dann drück doch deinem nachbarn mal infobroschüren z.b. des nabu in die hand...nabu klassifiziert den reynoutria zu recht zu den aggresivsten problempflanzen + gibt den rat, sie möglichst nicht anzupflanzen. im inet finden sich sicherlich noch weitere empfehlungen aus dem bereich der mit umweltthemen befassten institutionen, diesen knöterich tunlichst nicht anzupflanzen.vielleicht bringt das deinen "ökologisch" eingestellten studienrat zur besinnung.Das Problem liegt in der Unbedarftheit, was die Aggressivität dieser Pflanze betrifft. Ach, dann zupf ich die oberirdischen Triebe an der Grenze aus, ist die übliche Reaktion. Das, was sich da unterirdisch tut, wird gerne übersehen.
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Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch (Gelesen 44643 mal)
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
z6b
sapere aude, incipe
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Ähem, vielleicht kam das nicht so ganz rüber. Da steht schon ein Wald! So ca. 50 qm dichtester Urwald, der langsam auf mein Grundstück zugekrochen kommt.Hier geht es folglich um Schadensbegrenzung unter erschwerten Bedinungen (schwerer mit Basaltbrocken durchsetzter Boden!).+ gibt den rat, sie möglichst nicht anzupflanzen. vielleicht bringt das deinen "ökologisch" eingestellten studienrat zur besinnung.
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
schon klar fars, aber damit könnte ja deutlich gemacht werden, dass der "ökologe" eigentlich einen umweltfrevel begangen hat + gefälligst dafür sorgen soll, dass dieser nur auf dessem grundstück beschränkt bleibt, wenn er schon nicht gewillt ist diesen überhaupt zu beseitigen.
z6b
sapere aude, incipe
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Wenn es das Grundstück hergibt, würde ich einen 1-2 Meter breiten Streifen konsequent mit Roundup frei halten und dem Studienrat erklären, warum das sein muss. Ins Gespräch würde ich die üblichen Reizworte aus diesem Forum einflechten: Monsato, Gentechnik, Patente auf Lebewesen ...
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Die Schweizer (wer auch sonst) sind in dieser Hinsicht wohl am weitesten:http://www.bafu.admin.ch/php/modules/sh ... EGJoax.pdf
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Glyphosat scheint tatsächlich ein besonders wirksames Mittel zu sein. Kannst Du die pdf nicht ausdrucken und dem Studienrat zum studieren geben? Vielleicht hört er sogar auf einen Rat.
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Eigentlich ein schönes Beispiel für "Eigentum verpflichtet".Ähem, vielleicht kam das nicht so ganz rüber. Da steht schon ein Wald! So ca. 50 qm dichtester Urwald, der langsam auf mein Grundstück zugekrochen kommt.


Edel sei der Mensch, hilfreich und gut.
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Das kann und soll er auch. Ich mache ihm dieses Recht, das ich voll bejahe, nicht streitig.Der Punkt ist die nachbarliche Belästigung durch Überwuchs. Für Bäume gibt es ja eine klare Regelung, die allerdings m.W. auch bereits höchstrichterlich aufgeweicht wurde. So nach dem Motto "Der Baum hat Vorrang". Mir geht es um die Frage, wie es um den Schutz meines Grundstücks beschaffen ist.Eigentlich ein schönes Beispiel für "Eigentum verpflichtet".Dein Studienrat kann sich doch auch auf den Standpunkt stellen, das ist sein Land, da darf er pflanzen, was er lustig ist. Du kannst ja dann das, was rüberwächst, abschneiden.
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Meine 10 Cent:Druck die von Dir gefundene BUWAL-Broschüre aus, gib sie bei Gelegenheit dem Nachbarn und erkläre, dass Du den Grenzstreifen bei Ankunft des Knöterichs auf Dauer zweimal jährlich mit Glyphosat spritzen wirst. Das sollte wenigstens die weitere Wanderung stoppen.Eine Rhizomsperre halte ich für zweifelhaft, da man damit rechnen muss, dass die Rhizome a) durch jede Lücke gehen und b) man die wohl unrealistisch tief setzen müsste.
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Nach dem alten liberalen Grundsatz darf jeder nur so viel Freiheit beanspruchen, dass er die Freiheit der andern nicht einschränkt. Wen der Studienrat-Knöterich also deinen Boden durchwuchert, ist deine Freiheit, dort z.B. einen netten Rhodo zu pflanzen, beeinträchtigt. Insofern musst du dir ein unterirdisches Rüberwachsen nicht bieten lassen. Soviel zur Theorie.
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Mir geht es aber um ein winziges Stückchen Praxis.
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Der Herbizid-Einsatz wäre tatsächlich Ultima Ratio. Nicht weil ich in einem derartige Fall gegen Chemie bin, sondern wegen der Gefahr des Abdriftens. Immerhin sind die Halme ca. 2 m hoch und damit ist die Gefahr der Vernebelung der Umgebung ziemlich groß.Rhizomsperre halte ich auch für nicht durchführbar.und erkläre, dass Du den Grenzstreifen bei Ankunft des Knöterichs auf Dauer zweimal jährlich mit Glyphosat spritzen wirst. Das sollte wenigstens die weitere Wanderung stoppen.Eine Rhizomsperre halte ich für zweifelhaft, da man damit rechnen muss, dass die Rhizome a) durch jede Lücke gehen und b) man die wohl unrealistisch tief setzen müsste.
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Nicht, wenn Du zeitig im Frühjahr spritzt, wenn die Halme gerade erst aus dem Boden kommen, und auch nicht, wenn Du ein Mittel nimmst, wie es z. B. zur Bekämpfung von Giersch angeboten wird. Mit dem kannst Du ziemlich gezielt die recht großen Blätter vom Knöterich "einschäumen", ohne den Rest zu erwischen.Der Herbizid-Einsatz wäre tatsächlich Ultima Ratio. Nicht weil ich in einem derartige Fall gegen Chemie bin, sondern wegen der Gefahr des Abdriftens. Immerhin sind die Halme ca. 2 m hoch und damit ist die Gefahr der Vernebelung der Umgebung ziemlich groß.
Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch
Wenn dann genug Blattmasse vorhanden ist.Schaunwermal. Der Nachbar ist ja einsichtig. Wenn denn nur den Worten auch Taten folgen würden.