abgeschlossenen Unfall- und Krankenversicherungen.So wird es wohl auch mit bestimmten Garten(bau)flächen sein.Und die Herren und Damen vom Vorstand (oder wie das hier sonst heißt) können auch ganz allein beschließen, dass sie den Mindestbeitrag mal eben so um 20 % erhöhen. Ich dürfte aber ganz demokratisch aller paar Jahre mit aussuchen, von wem ich mich da vera... lasse.
Benutzeravatar
oile
Beiträge: 32083
Registriert: 9. Jan 2004, 20:13
Höhe über NHN: 35 m
Bodenart: sandig
Winterhärtezone: 7b: -14,9 °C bis -12,3 °C

Markgräfin von Pieske, Gierschkultivatorin Brandenburg, zwei Gärten: Nähe Schönefeld und Nähe Fürstenwalde.

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

oile » Antwort #137 am:

Wer "mehr als drei Bäume beieinander stehen" hat, ist ein Forstwirtschaftsunternehmen,
:o :o Interessant. Dann ist das halbe Dorf bei uns ein Forstwirtschaftsunternehmen. :-X
Bis jetzt ist es gut gegangen, sagte der Mann, als er am 13. Stockwerk vorbei fiel.

Don't feed the troll!
Benutzeravatar
Gartenlady
Beiträge: 22341
Registriert: 3. Mai 2004, 20:30
Region: östl. Ruhrgebiet
Höhe über NHN: 240m
Bodenart: lehmig humos
Winterhärtezone: 8a: -12,2 °C bis -9,5 °C

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Gartenlady » Antwort #138 am:

Dann muss Glockenblume gewarnt werden ::)
Benutzeravatar
Staudo
Beiträge: 35538
Registriert: 7. Jul 2007, 08:39
Kontaktdaten:

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Staudo » Antwort #139 am:

Das war wohl überspitzt geschrieben. Einer meiner zahlreichen Cousins hatte begonnen, die ehemalige Obstwiese hinterm Haus mit Baumsämlingen zuzupflanzen. Daraufhin bekam er Ärger, weil das Anlegen von Wald genehmigungspflichtig ist. Nach ein paar Jahren hatte er sich die Sache überlegt und wollte die Bäume wieder roden. Vorsichtshalber frug er nach. Das durfte er dann auch nicht.
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Pewe

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Pewe » Antwort #140 am:

Mir ist so, als ob die BG erst bei gärtnerischer Nutzung von 2500 m² berechtigt ist, Beiträge einzuziehen. Welcher Privatmensch nutzt schon so viel Land?
Ich z.B. Und ich hab auch mehr als 3 Bäume stehen. Gerade hattet Ihr mich halbwegs beruhigt und nun das. :P :P :P
zwerggarten

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

zwerggarten » Antwort #141 am:

das wirklich schlimme ist: du hast einen wald und eine obstplantage und eine staudengärtnerei und eine schnittblumenproduktion und einen kräutergarten und gemüseanbau und... 8) ;Dobwohl: war da irgendwo gemüse? ???
Benutzeravatar
marygold
Beiträge: 9348
Registriert: 29. Feb 2008, 17:34
Kontaktdaten:

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

marygold » Antwort #142 am:

Wie komme ich denn aus der BG heraus, wenn ich drin bin? Einspruch einlegen? Kündigen? Klagen, weil es sich nicht um einen Erwerb handelt?
Dietilia

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Dietilia » Antwort #143 am:

@Staudo So wie es aussieht interessiert nur die Grundstücksgröße, egal, wieviel man von ihr nutzt.Die andere Geschichte erwähnte ich nur, weil...und das ist nur ein Gedanke...man vielleicht noch mehr Mitglieder braucht, um innerhalb der neuen Struktur ein Mitspracherecht zu haben.@lerchenzornSo ähnlich wütend bin ich gerade.@GartenladyAuch wenn es überzogen klingt, man sollte öffentlich keine Angaben mehr über die eigene Grundstücksgröße machen und vielleicht wäre das auch ein Tipp an die Organisatoren Offener Gärten, danach für die Gartenbeschreibungen nicht mehr zu fragen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass man auf Verständnis trifft, wenn um die Gartenliteratur geht.@marygoldSo weit ich weiss, bleibt das Grundstück drin in der Versicherung, ohne die Möglichkeit dort herauszukommen.
Pewe

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Pewe » Antwort #144 am:

das wirklich schlimme ist: du hast einen wald und eine obstplantage und eine staudengärtnerei und eine schnittblumenproduktion und einen kräutergarten und gemüseanbau und... 8) ;Dobwohl: war da irgendwo gemüse? ???
Nee - Gemüse kann ich nich :-[
Amur
Beiträge: 8573
Registriert: 15. Dez 2003, 09:31
Region: Raum Ulm
Höhe über NHN: 480
Winterhärtezone: 7b: -14,9 °C bis -12,3 °C

