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Drohne überm Grundstück (Gelesen 29833 mal)

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hymenocallis

Re: Drohne überm Grundstück

hymenocallis » Antwort #150 am:

Waldmeisterin hat geschrieben: 8. Mai 2018, 16:15
Apropos Luftraum: ein zugezogener Nachbar, der im Neubaugebiet im Dorf ein Eigenheim hatte, wollte dem neubauenden Nachbar verbieten, dass dessen Kran über sein Grundstück, also seinen Luftraum, schwenkte :o


Hier braucht es dazu das Einverständnis des Nachbarn - da geht es auch um haftungsrechtliche Fragen; betrifft vor allem auch die Stellung des Krans in den Stunden der Arbeitsruhe - ist nicht witzig, wenn es stürmt.
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susanneM
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Re: Drohne überm Grundstück

susanneM » Antwort #151 am:

;D Yes des ist total ok,

Danke Hemerocallis, :)
sonst hätt ich noch was gsagt
weil ich meinen Mund nicht halten kann ;D 8)
Liebe Grüße aus Niederösterreich hinterm Schneeberg

susanne
Witteke
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Re: Drohne überm Grundstück

Witteke » Antwort #152 am:

Ich bin keine Rechtsexpertin, aber dasman ein Recht drauf hat, dass man sein Grundstück uneinsichtig abschotten darf, kann ich mir nicht vorstellen. In nahezu jedem Siedlungsgebiet gibt es doch Auflagen, wie hoch ein Zaun sein darf. Da kann man aus den umliegenden Häusern immer drüber gucken.
Und klar darf ich, im Rahmen der Verkehrsodnung, an einem Sichtschutzzaun vorbeireiten, ein Kind auf die Schulter nehmen und vorbeigehen, auf Rollschuhen dran vorbeifahren ( damit bin ich ja auch 15 cm größer als normal, wo soll da die Grenze sein?). Ich darf mich ja auch im Doppeldeckerbus nach oben setzen ;-)

Grundstücke sind ja nicht nur eingezäunte Einfamilienhausgrundstücke ( bei denen fremde Leute wenigstens bis zur Haustürklingel kommen können müssen). Wenn ich beispielsweise ein Waldgrundstück besitze ist es zum Teil kritisch, ob ich das überhaupt einfrieden darf.

In Deutschland ist es halt auch einfach zulässig, dass Leute Häuser oder Grundstücke fotografieren. Damit muss man sich halt einfach abfinden. Niemand wird in seiner Freiheit eingeschränkt, auch nicht in seiner Privatsphären, weil jemand anders einen sieht. Der Gesetzgeber unterscheidet da ( zumindest nach meiner kurzen Recherche) schon zwischen einem absichtlichen Spionieren und halt einfachen Alltag mit vielen Menschen auf begrenzter Fläche. Und ich finde auch zu Recht.

Und um den Bogen mal wieder zu den Drohnen zu spannen: mit so einem Ding mit Absicht in entlegene Winkel anderer Gärten zu gucken ist schon mindestens dreist und unhöflich, was genau strafbar ist wird wohl in den nächsten Jahren noch häufig vor Gericht verhandelt werden. Aber einfach mal ein wenig rumfliegen mit so einem Ding im öffentlichen Raum: der Dachdecker bei den Nachbarn kann auch über meinen Zaun gucken, der Sportflieger guckt auch von oben, bei googlemaps kannst du eh die Sattelietenbilder sehen...
Man sollte Sachen, die man zu seiner intimsten Privatsphäre zählt, vielleicht besser so oder so nicht auf den Gartentisch stellen.
hymenocallis

Re: Drohne überm Grundstück

hymenocallis » Antwort #153 am:

Witteke hat geschrieben: 8. Mai 2018, 17:14
Ich bin keine Rechtsexpertin, aber dasman ein Recht drauf hat, dass man sein Grundstück uneinsichtig abschotten darf, kann ich mir nicht vorstellen. [/quote]
Das ist wohl das Grundproblem - vielleicht solltest Du Dich schlau machen, bevor Du Deine Überzeugungen als geltende Rechtslage verkaufst!

