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Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) - Baumschutzsatzung (Gelesen 7040 mal)

Bäume und Sträucher, Duftgehölze, Blütengehölze, Blattschmuckgehölze, Wildobst, Koniferen, Moorbeetpflanzen

Moderator: AndreasR

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andrea

Re:Ross-Kastanie

andrea » Antwort #15 am:

Verständniss, meine Eltern haben einen 7m breiten Reihenhausgarten der an einer öffendlichen Grünanlage grenzt dort wurden vor 47 Jahren 3 Kastanien mit 2m-3m Abstand zum Garten gepflanzt. Seid Jahren versuchen meine Eltern die Gemeinde dazu zu bewegen die Bäume zu Fällen (auslichten hat nicht wirklich etwas gebracht) Der Mittlere ist dann vor ein paar Jahren vom Sturm dahingerafft worden, fanden die andern beiden toll und streckten sich noch mal. Im Garten gibt es kein entkommen von den Bäumen, den Laub ,den Blüten den Schatten, ein sonniges Platzchen auf der Terrasse im schmalen Garten der ja auch nicht lang ist eine Minutensache, da dachte ich ich muss es zugeben auch schon mal ans meucheln. >:(
Tolmiea
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Re:Ross-Kastanie

Tolmiea » Antwort #16 am:

Völliges Verständnis!Ich bin ja grundsätzlich wirklich ein Verfechter des Baumschutzes, trotzdem mangelt es meiner Meinung gerade bei dem Thema oft an Ausgewogenheit.Es ist in meinen Augen unzumutbar, wenn das eigene kleine Privat-Grundstück durch einen "Baum" bzw. die Kommune praktisch enteignet wird. Sieht oft aus als sollen hier die Fehler der Landschaftsplanung, der Bauvergabe, der Umweltvorsorge auf dem Rücken der Häuslesbauer und Gartenbesitzer ausgetragen werden.Es kann doch der Käufer eines Hauses, oder der Erbe nicht verantwortlich gemacht werden kann, dass frühere „Fehlpflanzungen“ – ein unglücklicher Begriff – auf einem Grundstück erfolgt sind. Die Schäden für den Umweltgedanken fallen durch eine inkompetente Gesetzesauslegung meines Erachtens deutlich höher aus, als der Nutzen, einzelner gegen den Wunsch erhaltener Bäume, in der Summe jemals ergeben wird.Nicht nur bei meine Eltern und Bekannten (sogar bereits in meinem Hinterkopf), ist es allgemein gängige Praxis, jeden Baum „rechtzeitig“ zu fällen, um der Baumschutzverordung zu entgehen. Schöne größere Bäume, die noch jahrelang um nicht zu vermuten jahrzehntelang, große Sauerstoffmengen samt Nahrung und Wohnung der heimischen Tierwelt bieten würden, werden vorzeitig dem ökologischen Kreislauf entnommen und letztendlich durch Bodendecker oder neue langsamwachsende Kleinkrüppler ersetzt. Das kann´s s doch wohl auch nicht sein!Wohl dem, der keinen Blattzähler sondern einen verständnisvollen Ansprechpartner bei seiner Regulierungsbehörde findet. Ich habe jedenfalls Veständnis für jeden Gartenbesitzer, der auf seinen eigenen vier Quadratmetern dem Wunsch, nach Licht, Sonne, selbstgezogenem Gemüse und bunten Sommerblumen explizit nachgeben will, und würde mich selbst dafür notfalls vorher -oder auch nachher ::)-, durch alle rechtlichen Instanzen quälen..... liegrü g.g.g.
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Zuccalmaglio
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Re:Ross-Kastanie

Zuccalmaglio » Antwort #17 am:

Verständnis, Verständnis, Verständnis..............................für das Problem bzw. Motiv.Allerdings würde ich auch den offiziellen Weg (Antrag) einschlagen, zur Not bis zur Klage. Das erspart nicht nur den nachbarschaftlichenÄrger. (vor dem Antrag abklären, ob die Rechtsschutzversicherung eine solche Klage übernehmen würde).Die Postings einiger Schreiber zum Thema erinnern mich sehr an Fundamental-Vegetarier oder Hundebesitzer, denen der WauWau mehr wehrt ist als die Menschen. Muss ich denn erst ein Haus mitGarten verkaufen, um anderswo meine Vorstellung vom Garten (u.a. so etwas existenzielles wie Nahrungserwerb/Gemüse) verwirklichen zu können? Im übrigen ist bedauerlich, dass die Politik eine an sich gutgemeinte Sache wie die Baumschutzsatzungen nicht mit der nötigenFlexibilität in der Anwendung ausstattet.
Tschöh mit ö
Hortulanus

