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Stickstoffspeicherung im Grünlandboden, wie ist das genau? (Gelesen 5648 mal)

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Herr Dingens
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Re:Stickstoffspeicherung im Grünlandboden, wie ist das genau?

Herr Dingens » Antwort #30 am:

Gibt es dazu eine Verwaltungsvorschrift oder andere Vollzugsvorgaben? Der konkrete Nachweis, dass Du keine außerordentlichen N-Mengen freisetzt, wird Dir nichts nützen, wenn dieser Punkt nur als einer unter anderen die allgemeine Begründung des Verbotes liefert. Ein solcher konkreter Nachweis müsste also schon als Ausnahmegrund festgesetzt sein, was ich mir nicht wirklich vorstellen kann. Grünlandumbruchverbote sind aus der übergeordneten Zielsetzung erlassen, dass der Grünlandanteil in D insgesamt zu stark sinkt.
Keine Ahnung, was es gibt. Wie gesagt, der Mann stützt seine Angaben auf die ominöse schALVO.Die gibt für mich nix her.Laut ihm kann ich alles kultivieren, was man in Pflanzlöcher pflanzen kann und wozu man die Grünfläche nicht umbrechen muss.
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Herr Dingens
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Re:Stickstoffspeicherung im Grünlandboden, wie ist das genau?

Herr Dingens » Antwort #31 am:

Nun denn. Ich wollte meine posts nicht als Empfehlung verstanden wissen. Ich halte das tatsächlich für Tricksereien, die eine aus guten Gründen erlassene Regelung untergraben. Wenn die für die Einhaltung zuständigen Stellen dabei noch Schützenhilfe geben, braucht man sich über die nächstfolgenden Verschärfungen nicht wundern. Über den nicht mehr ganz so guten Ruf der Landwirtschaft auch nicht.
Welche Schützenhilfe hat mir bislang wer gegeben?Wer hat denn zugesehen, wie die Landschaft zur Maiswiese geworden ist, wer hat das denn unterstützt? Wer hat denn in das Gründlandumbruchverbot reingeschrieben: Gilt nicht für Flächen bis zu 20 a. Gilt nicht in geschlossenen Ortschaften?Wenn ich ihn darauf hinweise, sagt er, für mich gibts keine Ausnahmeregulungen, weil ich im Wassereinzugsgebiet liege. Wassereinzugsgebiet ist für ihn gleichgesetzt mit Wasserschutzgebiet. Komisch nur, dass ein Wasserschutzgebiet z.B. an Straßen mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet ist. Hier gibts diese Schilder aber nicht.
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Rieke
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Re:Stickstoffspeicherung im Grünlandboden, wie ist das genau?

Rieke » Antwort #32 am:

Hier ist ein kurzer Text über das Verbot des Grünlandumbruchs. Danach ist die Regelung bis Ende 2015 befristet. Von Wasserschutz ist in dem Text nicht die Rede.Die SchALVo wiederum gibt es lt. dieser Seite seit 2001 und die gilt für Wasserschutzgebiete. Hierbei geht es um den Schutz des Trinkwassers vor Nitrat. Nitrat ist indirekt (Umwandlung zu Nitrosaminen) krebserregend und außerdem für Säuglinge problematisch. Ich habe mir das Merkblatt zur SchALVo noch nicht weiter durchgelesen.
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kpc
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Re:Stickstoffspeicherung im Grünlandboden, wie ist das genau?

kpc » Antwort #33 am:

50m³ sind schon nicht wenig, 10cm auf 5000m² wären aber sogar 500m³ (5000m² x 0,1m) = 500m³ ;D
Wie peinlich. Gut dass du wenigstens rechnen kannst.Danke für die Korrektur.Klaus-Peter
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Herr Dingens
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Re:Stickstoffspeicherung im Grünlandboden, wie ist das genau?

Herr Dingens » Antwort #34 am:

Ich würde erst genau nachlesen, was das Verbot sagt.
Bei uns gibt es noch kein generelles "Umbruchverbot" sondern nur eines für definierte Situationen.Und auch da heißt es nicht "Umbruchverbot", sondern es ist verboten "Grünland in Ackerland umzuwandeln".Dann ist es nämlich völlig egal ob du einen Pflug verwendest oder das Grünland totspritzt oder es ersticken läßt. Sobald du anfängst Stauden anzubauen hast du die Umwandlung in Acker vollzogen. Säst du nach dem Umbruch wieder Gras an, war es keine Umwandlung.Ja, du solltest auf jeden Fall mal die Wasserschutzgebietsverodnung lesen. Es gibt auch welche bei denen für bestimmte Bereiche der Anbau von Gartenbaukulturen nicht erlaubt ist. Außerdem wird oft die Wahl der Düngemittel eingeschränkt, die Wahl der Pflanzenschutzmittel natürlich auch.
Zum einen gehts nicht um Stauden sondern um Annuelle. Aber davon habe ich mich verabschiedet, weil ich keine Beete vorbereiten und anlegen darf. Das Problem hab ich anders gelöst, indem ich Teile des Nachbargrundstücks mit dem Bagger gerodet habe und auf diese Weise genug Fläche für Helianthus ann. und Zierkürbisse geschaffen habe. Der Schaden für die Umwelt ist zwar nun weit größer, als wenn ich den Teil des Gründlands umgebrochen hätte, den ich brauchte.Der Mann beim Landwirtschaftsamt hat sich geweigert, sich das alles vor Ort anzuschauen, ich wollte ihm zeigen "schau, ich will das umbrechen. Wenn ich das nicht darf, muss ich das dort roden, davon sind dann viele Bäume betroffen, also überlege dir, ob es nicht wirklich vernünftiger ist, wenn ich das Stück Wiese umbreche."Ne, hat ihn nicht interessiert.Zum zweiten, "Wasserschutzgebietsverordnung lesen": Wenn ich frage, welches Gesetz, Verordnung oder sonst was meinen Fall regelt, kriege ich nur die Antwort "schALVO". Ich kann bis heute nicht nachprüfen, wieviel Quatsch mir der Mann erzählt. Ich werde jetzt dann einen offiziellen Antrag auf Umbruch einen Teil des Gründlands stellen, in einer Ablehnung müssen die doch die Gründe angeben. Dann kann ich Rechtsmittel einlegen oder auch nicht. Lust dazu habe ich keine, denn gegen diese Kafka-Figuren kämpft man vollkommen vergebens. Nachdem ich ja auf dem Nachbarflurstück gerodet habe, brauche ich dort, wo ich gerne umgebrochen hätte, nur noch Platz für Gehölze. Und dann werde ich alles in Pflanzlöcher pflanzen, und sie Sache hat sich. Zwischen den Reihen werde ich entweder mähen (dazu muss ich mir einen Rasentraktor kaufen) oder die Wiese kaputt mulchen, das weiß ich noch nicht.
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Herr Dingens
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Re:Stickstoffspeicherung im Grünlandboden, wie ist das genau?

