







Moderator: thomas
Für die Freiheit des Spottes.
Liebe Inken, habt ihr das Sanssouci-Thema hier im Forum besprochen? Magst du uns bitte einen Link setzen. Ich bin leider bei pur mit "Fotografie-Scheuklappen" unterwegs. Will heißen, dass ich in anderen Foren so gut wie nicht gucke und darum ist mir das entgangen. Aber diese S-Geschichte würde mich interessieren. Danke :-*Evi@Evi, danke für die Informationen. Was Sanssouci betrifft, hatten wir diese Frage vor kurzem erst, da Fotos veröffentlicht werden sollten.
Ist ja auch eine ungültige Verallgemeinerung. Geht ja nur um das Gelände eines Eigentümers. Und ja: wenn ich auf Herrenchiemsee stehe und den Chiemsee fotografiere, habe ich dafür auch schon früher ein Prperty Release benötigt. Nur wussten das die meisten nicht bzw. haben es wissentlich verdrängt und "nicht so ernst genommen";-)Gewerblich, versteht sich.Du willst nicht ernsthaft behaupten, dass es schon immer so war, dass man dafür:"Die bayerischen Landschaftsfotografen hat es jedoch voll erwischt, sie haben es nun verdammt schwer. Ammersee, Königsee, Hintersee, Waginger See dürfen nicht mehr ohne Genehmigung für gewerbliche Zwecke fotografiert werden."eine Genehmigung brauchte?
Liebe Evi, "wir" bezieht sich in diesem Fall ausnahmsweise mal nicht auf das Forum.Liebe Inken, habt ihr das Sanssouci-Thema hier im Forum besprochen? Magst du uns bitte einen Link setzen. Ich bin leider bei pur mit "Fotografie-Scheuklappen" unterwegs. Will heißen, dass ich in anderen Foren so gut wie nicht gucke und darum ist mir das entgangen. Aber diese S-Geschichte würde mich interessieren. Danke :-*Evi
Sachsen-Anhalt kann da auch mithalten. Ein Freund hat ein Buch gemacht, mit genialen SW-Fotos aus dem Wörlitzer Park und einem literarischen Text von K.E. Franzos - ein Kunstwerk. Es zu veröffentlichen wäre wegen der Genehmigung für die Fotos so teuer, dass es nicht lohnt. So verschenkt er nur wenige Exemplare an Freunde. Zum Glück macht er das nur in seiner Freizeit und muss nicht davon leben.....(Hervorhebung von mir) Wenn ich das richtig verstehe, darf der Eigentümer einer öffentlich zugänglichen Parkanlage also untersagen, dass innerhalb der Parkanlage Fotos aufgenommen werden, die anderen als privaten Zwecken dienen.So weit, so schlecht. Aber nach Evis Ausführungen macht der Freistaat Bayern (ebenso auch andere Bundesländer?) daraus nun ein Verbot, frei zugängliche Güter ohne Genehmigung zu anderen als privaten Zwecken zu fotografieren.