Re:Ross-Kastanie

Hortulanus » Antwort #18 am:

Bäume heilig? In Gedichten zweifellos. Mir geht aber immer noch der Mensch vor, obwohl ich ein ausgesprochener Liebhaber von großen, alten Bäumen bin.Wenn ein Baum aus welchen Gründen auch immer unzumutbar wird, sollte man ihn beseitigen dürfen. Hier in den Foren wird so viel gefällt und gerodet, dass man ein derartiges Problem, wie hier geschildert, durchaus auch ohne Emotionen behandeln kann.Die Leidensfähigkeit von Grundstücksbesitzern ist halt unterschiedlich ausgeprägt. Und wenn ich durch die Beseitigung keinen fühlbaren Umweltschaden verursache, möchte ich schon das Recht haben, auf Beseitigung eines stark belästigenden Baumes zu drängen. Mein Nachbar, durchaus ökologisch eingestellt, hat ohne zu zögern seinen in Grenznähe stehenden Acer platanoides gefällt, als der in meinem Garten zu sehr für Schatten sorgte. Ich fand das völlig in Ordnung. Bei Wohngrundstücken muss sich auch die Natur in einem gewissen Rahmen den Gegebenheiten anpassen.
knorbs
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Re:Ross-Kastanie

knorbs » Antwort #19 am:

@pflanzenfreundewenn die angabe "stuttgart" in deinem profil richtig ist, dann erleichtert ein blick in das gesetz die rechtsfindung.geltungsbereich der baumschutzsatzung der lhs stuttgart:Die Grenzen des Geltungsbereichs sind in einem Lageplan des stadtplanungsamtes vom 27. Februar 1984 im Maßstab 1 : 10 000 grün eingetragen. Die Bereiche erstrecken sich auf die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Innenstadtbezirke Stuttgart-Mitte, -West, -Nord, -Süd ohne den Stadtteil Kaltental, -Ost ohne den Stadtteil Frauenkopf sowie auf eine Fläche des Stadtbezirks Bad Cannstatt; diese wird im wesentlichen umgrenzt von: der Güterbahnstrecke von Kornwestheim - Untertürkheim, der Bahnstrecke Bad Cannstatt - Fellbach, der Verbindungslinie von der Martin-Luther-Straße zur Morlockstraße, der Mercedesstraße, der König-Karls-Brücke, dem Neckar, der Rosensteinbrücke, der Pragstraße, der Haldenstraße einschließlich der Flurstücke Haldenstraße 25 - 43 (ungerade Zahlen), der Neckartalstraße, dem König-Wilhelm-Viadukt, dem Neckar, der Reinhold-Maier-Brücke, der Gnesener Straße bis zur Brücke zwischen Wiesbadener Straße und Brenzstraße.falls dein garten nicht in den genannten stadtteilen liegt, gilt auch die baumschutzsatzung für dich nicht.falls doch, dann muß man argumente für eine befreiung finden nach § 4 b der satzung:b) der Eigentümer oder ein sonstiger Berechtigter zu einer Grundstücksnutzung berechtigt oder verpflichtet ist, die die Entfernung oder die Veränderung des Baumes voraussetzt oderc) der Vollzug der Bestimmung zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.quelleevtl. läßt sich was konstruieren, z.b. dass du dort was bauen willst, gerätehaus etc.norbert
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pflanzenfreunde
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Re:Ross-Kastanie

pflanzenfreunde » Antwort #20 am:

Naja, ich lass den Baum jetzt erst mal in Ruhe. Für dieses Jahr ists eh zu spät.
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Silvia
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Re:Ross-Kastanie

Silvia » Antwort #21 am:

Das ja, aber um eine Genehmigung kannst du dich ja trotzdem schon mal kümmern.LG Silvia
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pflanzenfreunde
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Re:Ross-Kastanie

pflanzenfreunde » Antwort #22 am:

Mal sehen, vielleicht lass ich ihn auch; ich zieh eh irgendwann aus, dann sollen meine Eltern sehen, was sie damit machen, die haben ihn schliesslich selbst gepflanzt (wie sie auf die Idee gekommen sind weiss ich auch nicht).Hätte nur nicht gedacht dass ihr so heftig reagiert, sonst hätt ich das Thema schön für mich behalten.
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Silvia
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Re:Ross-Kastanie

Silvia » Antwort #23 am:

Nun ja, manche Fragen sind halt nicht für die Öffentlichkeit bestimmt bzw. auch eine Aufforderung, sich gesetzeswidrig zu verhalten, ob jetzt nun beabsichtigt oder nicht, und auch mal völlig unabhängig davon, wie es der einzelne persönlich sieht. Diese Frage war eine solche. ::) LG Silvia
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Hortulanus

