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Versicherungspflicht ab 2.500 qm (Gelesen 77877 mal)
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- zwerggarten
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Re: Versicherungspflicht ab 2.500 qm
interessantes urteil, eine geradezu kafkaeske darstellung des sachverhalts – immerhin mit sinnigem ausgang. ;)
pro luto esse
moin
"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
moin
"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
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Re: Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Ja, aus meiner Sicht sind des Wahnsinns wilde Reiter unterwegs.
Dieser Rechststreit krankt, von Beginn an der Mitgliedschaft, anscheinend an Fehlern.
Die BG versäumte es die Ehefrau mit in des Mitgliedsverzeichnis aufzunehmen.
Ein Gericht gibt den heissen Tipp doch die Klage auszudehnen.
Im Ergebnis wird der Rechtsstreit aus formalen Gründen verloren.
Dieser Rechststreit krankt, von Beginn an der Mitgliedschaft, anscheinend an Fehlern.
Die BG versäumte es die Ehefrau mit in des Mitgliedsverzeichnis aufzunehmen.
Ein Gericht gibt den heissen Tipp doch die Klage auszudehnen.
Im Ergebnis wird der Rechtsstreit aus formalen Gründen verloren.
Re: Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Irgendwie habe ich das Gefühl, die Gesetzgebung orientiert sich nach wie vor an den Gegebenheiten der 50er-Jahre.
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
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Re: Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Danke für den Link!
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Re: Versicherungspflicht ab 2.500 qm
Hallo Zusammen,
lange habe ich schon nichts mehr im Forum geschrieben. Aktuell beschäftige ich mich ebenfalls mit dem Thema Berufsgenossenschaft in Bezug auf die Streuobstwiese. Ich werde in Zukunft ggf. vom reinen Mitpfleger zum alleinigen Pächter der Flächen werden, ca 1,6 ha verteilt auf mehrere Grundstücke. Auf den Flächen sind in Summe ca. 100 Obstbäume unterschiedlichen Alters. Die Flächen befinden sich im Rhein-Main Gebiet (Hessen Vordertaunus)
Bevor ich zustimme alleiniger Pächter der Flächen zu werden, würde ich gerne mal wissen, welche Kosten da im Jahr bzgl. Unfallversicherung durch die BG auf mich zukommen. Da es ja eine Pflichtversicherung ist, möchte ich mich wie gesagt erstmal über die jährlichen Kosten informieren. Vielleicht habt Ihr ja ähnliche Grundstücksgrößen bzw Anzahl Bäume und könnt mir berichten. Über die Nennung von ungefähren Summen bei meinem Flächenprofil und Baumanzahl wäre ich Euch sehr dankbar. Auf der Seite der SVLFG hinsichtlich des Berechnungsschlüsssels blicke ich nicht wirklich durch.
Vielen Dank für Eure Hilfe schon im Vorraus
lange habe ich schon nichts mehr im Forum geschrieben. Aktuell beschäftige ich mich ebenfalls mit dem Thema Berufsgenossenschaft in Bezug auf die Streuobstwiese. Ich werde in Zukunft ggf. vom reinen Mitpfleger zum alleinigen Pächter der Flächen werden, ca 1,6 ha verteilt auf mehrere Grundstücke. Auf den Flächen sind in Summe ca. 100 Obstbäume unterschiedlichen Alters. Die Flächen befinden sich im Rhein-Main Gebiet (Hessen Vordertaunus)
Bevor ich zustimme alleiniger Pächter der Flächen zu werden, würde ich gerne mal wissen, welche Kosten da im Jahr bzgl. Unfallversicherung durch die BG auf mich zukommen. Da es ja eine Pflichtversicherung ist, möchte ich mich wie gesagt erstmal über die jährlichen Kosten informieren. Vielleicht habt Ihr ja ähnliche Grundstücksgrößen bzw Anzahl Bäume und könnt mir berichten. Über die Nennung von ungefähren Summen bei meinem Flächenprofil und Baumanzahl wäre ich Euch sehr dankbar. Auf der Seite der SVLFG hinsichtlich des Berechnungsschlüsssels blicke ich nicht wirklich durch.
Vielen Dank für Eure Hilfe schon im Vorraus