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Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück (Gelesen 26125 mal)

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Natura
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Natura » Antwort #135 am:

Amur hat geschrieben: 28. Jul 2023, 21:24
Ich versteh nicht wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, warum du das nicht einfach darüber laufen lässt. Du kannst dir sicher sein der weis genau was er darf und was nicht und du wirst dich u. U. wundern was er als Schadenersatz für die illegale Entsorgung seines Eigentums dann haben will. Und dann kannst mal nachweisen das alles Müll war.

Ich werde es ja voraussichtlich so machen.
Fange nie an aufzuhören, höre nie auf anzufangen.
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lonicera 66
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

lonicera 66 » Antwort #136 am:

hat geschrieben: 1. Jan 1970, 01:00Und dann kannst mal nachweisen das alles Müll war.


Ortstermin mit dem Anwalt...kann ich nur empfehlen.
liebe Grüße
Loni

Ich bin der Schatten, der die Nacht durchflattert und nicht "Everybodys-Darling"

Auch wenn ich bald 60 werde... Du kannst trotzdem auf meine Schuhe aufpassen, wenn ich auf der Hüpfburg bin.
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susanneM
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

susanneM » Antwort #137 am:

Und ja, eigentlich gehts mich nix an, weil ich in Ö. lebe.
Hab als stiller Mitleser teilgenommen, interssehalber,
aber jetzt kann ich meinen Mund nicht mehr halten, auch wenn ihr mich lyncht!!!

No gibts eine Rechtschutzvers. :D
Da frag ich mich, warum du diese Versicherung nicht schon längst eingebunden hast?

In Ö ist - auf welchem Gebiet auch immer-die Erstinformation beim Anwalt kostenlos. Wies ind D ist, suche ich jetzt nicht nach.
Bei einer RS-vers. hast freie Anwaltswahl oder nicht, kommt auf den Vers.-vertrag an.
Freie Anwaltswahl heißt, du kannst den RA deines Vertrauens wählen.
Daher ist Nachlesen ist angesagt, od. nachfragen.

Das würde ich an deiner Stelle sofort und schnell ausnützen!!

Herumeiern ist in einer solchen Situation total fehl am Platz, geht auf deine Nerven und Lebensqualität.

Bin schon wieder still, sorry, da musste sein, sonst wär ich glatt explodiert. ;)
Liebe Grüße aus Niederösterreich hinterm Schneeberg

susanne
Hawu
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Hawu » Antwort #138 am:

Natura hat geschrieben: 28. Jul 2023, 17:22
Ich habe auch schon überlegt ob ich einen Entrümpler kommen lasse, der alles mitnimmt.

Das Zeug gehört dir nicht. Wenn du Pech hast, verklagt dich der Eigentümer, wenn du es einfach entsorgst.

Hier habe ich einen ähnlichen Fall gefunden:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Nachbar-lagert-seine-Sachen-auf-meinem-Grundstueck--f25373.html
Da heißt es "Sie dürfen die Sachen jedoch weder verkaufen noch entsorgen, da Sie ansonsten Ihrerseits das Eigentum Ihres Nachbarn beeinträchtigen würden (Sie entziehen ihm dann das Eigentum an seinen Gegenständen) und sich somit diesem gegenüber schadensersatzpflichtig machen."
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Nox
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Nox » Antwort #139 am:

Da hilft nur eine Anzeige bei ebay mit Fotos von den Dachplatten und Wasserbehältern aus dem Baumarkt, nicht vom abgelagerten Stapel, sodass keiner eine Verbindung herstellen kann. Huch weg, keine Ahnung wohin.
.
Wenn man jetzt noch lange rumeiert, kommt der Spinner aus dem Urlaub zurück und fängt an zu bauen. Dann ist das Problem noch grösser. Und Naturas Wunsch, dem Herrn auszuweichen, wird sich so am wenigsten erfüllen.
.
Ich bin gerade hawus link gefolgt und da steht auch:
.
"Grundsätzlich könnten Sie daher nach § 859 Abs. 3 BGB auch zur Selbsthilfe greifen und die Gegenstände eigenhändig von Ihrem Grundstück entfernen. Der Fall ist insoweit vergleichbar mit dem Fall, dass ein Fremdparker auf Ihrem Grundstück steht und Sie diesen abschleppen lassen. Jedoch verlangt § 859 Abs. 3 BGB , dass Sie Ihr Selbsthilferecht „sofort“ nach der Besitzentziehung, also so schnell wie möglich, ausüben."
.
Und was mir sonst noch so durch den Kopf geht: Angst vor Rache hilft hier auch nicht. Auch wenn der Gegner vor Gericht unterliegt, könnte es zu solchen Reaktionen kommen. Aber da Natura anscheinend kein eigenes Haus besitzt, ist die Bedrohung doch eher begrenzt.
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Secret Garden
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Secret Garden » Antwort #140 am:

