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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 2. Dez 2014, 17:45
von Jule69
Vielleicht unqualifiziert zwischendurch, aber ich finde das einfach zum *:-X * Wo finde ich nur das Brechzeichen....
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 2. Dez 2014, 17:45
von zwerggarten
@ brissel: wenn du bei allem tun ansonsten auch jede vorhandene rechtsvorschrift beachtest, dann solltest du das wohl so machen. immer noch aber geht es hier aber um gewerbliches fotografieren (und verwerten), und für diejenigen, die ihre/seine fotografien geplant gewinnbringend verkaufen möchten, finde ich es nun nicht völlig vermessen, sich vorab auch mit den motivobjekten ein klein wenig auseinanderzusetzen. blöd nur, dass ja nun nicht alles geplant abläuft (wie z.b. auftragsweises fotografieren/filmen für eine buch- oder eine filmproduktion) und noch blöder, wenn auch private veröffentlichungen in einem onlineforum ein problem wären (was wir noch nicht wissen)...
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 2. Dez 2014, 18:02
von planwerk
Jetzt aber konkret zu Ihren Fragen:- In allen Objekten der Bayerischen Schlösserverwaltung gilt den Bedarf einer Fotogenehmigung für gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen: Schlösser, Gärten, Parks
und Seen inklusive. Über die genaue Grenze des jeweiligen staatlichen Grundstücks können Sie sich bei unseren Außenverwaltungen informieren. Aufnahmen von außerhalb des Grundstücks sind nicht genehmigungspflichtig.-
Jede Veröffentlichung und Veräußerung von Aufnahmen ist prinzipiell genehmigungspflichtig. Je nach Verwendung fallen unterschiedliche Gebühren an. Kostenfrei sind generell nur die nichtkommerzielle Tourismuswerbung sowie die aktuelle Presseberichterstattung. Die Preise in der angehängten Liste sind bis Ende des Jahres gültig. Ab 2015 wird eine neue Preisliste in Kraft treten, die gerade bearbeitet wird und dann auf unserer Homepage zu finden sein wird.
Sofern Sie einen See z.B. von einer städtischen Seepromenade oder von einem angrenzenden privaten Grundstück fotografieren, liegt dies nicht in unserer Zuständigkeit (Panoramafreiheit). Wie ich Ihnen aber schon geschrieben habe, Informationen zu den genauen Grenzen des jeweiligen Grundstücks erhalten Sie bei unseren Außenverwaltungen:
http://www.schloesser.bayern.de/deutsch ... org_av.htm. Mir liegen diese Informationen leider nicht vor.
Das ist ja wohl echt ein Witz. Ich könnt ko...dh jede Veröffentlichung eines Seephotos ist genehmigungspflichtig, wenn es vom Grund der BSuSV aufgenommen wurde. Das musst Du Dir mal auf der Zunge zergehen lassen. Bin ehrlich gesagt etwas erschüttert.
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 2. Dez 2014, 18:55
von toto
Macht Euch bitte sachkundig... auch in anderen Großstädten wie in Paris dürfen bestimmte Gebäude nur mit Genehmigung fotografiert werden, wenn es um professionelle Verwertung geht. Stative sind schon mal gar nicht erlaubt... und, und, und...
Na, dann lies nochmal in dem Link nach, wie die Verwaltung das konkret handhabt: 50 Euro für ein einzelnes Foto, plus 105 Euro Reproduktionsgebühr, ein Belegexemplar des Buches und des Fotos, außerdem ist die Fotografie der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung unentgeltlich und unbegrenzt zur freien Nutzung in deren eigenen Publikationen zur Verfügung zu stellen.
Stimmt. Nachlesen hilft. Denn soweit ich entziffern konnte, gibt es auch Rabatte

bis zu 50% oder frei verhandelbar...Wenn jemand professionell fotografiert und damit Honorare empfängt, ist er durchaus in der Lage, die Gebühren zu begleichen.
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 2. Dez 2014, 19:44
von enigma
Macht Euch bitte sachkundig... auch in anderen Großstädten wie in Paris dürfen bestimmte Gebäude nur mit Genehmigung fotografiert werden, wenn es um professionelle Verwertung geht.