Witteke hat geschrieben: 8. Mai 2018, 17:14
In nahezu jedem Siedlungsgebiet gibt es doch Auflagen, wie hoch ein Zaun sein darf. Da kann man aus den umliegenden Häusern immer drüber gucken.
Und klar darf ich, im Rahmen der Verkehrsodnung, an einem Sichtschutzzaun vorbeireiten, ein Kind auf die Schulter nehmen und vorbeigehen, auf Rollschuhen dran vorbeifahren ( damit bin ich ja auch 15 cm größer als normal, wo soll da die Grenze sein?). Ich darf mich ja auch im Doppeldeckerbus nach oben setzen ;-)[/quote]
Jeder darf hinter dem Zaun, wenn er die vorgegebenen Abstände einhält, Hecken, Gehölze etc. pflanzen um sich vor fremden Blicken zu schützen.

Witteke hat geschrieben: 8. Mai 2018, 17:14
Grundstücke sind ja nicht nur eingezäunte Einfamilienhausgrundstücke ( bei denen fremde Leute wenigstens bis zur Haustürklingel kommen können müssen). Wenn ich beispielsweise ein Waldgrundstück besitze ist es zum Teil kritisch, ob ich das überhaupt einfrieden darf.

Landwirtschaftliche Grunstücke unterliegen nicht der Privatsphäre - Baugrundstücke sehr wohl. Selbst landwirtschaftliche Grundstücke dürfen nicht immer und überall betreten werden.

[quote author=Witteke link=topic=62904.msg3081853#msg3081853 date=1525792459]In Deutschland ist es halt auch einfach zulässig, dass Leute Häuser oder Grundstücke fotografieren. Damit muss man sich halt einfach abfinden.
Nur so lange keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden - es darf nur fotografiert werden, was vom öffentlichen Grund aus einsehbar ist. Personen dürfen nicht fotografiert werden. Mach Dich mal schlau - ich rate Dir das dringend!

[quote author=Witteke link=topic=62904.msg3081853#msg3081853 date=1525792459]Niemand wird in seiner Freiheit eingeschränkt, auch nicht in seiner Privatsphären, weil jemand anders einen sieht. Der Gesetzgeber unterscheidet da ( zumindest nach meiner kurzen Recherche) schon zwischen einem absichtlichen Spionieren und halt einfachen Alltag mit vielen Menschen auf begrenzter Fläche. Und ich finde auch zu Recht.


Lies mal die Datenschutz-Grundverordnung - Dir fehlt wohl wirklich das Basiswissen. ::)


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Re: Drohne überm Grundstück

Gartenplaner » Antwort #154 am:

OT
hemerocallis hat geschrieben: 8. Mai 2018, 16:35
... betrifft vor allem auch die Stellung des Krans in den Stunden der Arbeitsruhe - ist nicht witzig, wenn es stürmt.

Hmm....keine Ahnung, was jetzt zutrifft - aber meine Mutter machte sich mal Sorgen um einen Kran, der über unser Grundstück von Nachbarn aus ragte und fragte nach, ob der nicht, wenn nicht gearbeitet wird, so festgestellt werden könnte, dass er eben nicht über uns ragte.
Die Auskunft damals war, dass ein Kran nicht festgestellt werden darf, weil er gerade dann dem Wind zuviel Angriffsfläche böte, wenn er sich in den Wind drehen kann, wohl nicht.... OT Ende
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Re: Drohne überm Grundstück

Gartenplaner » Antwort #155 am:

hemerocallis hat geschrieben: 8. Mai 2018, 17:39
...bevor Du Deine Überzeugungen als geltende Rechtslage verkaufst!
...

Mal langsam mit den Pferden, Witteke hat ihre Meinung geäußert, auch mehrfach darauf hingewiesen, dass sie nicht genau weiß, wie die Rechtslage ist - in keinem Fall aber das "als geltende Rechtslage" postuliert.
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Re: Drohne überm Grundstück

hymenocallis » Antwort #156 am:

Gartenplaner hat geschrieben: 8. Mai 2018, 17:44
hemerocallis hat geschrieben: 8. Mai 2018, 17:39
...bevor Du Deine Überzeugungen als geltende Rechtslage verkaufst!
...

Mal langsam mit den Pferden, Witteke hat ihre Meinung geäußert, auch mehrfach darauf hingewiesen, dass sie nicht genau weiß, wie die Rechtslage ist - in keinem Fall aber das "als geltende Rechtslage" postuliert.