Natura sollte sich mit dem Typen überhaupt nicht auseinandersetzen und seinen Kram nicht anfassen, immerhin könnte er gefährlich sein. Also der Mann, nicht sein Krempel. (Was glaubt Ihr denn, warum der sich auf dem Grundstück einer Frau breitmacht? Das hat der sich ganz bewusst ausgesucht.)
.
Vermutlich reicht es, wenn ein Anwalt die Kommunikation übernimmt und es kommt gar nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Und selbst wenn, ist ja eindeutig, wer im Unrecht ist.
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Ich habe großes Mitgefühl mit Natura, aber Selbsthilfe ist hier unangebracht.
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Arachne
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Arachne » Antwort #141 am:

Nox hat geschrieben: 29. Jul 2023, 10:14
Da hilft nur eine Anzeige bei ebay mit Fotos von den Dachplatten und Wasserbehältern aus dem Baumarkt, nicht vom abgelagerten Stapel, sodass keiner eine Verbindung herstellen kann. Huch weg, keine Ahnung wohin.
[/quote]
Du räts zur Lüge?

Nox hat geschrieben: 29. Jul 2023, 10:14
Ich bin gerade hawus link gefolgt und da steht auch:
"Grundsätzlich könnten Sie daher nach § 859 Abs. 3 BGB auch zur Selbsthilfe greifen und die Gegenstände eigenhändig von Ihrem Grundstück entfernen. Der Fall ist insoweit vergleichbar mit dem Fall, dass ein Fremdparker auf Ihrem Grundstück steht und Sie diesen abschleppen lassen. Jedoch verlangt § 859 Abs. 3 BGB , dass Sie Ihr Selbsthilferecht „sofort“ nach der Besitzentziehung, also so schnell wie möglich, ausüben."

"Sofort" ist zeitlich schon überschritten. Es werden schon über einen längeren Zeitraum Gegenstände abgelagert. Und Natur hatte immerhin genügend Zeit, den Eigentümer zu finden. Das ist jetzt kein Müll mehr, sondern Eigentum (allerdings rechtswidrig gelagert) einer ihr bekannten Person.

[quote author=Nox link=topic=72616.msg4072395#msg4072395 date=1690618480]

Und was mir sonst noch so durch den Kopf geht: Angst vor Rache hilft hier auch nicht. Auch wenn der Gegner vor Gericht unterliegt, könnte es zu solchen Reaktionen kommen. Aber da Natura anscheinend kein eigenes Haus besitzt, ist die Bedrohung doch eher begrenzt.


Warum Angst vor einem Gerichtsverfahren machen? Ein Anwalt wird wissen, in welchen Schritten eine funktionierende Räumung vonstatten gehen wird. Ohne dass man sich selber ins Unrecht setzt (Eigentumsentzug!).
Ich wünsche Natura, dass sich baldmöglichst ein gutes Ende für ihr Problem findet.
Drinnen die Kammern und die Gemächer,
Schränke und Fächer flimmern und flammern.
Alles hat mir unbezahlt Schmetterling mit Duft bemalt. (F. Rückert)
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Nox
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Nox » Antwort #142 am:

Ein mögliches Szenaria ist doch, dass der Mann aus der Türkei zurückkommt und anfängt, seine Hütten aufzubauen.
Wenn Natura jetzt zum Anwalt und Gericht geht, passiert erstmal garnichts, da der Beklagte nicht erreichbar ist. Anschliessend dauert es und in der Zwischenzeit macht der Mann vermutlich fröhlich weiter, und Natura wird sich nicht mehr trauen, in ihren Garten zu gehen, weil sie befürchten muss, ihm dort jederzeit zu begegnen.
.
Wo doch schon im Rechtsberater-Link stand, dass Selbsthilfe unmittelbar nach dem Ablagern zulässig ist, möchte ich wissen, auf was Natura sonst noch hoffen soll. Sollte der Mann Natura rechtlich attakieren wollen, dann hat er extrem schlechte Chancen, da er gerade aus dem Kleingartenverein wegen dem gleichen Problem geflogen ist und jetzt sozusagen ein Wiederholungstäter ist.
.
Aber natürlich steht es jedem frei, es mit dem Rechtsstaat zu versuchen. Schlimmstenfalls kann Natura ja noch ihr Grundstück verkaufen und sich woanders ein Gartenglände suchen. Gerne an einen resoluten Türken, der weiss, wie man solche Probleme regelt.
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Krokosmian
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Krokosmian » Antwort #143 am:

