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Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch (Gelesen 44661 mal)
Moderatoren: Nina, Phalaina, cydorian, partisanengärtner, AndreasR
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Juristisch sage ich dazu nichts.Bloss ein gut gemeinter Rat: So ein Rechtsstreit mit dem Nachbarn ist in aller Regel sehr zermürbend, gerade für den Kläger. Wird ein Urteil in zweiter oder dritter Instanz endlich rechtskräftig, muss es noch durchgesetzt werden. Gelingt das irgendwann, beginnt das Problem möglicherweise von Neuem, diesmal aus Rache. Absichtliche Trägheit betreffend Nachbarschaftspflichten ist fast nicht beizukommen, ausser man bringt den Nachbarn dazu, dass er einem - aus seiner Sicht - sozusagen was zu Liebe tut (insofern ist eher der Psychologe gefragt). Ich würde daher nur juristisch vorgehen, wenn es gar nicht anders geht, und wenn das Problem wirklich derart schwer wiegend ist, dass es dich mehr zermürbt als es ein langes Verfahren kann. Im konkreten Fall würde ich daher wohl tatsächlich zur Hacke greifen, aber das ist individuell unterschiedlich. Mit allen Mitteln kämpfen würde ich hingegen etwa gegen Lärm.
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Hallo fars!Du fragst zwar nach juristischen Erfahrungen, jedoch halte ich Lehm´s Einwand nicht für unerheblich. Mal ganz naiv gefragt, bestünde die Möglichkeit, mit Deinem Nachbarn bei nem Bierchen (oder Rotwein) nen Termin fest zu machen, an dem ihr gemeinsam ne Wurzelsperre auf seiner Seite setzt?Als Eigenheimbesitzer denke ich gilt noch viel mehr, ein gutes Klima mit den Nachbarn zu erhalten oder zu schaffen.
Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein
- Gänselieschen
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Ich habe auch vor einigen Jahren auf einen Rechtsstreit verzichtet, den ich mit Sicherheit gewonnen hätte, weil ich wirklich keine Lust hatte auf so eine Art Auseinandersetzung. Das Verhältnis zu den Nachbarn war vorher richtig gut, so mit Katzen füttern und Gemüse über den Zaun reichen,danach war von meiner Seite etwas mehr Ruhe dann ging es wieder, aber richtig wohl fühle ich mich immer noch nicht, wenn ich daran denke.Mein Nachbar hatte im Rahmen seiner Zaunerneuerung meine Ligusterhecke (die mein Vorgänger zu dicht am Zaun gepflanzt hatte) auf ca. 25 m ausgegraben und entsorgt, an einem Wochenende über Ostern, als ich nicht da war. Vorher wurde sie knietief abgeschnitten - von ihm ohne zu fragen und ich meinte noch, sie wird ja wieder wachsen - er wusste also, dass ich Wert auf die Hecke lege. Er sagte zu dem Ganzen nur, dass er den Zaun nicht spannen konnte wegen der Hecke. Stimmt nicht, aber raus war sie schon und er ein alter Mann, kaum Unterhaltung drin, weil Hörgerät nie dabei. Seine Söhne haben gebuddelt... Das hätte pro Heckenpflanze richtig Geld gekostet....Meine Konsequenz war, da es sich um einen riesigen waldähnlichen "Vorgarten" handelt, den schon nur zweimaligen Schnitt der Wiese gänzlich einzustellen. Als meine Nachbarin mich dann auf den blühenden Löwenzahn ansprach, erklärte ich ihr, dass dies jetzt meine Ökowiese ist und eine Hecke ihr sicher helfen würde ;DSie hat nie wieder gefragt.L.G.
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Also das mit dem Hecke eigenmächtig Ausbuddeln wär mir nun doch ein zu krasser Übergriff gewesen, da hätte ich geklagt. Irgendwo hörts ja dann schon auf.
- Gänselieschen
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Ich war insgesamt sehr eingespannt und das hätte mich bestimmt überfordert, obwohl es eindeutiger nicht ging - ich habe mich echt entschieden zwischen ganz finsterem Nachbarschaftszwist und runterschlucken.Waren alte Leute - vielleicht waren sie sich wirklich nicht im Klaren darüber, was das für ein Übergriff war, aber die Söhne vielleicht. Der Mann ist letztes Jahr gestorben, schwer Krebs, die Frau hat alles verkauft. Es kommt immer mal hoch, ich hätte zumindest ja mal anfragen können, wie es aussieht mit einem Gutschein für den Baumarkt...L.G.
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Ja, glaube ich dir und tut mir auch leid, weil ich mir das gut vorstellen kann.Irgendwann wirst dus dann doch einfach wegstecken können.Zeigt aber gut, dass man auch mal zu wenig streiten und dann drunter leiden kann.Es kommt immer mal hoch,
- Gänselieschen
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Danke Dir, trifft voll zu.