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Amur » Antwort #145 am:

Der in den ersten Seiten schon aufgeführten Link gilt nach wie vor: www.lsv.deDa kann man sich dann seine zuständige Versicherung raussuchen.Versichert sind dort alle land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe.Die Definition Betrieb wird dort etwas anders gesehen als wir es wohl tun:Im sozialversicherungsrechtlichen Sinne liegt ein solches Unternehmen dann vor, wenn land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke auf eigene Rechnung und Gefahr bewirtschaftet oder gepflegt werden (z.B. Wiesen, Baumwiesen, Streuobstwiesen). Eine Bewirtschaftung oder Pflege von landwirtschaftlichen Grundstücken liegt z.B. vor, wenn nur einmal im Jahr Gras gemäht wird oder Baumpflege erforderlich ist. Hierbei kommt es nicht auf das Motiv des Tätigwerdens und auch nicht darauf an, ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht oder nicht. Aber die meisten BG machen eine Befreiung möglich, wenn man unter 2500m² hat.
nördlichstes Oberschwaben, Illertal, Raum Ulm
Benutzeravatar
lerchenzorn
Beiträge: 18570
Registriert: 4. Apr 2008, 22:21
Kontaktdaten:

Berliner Umland Klimazone 7a (wohl eher 6b)

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

lerchenzorn » Antwort #146 am:

Das war wohl überspitzt geschrieben. Einer meiner zahlreichen Cousins hatte begonnen, die ehemalige Obstwiese hinterm Haus mit Baumsämlingen zuzupflanzen. Daraufhin bekam er Ärger, weil das Anlegen von Wald genehmigungspflichtig ist. Nach ein paar Jahren hatte er sich die Sache überlegt und wollte die Bäume wieder roden. Vorsichtshalber frug er nach. Das durfte er dann auch nicht.
Klar, war das überspitzt, in "...". Exakt handelt es sich um zufällig miterworbene 3000 qm Kiefernstangen und damit schon um gesetzlich erklärten Wald. Das Ärgerliche ist nicht, dass ich mich überhaupt versichern muss, um darin herumhacken zu können, sondern dass schon bestehende Absicherungen ignoriert werden und ich dennoch als Beitragszahler zwangsrekrutiert werde.Staudo, Aufforstungs- und Abholzungsgenehmigungen, Wiederaufforstungsanordnungen sind ein weites und kompliziertes, aber dann doch wieder ganz anderes Feld. Auch auf diesem Abenteuerspielplatz habe ich mit unserer zuständigen Forstbehörde schon zusammen/gegeneinander gespielt. ;D Hat Spaß gemacht, am Ende, wenn der Förster nach ein paar Runden nicht mehr weiß, was er nun eigentlich wollen, sollen, dürfen möchte.
Benutzeravatar
Taques
Beiträge: 316
Registriert: 23. Dez 2008, 20:44

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Taques » Antwort #147 am:

ich habe mir die ganzen Beiträge mal durchgelesen, aber komme irgendwie damit nicht ganz klar.... diese 2.500 m² gelten aber wohl nicht für ganz Deutschland, sondern wohl nur in einzelnen Bundesländern, denn hier in Bayern bin ich laut Aussage der BG (ist aber schon ein paar Jahre her) erst ab 3 ha beitragspflichtig, da ich sonst nicht als landwirtschatlicher Betrieb eingestuft werde. Ich hatte dort ganz klar angegeben, das ich Gemüse, Kräuter und Obst anbauen und verkaufen möchte, sogenannte "Nutztiere" halten möchte und das ganze als Nebenerwerb anmeldet werden sollte.Damals wurde mir zur Priviligierung eben die Mitgliedschaft bei der landwirtschaftlichen BG zur Auflagen gemacht, die wollten mich aber nicht, da keine 30.000 m² Grund. Von der Möglichkeit einer Mitgliedschaft unter den 3 ha hat aber auch nie einer was gesagt... komisch.
Benutzeravatar
Staudo
Beiträge: 35538
Registriert: 7. Jul 2007, 08:39
Kontaktdaten:

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Staudo » Antwort #148 am:

Damit es nicht zu einfach und zu übersichtlich wird, gibt es die Gärtnerische Berufsgenossenschaft und die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Für beide gelten unterschiedliche Mindestflächen. Die Gärtnerische Berufsgenossenschaft ist bundesweit organisiert, die landwirtschaftlichen wohl länderweise. ;D
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
zwerggarten

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

zwerggarten » Antwort #149 am:

abschaffen, den scheiß. >:(
Antworten