Es mit dem Rechtsstaat versuchen. Was sonst? Selbstjustiz?
.
Ich finde es ist allmählich Zeit...
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oile
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

oile » Antwort #144 am:

oile hat geschrieben: 28. Jul 2023, 13:15
Es ist alles gesagt.
. 8)
Bis jetzt ist es gut gegangen, sagte der Mann, als er am 13. Stockwerk vorbei fiel.

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zwerggarten
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

zwerggarten » Antwort #145 am:

also ich entdecke hier immer wieder neue atemberaubende volten, es scheint mir längst noch nicht alles gesagt! :D 8) ;D
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oile
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

oile » Antwort #146 am:

;D
Bis jetzt ist es gut gegangen, sagte der Mann, als er am 13. Stockwerk vorbei fiel.

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Hawu
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Hawu » Antwort #147 am:

Offensichtlich hatte ich mich auch geirrt, als ich dachte, es sei schon alles gesagt:
Auf die Idee, das Grundstück zu verkaufen, weil jemand Hausfriedensbruch begeht, wäre ich im Leben nicht gekommen.

Das ist doch bestimmt noch nicht das Ende der Fahnenstange. ;D
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Piccolairis
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Piccolairis » Antwort #148 am:

Was einem in Deutschland an Rechtsmöglichkeiten zusteht muss man erstmal wissen - und ma ehrlich - wer außer Richtern, Stats- und Rechtsanwälten, Polizeibeamte und Verwaltungsbeamte kennt sich damit schon 100%ig aus? edit: >noch nicht mal die selbst, wenn sie fachbezogen Recht studieren und Otto-Normal-Verbraucher schon gar nicht, der muss sich informieren. Natura hat denke ich jetzt genug Informationen, was sie tun kann hier erfahren - es wurde genug Material zusammengetragen und sie hat sich wohl entschieden.

Was mir noch so auffiel:... Irgendwo hatte sie auch geschrieben, das dieser Mann sie wohl auch gefragt hat, ob er das Stück Land nutzen darf, und sie hat es verneint. Das war gut, aber offensichtlich ist das bei dem Kerl nicht angekommen - so aka - isch kann kein Deutsch, nur Türkisch.... Was in der Türkei oder meinetwegen auch in Frankreich vielleicht noch als Larifari abgetan werden kann, sieht in Deutschland halt sehr viel anders aus - unter Umständen mit Konsequenzen, die man nicht wünscht.

Ich als Frau würde allein da gar nichts unternehmen. Gegen Männer, die aus anderen Kulturkreisen stammen schon mal gar nicht - auch wenn sie noch so lange in Deutschland leben. Sicher gibt es Ausnahmen, aber dieses ist wieder dieses berühmte Exemplar, wo frau Männer zum Mond wünscht ;) Wenn Natura eine Rechtsversicherung hat, ist das der erste Weg - ab zum Rechtsanwalt und die Sache von dort abklären lassen. Meine Tochter würd ich da mitnehmen, die erlebt das ja auch mit. Die Polizei weiß ja schon Bescheid. Die Gemeinde weiß Bescheid, auch wenn die grad den A... nicht hochbekommt, aus was für Gründen auch immer.

Was ich in jedem Fall noch tun würde in Abwesenheit des "Besetzers" - das Grundstück wirklich so absichern das nur noch ich drauf kann und kein anderer. Und Beweise sichern - dazu zählen z.B. Fotos, die man vorlegen kann, wenns dann zum Zivilprozess kommt.

Wozu sind wir denn hier ein Rechtsstaat und haben Gesetze noch und nöcher? Wenn jeder die nach seinem Gutdünken einfach mal so aushebelt, wies ihm in den Kram passt, könnten wir gleich die Anarchie einführen.
Woher wissen Gänseblümchen eigentlich immer, wer wen liebt?
Waldschrat
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Waldschrat » Antwort #149 am:

oile hat geschrieben: 29. Jul 2023, 11:51
oile hat geschrieben: 28. Jul 2023, 13:15
Es ist alles gesagt.
. 8)


Aber vielleicht noch nicht von jedem 8)
Rentner arbeiten zu wenig (Carsten Linnemann, Jg. 77, CDU-Generalsekretär)

Schlimmer geht immer
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