Staudo hat geschrieben:Die spinnen, die Deutschen.
Das ist nicht auf die Deutschen beschränkt.
Panoramafreiheit.
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 2. Dez 2014, 20:03
von Faulpelz
blöd nur, dass ja nun nicht alles geplant abläuft (wie z.b. auftragsweises fotografieren/filmen für eine buch- oder eine filmproduktion) und noch blöder, wenn auch private veröffentlichungen in einem onlineforum ein problem wären (was wir noch nicht wissen)...
Zwerggarten, ja du hast recht, da wäre noch eine Stellungnahme interessant. Würdest du da anfragen? Aus welchem Bundesland kommst du? Ich gebe dir dann einen Link, wo du anfragen kannst. Ich möchte jenen freundlichen Herrn jetzt nicht gerne nochmals die Zeit stehlen. Also, würdest du das tun? Wäre superLG Evi
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 2. Dez 2014, 20:07
von zwerggarten
warum möchtest du das ausgerechnet an jemanden delegieren, der diesen thread zwar interessant findet, aber die relevanz für nichtgewerbliche fotografie bezweifelt? außerdem, bristlecone hat doch schon angefragt.
in meinem profil steht, dass ich in berlin lebe.
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 2. Dez 2014, 20:43
von Faulpelz
Zwerggarten, ich weiß, dass Bristlecone schon gefragt hat. Er hat jedoch die bayerische Schlösserverwaltung angeschrieben und noch keine Antwort erhalten. Ich dachte mir, es wäre interessant zu erfahren, was ein anderes Bundesland dazu sagt. Ich glaube nämlich, dies ist eine sehr brenzlige, schwer zu beantwortende Frage. In deinem Fall wäre
www.gruen-berlin.de eine Adresse, wo du dich hinwenden könntest. Da du dich für das Thema zu interessieren scheinst, dachte ich, du würdest das gerne machen und nicht kneifen

:PNix für ungut, Zwerggarten.LG Evi
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 2. Dez 2014, 21:29
von oile
.
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 2. Dez 2014, 21:46
von planwerk
Joo, Punkt.Bin erschüttert über die Reaktion der BSuSV. Unglaublich.
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 2. Dez 2014, 22:19
von oile
Warum nur fällt mir bei dieser Diskussion immer das Wort vom Verwertungsinteresse des Kapitals ein?
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 2. Dez 2014, 22:25
von fars
Warum nur fällt mir bei dieser Diskussion immer das Wort vom Verwertungsinteresse des Kapitals ein?
Kaum jemand wird daran gehindert, seine Erinnerungsfotos zu machen. Oder hat hier einer von den Amateuren jemals einen Cent gezahlt? Warum sollen
Berufsfotografen, die Geld mit diesen Fotos verdienen (wollen), besonders schutzwürdig sein?Außerdem: Bei der Erhebung dieser Gebühren geht es ja wohl in erster Linie um eine minimale Senkung der Kosten für diese Objekte. Oder glaubt hier jemand, dass damit ein Reibach gemacht wird? Mich würde mal interessieren, wie oft ungenehmigte Fotos geahndet wurden. Vermutlich sehr selten.
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 2. Dez 2014, 22:45
von enigma
Mich würde mal interessieren, wie oft ungenehmigte Fotos geahndet wurden. Vermutlich sehr selten.
Möglich. Aber das ändert nichts am Grundsatz. Offenbar muss aus jedem Eigentum Geld gemacht werden. Das nennt sich "Freiheit".
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 2. Dez 2014, 22:51
von fars
Eben ein typisches Pur-Aufregerthema. Kaum jemand ist betroffen, aber man kann anklagen.Da finde ich es schon schlimmer, wenn von öffentlichen Bedürfnisanstalten Geld verlangt wird. Die nutzen sogar noch eine Notlage aus!
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Verfasst: 2. Dez 2014, 22:57
von joachim
Wenn man sich nicht aufregen darf, dann sähe jeder Thread so aus , ... gut.. find ich auch etc. das wäre langweilig