Re:Ross-Kastanie

Hortulanus » Antwort #24 am:

Nein, es war völlig richtig, derartiges hier auch einmal anzusprechen. Das muss die "Gemeinde" aushalten. Andere rupfen dafür anderes aus. Und wenn ich hier lese, wie oft Exoten nach dem Prinzip von Ex und Hopp in den Garten gesetzt werden, dann brauchst du dich wahrhaftig nicht zu genieren, hier auch mal kritischere Themen anzuschneiden.Und für's Fällen ist es nie zu spät.
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pflanzenfreunde
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Re:Ross-Kastanie

pflanzenfreunde » Antwort #25 am:

Wie war das noch? Erst reden, dann denken... das mach ich leider viel zu oft ;)
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Re:Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) - Baumschutzsatzung

bernhard » Antwort #26 am:

ich sags mal so: ich bin froh darüber, dass es um die diskussionskultur hier sehr gut bestellt ist. ein kontroverses thema impliziert pro- und kontrapositionen.über die entfernung eines nicht tragbaren baumes kann selbverständlich diskutiert werden. es ist eine legitime frage. man denke nur daran, wieviele (kleine) gärten durch eine reihe fichten zum dunklen verlies werden ....da es aber ein gartenforum im allgemeinen und hier ein gehölzforum im besonderen ist, sollten abgesehen von legitimen schnittmaßnahmen und die thematik "fällen" keine methoden a la "kambium ablösen" besprochen werden. dies wäre wohl mit unserem selbstverständnis hier nicht vereinbar.diesbezüglich bitte ich um verständnis!
Konstruktiven Gruß,
Bernhard
Urs
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Re:Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) - Baumschutzsatzung

Urs » Antwort #27 am:

Wenn ich eine Roßkastanie auf dem eigenen Grundstück hätte und mir jedes Jahr schon im August das Trauerspiel mit der Miniermotte ansehen müsste, hätte ich nichts eiligeres zu tun, als sie zu fällen, egal ob sie Platz raubt und zu viel Schatten wirft oder nicht. Einen Baum zu fällen, heißt ja nicht, dass man nicht einen neuen pflanzen kann.Es wäre sicherlich sinnvoll, einen Ortstermin mit einem Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde zu machen und eine Ausgleichspflanzung anzubieten. Diese wäre nach der örtlichen Baumschutzsatzung mit Sicherheit ohnehin fällig und dann könnte man auch etwas pflanzen, was nicht so groß wird. Zur Ausgleichspflanzung sollten allerdings nicht gerade Koniferen angeboten werden; so etwas wird stets abglehnt. Manche UNB lassen sich auch darauf ein, dass man die zur Ersatzpflanzung fälligen Jungbäume für Pflanzungen im öffentlichen Raum zur Verfügung stellt oder man sucht sich vorab selbst einen Ort, wo man pflanzen kann (Einverständnis des jeweiligen Grundstückseigentümers vorausgesetzt).Auch Roßkastanien entwickeln ja nicht selten einen recht starken Wurzeldruck. Im Bereich angrenzender Mauern oder öffentlicher Wege mit Belag kann dies als zusätzliches Argument für eine Fällung herangezogen werden. Außerdem würde ich darauf hinweisen, dass die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht (Schutz von Passanten vor bei Sturm evtl. brechenden und herabfallenden Ästen) die Möglichkeiten der Besitzer übersteigt.Was den angesprochenen ökologischen Wert der Roßkastanie angeht, so ist dieser vergleichsweise gering. Von Vögeln wird die Art aufgrund ihrer lockeren, sparrigen Krone kaum als Nistgehölz angenommen; zur Blütezeit gibt es mal kurz ein paar Besucher, die sich aber meist weitgehend auf Hummeln und Honigbienen beschränken und ansonsten lebt fast nur die Miniermotte davon.
Wer Tippfehler findet, darf sie behalten.
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rorobonn †
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Re:Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) - Baumschutzsatzung

rorobonn † » Antwort #28 am:

..mich hat es doch letztlich sehr gefreut auch versöhnliche meinungen zu diesem thema zu lesen. etwas geschockt habe ich die doch zum teil nach meinem empfinden ungebührlich heftigen kommentare gelesen: Fragen sollte immer erlaubt sein und fanatismus- in welcher richtung auch immer- hat m.E. nach etwas, das "verstummen macht".viele beiträge haben mich aber doch wieder darin bestärkt, was mich auch immer wieder in dieses forum führt: die freude an schönen dingen, das reden und das diskutieren darüber, auch gerne einmal das thema aus den augen verlieren, unterschiedliche meinungen und einstellungen, aber auch nie das maß verlieren wollen!!!euer rorobonn ;)
"Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es!" (Bertrand Russell)
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