Doch, leider.
Sie hat ja geschrieben, daß es in Deutschland zulässig ist.
hymenocallis

Re: Drohne überm Grundstück

hymenocallis » Antwort #157 am:

Gartenplaner hat geschrieben: 8. Mai 2018, 17:42
OT
hemerocallis hat geschrieben: 8. Mai 2018, 16:35
... betrifft vor allem auch die Stellung des Krans in den Stunden der Arbeitsruhe - ist nicht witzig, wenn es stürmt.

Hmm....keine Ahnung, was jetzt zutrifft - aber meine Mutter machte sich mal Sorgen um einen Kran, der über unser Grundstück von Nachbarn aus ragte und fragte nach, ob der nicht, wenn nicht gearbeitet wird, so festgestellt werden könnte, dass er eben nicht über uns ragte.
Die Auskunft damals war, dass ein Kran nicht festgestellt werden darf, weil er gerade dann dem Wind zuviel Angriffsfläche böte, wenn er sich in den Wind drehen kann, wohl nicht.... OT Ende

Stell Dir mal einen Bau in Hanglage vor (inneralpin die Regel) und hohe Bäume/Häuser hangaufwärts - da macht es dann wirklich Spaß, wenn der sich im Wind drehende Kranarm in den Wald oder in die mehrgeschoßigen Wohnanlagen kracht. Ich plane gerade den Garten für eine derartige Wohnanlage - das Kranthema ist daher für mich ein recht aktuelles. ;)
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Re: Drohne überm Grundstück

Gartenplaner » Antwort #158 am:

Abschliessend zum Kran:
Windfrei (wenn in der Höhe Kollisionen zu befürchten sind, werden wohl andere Maßnahmen ergriffen, das wirst du dann eher wissen)
Darf ein Kran über mein Grundstück schwenken
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Re: Drohne überm Grundstück

hymenocallis » Antwort #159 am:

Gartenplaner hat geschrieben: 8. Mai 2018, 18:33
Abschliessend zum Kran:
Windfrei (wenn in der Höhe Kollisionen zu befürchten sind, werden wohl andere Maßnahmen ergriffen, das wirst du dann eher wissen)
Darf ein Kran über mein Grundstück schwenken


An der genannten Baustelle wurde es so geregelt: der Kran mußte so aufgestellt werden, daß er nicht über die bebauten Nachbargrundstücke schwenktf (auf einem steht eine Appartmentanlage) - die anliegende Straße und Streuobstwiese war kein Problem - der Sicherheitsabstand zum höher gelegenen Wald mußte auch eingehalten werden. Dort sind die Vorschriften aber grundsätzlich strenger, weil es ein Fremdenverkehrsgebiet ist - z. B. allgemeiner Baustop ab 30. Juni, weil Baulärm die Hotelgäste vergraulen würde.
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Re: Drohne überm Grundstück

Witteke » Antwort #160 am:

Hemerocallis, wir sind uns doch gar nicht so uneins. Ich hab geschrieben, man darf Häuser und Grundstücke fotografieren und du schreibst das doch auch, so lange keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Ist doch kein Gegensatz.

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Re: Drohne überm Grundstück

susanneM » Antwort #161 am:

Sorry, aber da muss ich Euch schon sagen, dass wir hier bisserl vom Thema abgekommen sind = ot,
oder verstehe im das Prinzip falsch?? ::) ::)

Ich mein, als Neuling - bitte nicht bös sein- oba, des hat mit einem Drohnen-angriff auf Toto
nix mehr zutun.

Des ist Nachbarschaftsrecht,

auch ein seeehhr spannedes Thema :-X 8) :-\

Möglicherweise - soweit ich mich erinner gibts das aber schon??
Liebe Grüße aus Niederösterreich hinterm Schneeberg

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Re: Drohne überm Grundstück

Natternkopf » Antwort #162 am:

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Re: Drohne überm Grundstück

Nox » Antwort #163 am:

Ich hätte mich über eine Zusammenfassung in 3-10 Zeilen mehr gefreut ;D

Wenn hier jeder erst die Werbung und dann ein 16 Minütiges Filmchen gucken muss, um informiert zu bleiben ...
man stelle sich die Wärmeproduktion im Server vor, und dann est die Auslastung des Netzes ... ?
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Re: Drohne überm Grundstück

Gartenplaner » Antwort #164 am:

Zwar auch keine 3-10 Zeilen, aber wie ich finde doch strukturierter:
Drohnenverordnung 2021
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