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Hobbylandwirtschaft (Gelesen 19193 mal)

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Wiesentheo
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Re:Hobbylandwirtschaft

Wiesentheo » Antwort #30 am:

wenn der von der Leiter fiel oder so..
Das decken die Versicherungen in einer Unfall versicherung oder so ab.Warum sollte man das nicht schaffen.Na gut,über 4000 ist schon eine Menge.Das sind ja noch nicht Mal 2 Morgen.Ich hab 4 Morgen bewirtschaftet und das allein.Ein Morgen Kartoffeln ist nicht viel und nach dem Legen und häufeln ist Schicht im Schacht..Na,Mal durchhacken... ;DDa hat keiner danach gekräht. ;D
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alokin
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Re:Hobbylandwirtschaft

alokin » Antwort #31 am:

Wir sind etwa fünf Jahre weg aus D. Da verändert sich bestimmt ziemlich viel. Und die Berufsgenossenschaften verlangen sicherlich auch, dass man eine Lehre hat und Meister ist auch wenn man nur ein oder zweimal im Monat auf den Markt steht??Hier gibt es auch viele Regelungen, aber die betreffen vor allem den Transsport von Pflanzen von a nach b, und ganz schlimm über eine Bundesstaatsgrenze.
Amur
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Re:Hobbylandwirtschaft

Amur » Antwort #32 am:

...Was soll den der Unsinn?
Sobald du ein Grundstück von mehr als xx m² bewirtschaftest bist du automatisch Zwangsmitglied der landwirtschaftlichen BG (in Bawü sinds 2400m² ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden, siehe www.LSV.de). In manchen Bulä kann man bis 1 ha eine Befreiung erhalten. Das geht aber nicht für Sonderkulturen und dazu zählt dann auch der Gartenbau. Ich habe dasselbe Problem, habe aber keine Sonderkultur (nur Wald und Wiese ausser dem Hausgarten) und da gehts noch.mfgEdit: Hab gerade gelesen daß Haus und Ziergärten auch nicht in die BG müssen, sofern sie nicht regelmäßig von einem gewerblichen Gärtner betreut werden. Eigentlich Unfug, weil der Kraft Gesetzes ja auch schon Zwangsmitglied ist.
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Staudo
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Re:Hobbylandwirtschaft

Staudo » Antwort #33 am:

Eigentlich Unfug, weil der Kraft Gesetzes ja auch schon Zwangsmitglied ist.
Spontan wollte ich auf die BG als weitgehend unabhängige Behörden im wettbewerbstfreien Raum schimpfen. Ich verkneife es mir. 8)Alokin, um einen landwirtschaftlichen Betrieb im steuerlichen Sinne anzumelden (egal ob gärtnerisch oder landwirtschaftlich im Wortsinn) brauchst Du keine Qualifikation nachweisen.
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Crispa †
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Re:Hobbylandwirtschaft

Crispa † » Antwort #34 am:

Man sagt so schön:Wo kein Angeklagter da kein Richterich will auch nicht schwarzmalen nur jeder sollte bedenken, dass auch mal etwas passieren kann. Und wenn man jemanden beschäftigt und etwas passiert dann ist als erstes die Kripo da die den Fall gnadenlos aufrollt. Da gibt es dann kein Zurück mehr und man hat alle gegen sich auch den freiwilligen Gartenhelfer.Ich meine da nicht einen gebrochenen Arm oder Bein, es könnte ja auch zu einer lebenslangen Arbeitunfähigkeit oder ähnlichem bei einem Helfer kommen. In diesen Fällen springt dann die Berufsgenossenschaft ein, sofern man eine hat. Für Haushaltshilfen, Gartenhelfer, Bauhelfer usw. ist die Gemeindeunfallversicherung zuständig. Wobei es egal ist ob man diesen Helfer bezahlt oder er freiwillig hilft. Hier bezahlt man jährlich einen geringen Pauschalbetrag und die Sache ist erledigt. Handelt es sich um gewerbliche Tätigkeiten sind andere Versicherungen zuständig. Hier geht es nicht um Schwarzarbeit oder ähnliches das ist eine ganz andere Sache. Aber meistens passiert ja auch nichts und wie gesagt:Wo kein Angeklagter da kein Richter
Liebe Grüsse Crispa
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Staudo
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Re:Hobbylandwirtschaft

Staudo » Antwort #35 am:

Die BG als solches ist durchaus sinnvoll, achtet auf Einhaltung der Vorschriften zum Unfallschutz und zahlt bei Schäden im gewerblichen oder semigewerbliche Bereich. Das ist ja in Ordnung. Meine Kritik geht in eine andere Richtung. ;)
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Marion

Re:Hobbylandwirtschaft

Marion » Antwort #36 am:

Meine Kritik geht in eine andere Richtung. ;)
Sprich Dich ruhig aus. :)
Marion

Re:Hobbylandwirtschaft

Marion » Antwort #37 am:

Wir sind etwa fünf Jahre weg aus D.
Gut, das ist ja noch nicht sooo lange.
Crispa †
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Re:Hobbylandwirtschaft

Crispa † » Antwort #38 am:

Peter, ich habe nichts von Kritik gelesen. Ich wollte nur sagen, dass es besser ist wenn man als Haus- und Gartenbesitzer auch versichert ist und dieses auch vorgeschrieben ist. Hier gibt es aber eine große Grauzone die das eben nicht sind mit allen Konsequenzen die daraus entstehen können. Auch der Nachbar der mal eben hilft kann tödlich verunglücken. Für den Schaden kommt der auf bei dem er tätig war. So etwas kommt ganz ganz selten vor, ich weiß, aber nichts ist unmöglich.Hier mal eine der Gemeindeunfallversicherungen. Schau mal unter Haushaltshilfen. Du bis ja über deine zuständige BG zwangstversichert dir kann da ja nichts passieren. Aber der Haus- und Gartenbesitzer meist nicht.
Liebe Grüsse Crispa
bristlecone

Re:Hobbylandwirtschaft

bristlecone » Antwort #39 am:

Hab gerade gelesen daß Haus und Ziergärten auch nicht in die BG müssen, sofern sie nicht regelmäßig von einem gewerblichen Gärtner betreut werden.
Soweit ich weiß, musst Du, wenn das Grundstück eine bestimmte Größe überschreitet, in die BG. Wo die genaue Grenze liegt, müsst ich nachschauen. Aus genau diesem Grund ist die hiesige Hausgemeinschaft vor einigen Jahren der BG beigetreten. Mir und den anderen Eigentümern ist das nicht unlieb.
Amur
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Re:Hobbylandwirtschaft

Amur » Antwort #40 am:

Sind aber ausdrücklich ausgenommen.http://www.lsv.de/bw/05mitgliedschaft/0 ... rsicherung über BG bringt auch Nachteile im Vergleich zu "normalen" Versicherungen. Von daher sollte das gut überlegt werden.Ausserdem sind die ganz schnell dabei festzustellen, daß der Versicherungsfall nicht in ihren Bereich fällt. Da gibts bei der Jagd ganz tolle Beispiele wo zwar Beiträge verlangt werden aber dann keine Leistung erbracht wird. Also wenn ich die Wahl habe würde ich mich eher für eine private Versicherung entscheiden.
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bristlecone

Re:Hobbylandwirtschaft

bristlecone » Antwort #41 am:

Das Thema ist hier zwar etwas OT, aber zur Klärung:Ich hab mal in den Unterlagen nachgeschaut: Für private Garten- bzw. Parkgrundstücke (Haus- und Ziergärten) besteht ab einer Größe von 2500 m² Versicherungspflicht zur gesetzlichen landwirtschaftlichen Unfallversicherung über die Gartenbau-Berufsgenossenschaft.Bei geringerer Fläche besteht Versicherungspflicht bei mehr als 100 Arbeitsstunden Aufwand für Aushilfskräfte.Diese Regelung dürfte den wenigsten bekannt sein. Ich war vor einigen Jahren durch einen Bericht in der Gartenpraxis (12/2004, S. 33) drauf gekommen.Dass die BGs nicht gerade mit Begeisterung zahlen, ist bekannt. Trotzdem: Ich sehe es als Vorteil, da ich auf diese Weise prinzipiell auch selbst versichert bin, wenn mir im Garten was Ärgeres passieren sollte.Amur, in der von Dir verlinkten Quelle heißt es: "Keine landwirtschaftlichen Unternehmen sind Haus- und Ziergärten ... es sei denn, ... ihre Erzeugnisse dienen nicht hauptsächlich dem eigenen Haushalt oder sie sind Bestandteil des landwirtschaftlichen Unternehmens."Demnach wäre so eine Hobbylandwirtschaft wohl prinzipiell versicherungspflichtig, wenn man die Produkte überwiegend nicht selbst verbraucht, sondern verkauft.Wie man das nachprüft, ist eine andere Sache. Bis ein Unfall passiert.
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Wiesentheo
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Re:Hobbylandwirtschaft

Wiesentheo » Antwort #42 am:

Das mit den Pflichtbeitritt zur BG sind ja bald Verhältnisse wie zu die Kommunisten und den LPG`s
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Zuccalmaglio
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Re:Hobbylandwirtschaft

Zuccalmaglio » Antwort #43 am:

Wie liegen denn heutzutage die ha-Preise für Ackerland oder Wiesenland so? Z.B. Ackerland in der Kölner Bucht/Voreifel oder am Niederrhein?Oder Wiesenland in den Mittelgebirgen, z.B. Eifel oder Sauerland?Kann da jemand etwas zu sagen.
Tschöh mit ö
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Staudo
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Re:Hobbylandwirtschaft

Staudo » Antwort #44 am:

Bei uns hat Landwirtschaftsamt dazu eine Übersicht, weil Verkäufe und Verpachtungen dort ausgewertet werden.
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
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