- austria_traveller
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Servus Berta,Alles was zum Nachbar rüberhängt, darf von diesem abgeschnitten werden.Fachmännisch oder nicht - egal. Weg ist weg.Ob er dir die Rechnung einer Firma vergüten lassen kann - kaum, aber mit einem geschickten Rechtsanwalt wahrscheinlich schon. Da kann man viel hineininterpretieren, alter Mann, krank, was weis ich - da wär ich etwas vorsichtig.Kommt immer darauf an, wie weit dein Gegenüber bereit ist zu gehen.Ich würd einfach mal mit ihm reden, soll er doch die blöden Äste einfach abschneiden, wenn nicht, dann geh du rüber (mit seiner Erlaubnis) und schneide sie ab.Streit im Garten (und soooo riesig ist dein Grundstück ja auch nicht) ist nie gut und immer nervenaufreibendleider kann ich nichts beisteuern sondern mich nur fragend anhängen, österreichisches recht betreffend.mein holler, der vor ca 60 jahren in eine ecke meines grundstückes gesetzt wurde, ärgert offenbar meinen nachbarn.der nachbar hat mich vor etwa 14 tagen aufgefordert, die "überhängenden äste" zu beseitigen.(er hat dort thujen)sollte ich die äste schneiden müßte ich zu ihm aufs grundstück, da ich von meiner seite aus keine möglichkeit habe.nun hab ich beim bürgerservice angerufen und mein problem vorgetragen: der nachbar kann die überhängenden äste schneiden, aber fachgerecht. (das wußte ich) ich muß mich also nicht um die äste kümmern.falls der nachbar eine firma beauftragt, die äste zu schneiden, darf er von mir nicht die bezahlung der rechnung verlangen.soweit die aussage des bürgerservice.jetzt ruht das hollerprojekt also, ich werde die äste nicht schneiden. es ist mit technisch garnicht möglich.hat wer österreichische erfahrungen zu diesem thema ?

Beste Grüße
Gerhard aus Wien
Gerhard aus Wien
- persephone
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Hallo,eine ganz gute Übersicht zum Thema Nachbarrecht gibt´s, wie so oft, bei wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/NachbarrechtBegriffe wie "Notstand" sind eng auszulegen, darunter fällt noch nicht die Bedrohung näherkommenden Wurzelwerks : )Zu Abstandflächen und zulässiger Höhe von Hecken ist das Landesrecht einschlägig, das findet sich z.B. oft in der Landesbauordnung. D.h. ein Beseitigungsanspruch kann durchaus auch vor Überwachsen der eigentlichen Grenze bestehen. Wenn sich eine Auseinandersetzung gar nicht mehr umgehen lässt, ist es sinnvoll, eine gemeinsame Schiedsvereinbarung anzustreben. Spart eine Menge Zeit und Kosten und kann vielleicht doch noch eine gemeinsame und friedliche Lösung herbeiführen.Von Klagen kann ich eher abraten, es sei denn, man steht auf jahrzehntelange Schlammschlachten und das ätzende Gefühl, im eigenen Garten keine ruhige Minute mehr zu haben.LG, persephone
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
@farsich sehe das ähnlich wie lehm es in seinem posting darlegt. allerdings solltest du deine hinweise gegenüber deinem nachbarn wg. des sich abzeichnenden eindringens des knöterischs in deinen garten schriftlich dokumentieren. ich würde ihm ein schreiben übergeben + den empfang bestätigen lassen, wo du die mehrfachen hinweise + bitten auf eindämmung, seine mehrfachen zusagen der abhilfe + seine untätigkeit erwähnst. schlussendlich nochmalige aufforderung, das eindringen von ausläufern in deinen garten zu verhindern. freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass evtl. notwendige beseitigung dieses invasiven unkrauts in deinem garten von einer fachfirma erledigt wird und du dann die kosten ihm in rechnung stellen wirst. vielleicht hilft der wink mit den kosten. zumindest hast du was schriftliches, wenn's dann doch irgendwann zum (rechts-)streit kommt + dein nachbar dann nicht behaupten kann, du hättest es sehenden auges toleriert.
z6b
sapere aude, incipe
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Wieso hängt der Nachbar eigentlich an dem Knöterich, will der die Sprossen essen? Vielleicht kannst du in einer Unterhaltung erstmal rausfinden, warum er nichts unternimmt und findest so dann einen Ansatz, wie das Problem zu lösen ist.
- Gänselieschen
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Buchtipp:"Krieg der Gartenzwerge"... lauter reale Fälle, sehr lustig geschrieben...
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Nun, ja, er hat halt einen "naturnahen" Garten und die grüne Wand am Ende dieses Garten hat schon etwas sehr Dekoratives, zweifellos.Wie ihr meinem Eingangsposting entnommen haben dürftet, will ich weder zum Rechtsanwalt noch zum Kadi rennen. Jedenfalls nicht, bevor nicht alle gut-nachbarlichen Gespräche ausgeschöpft sind. Ich will halt zunächst nur mein "Waffenarsenal" sichten für den Fall, dass...Das Problem liegt in der Unbedarftheit, was die Aggressivität dieser Pflanze betrifft. Ach, dann zupf ich die oberirdischen Triebe an der Grenze aus, ist die übliche Reaktion. Das, was sich da unterirdisch tut, wird gerne übersehen.
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Jetzt wäre noch Zeit, eine Metallwand in den Boden zu rammen...
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
"We’re gonna hang out the washing on the Siegfried Line..."