Herr Dingens » Antwort #35 am:

In diesem Forum habe ich einen Gesetzesauszug gelesen:
Dauergrünland darf demnach nicht mehr in eine andere landwirtschaftliche Nutzung überführt werden. Dies betrifft alle Landwirte, die EU-Direktzahlungen erhalten sowie Zuwendungsempfänger, die an flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen teilnehmen.
Jetzt ist die Frge, bist du Zuwendungsempfänger?
Nein, und echt, bevor ich auch nur einen Euro Zuwendung haben will, erschieße ich mich.
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Re:Stickstoffspeicherung im Grünlandboden, wie ist das genau?

Rieke » Antwort #36 am:

Karten der Wasserschutzgebiete habe ich auch im Internet gefunden, bei der Landesanstalt für Umwelt, hier der direkte Link.
Wenn ich frage, welches Gesetz, Verordnung oder sonst was meinen Fall regelt, kriege ich nur die Antwort "schALVO". Ich kann bis heute nicht nachprüfen, wieviel Quatsch mir der Mann erzählt.
Um das selber Lesen der SchALVo wirst du nicht drum herum kommen. Nach deinen Schilderungen wirkt der Beamte nur mäßig kompetent, was Dich im Konfliktfall nicht schützt.
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Floris
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Re:Stickstoffspeicherung im Grünlandboden, wie ist das genau?

Floris » Antwort #37 am:

Ich finde es schwierig die Situation einzuschätzen, da deine Informationen nur immer so kleckerlesweise ankommen... ist die Fläche denn kleiner als 20 ar und liegt sie denn innerorts?Ich denke inzwischen auch, dass dein Problem nichts mit Stickstofffreisetzung zu tun hat.Die Ausgleichsverordnung dürfte für dich ohne Belang sein da du kein Emfänger von Agrarsubventionen bis.Vielleicht bist du beim Landwirtschaftsamt mit deinem Anliegen auch nicht an der richtigen Stelle? Der Begriff des Wassereinzugsgebietes (im Gegensatz zum Wasserschutzgebiet für Wassergewinnungsanlagen) deutet auf die Nähe des Grundstücks zu einem Fließgewässer (umgangssprachlich: Bach) hin. Demnach könnte die Rechtsgrundlage für dein Problem im Bundesnaturschutzgesetz liegen, wo bei grundwasserbeeinflussten Böden die Umwandlung von Grünland in Ackerland als nicht genehmigungsfähiger Eingriff bezeichnet wird, woraus sich ein Verbot der Umnutzung ableiten läßt. Sollte dem so sein, wäre die Untere Naturschutzbehörde dein Ansprechpartner, weil sie auch dafür zuständig sein wird dir auf die Finger zu klopfen für den Fall dass ich recht habe. (Ich bitte um Nachsicht, falls sich etwas überschneidet, ihr schreibt für mich zu schnell...)
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Herr Dingens
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Re:Stickstoffspeicherung im Grünlandboden, wie ist das genau?

Herr Dingens » Antwort #38 am:

Monaco, vielen Dank für Deine Ausführungen.Also gehts um Sauerstoffeintrag in obere Bodenschichten. Wenn ich die Wiese totmulche, kommt nicht mehr und nicht weniger Sauerstoff in den Boden als wenn sie lebt. Allerdings ändert sich an der N-Menge, die bereits im Boden gespeichert ist, nichts. Wenn ich das soweit richtig verstanden habe, kann ich mir einfach überlegen, ob ich die Wiese regelmäßig mähen will, um sie kurz zu halten oder ob ich sie totmulche.
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Re:Stickstoffspeicherung im Grünlandboden, wie ist das genau?

lerchenzorn » Antwort #39 am:

Ich hab mal ein wenig in Eurem Landesrecht gewühlt. Vielleicht wirst Du aus konkreten Quellen schlauer:Eure WSG scheinen nicht mit Einzelverordnung gesichert werden. Weiß das jemand genauer?Vielleicht gilt wirklich "nur" die SchALVO. Die enthält eigentlich alle sonst in Einzel-Verordnungen üblichen Regelungen.Entscheidend für Dich dürfte § 4 Abs. 3 sein, der tatsächlich fast jede Nutzungsumwandlung untersagt, mit geringen Ausnahmen zum Streuobstanbau und zur Aufforstung.Dazu gibt es verschiedene Kurzinformationen spezielle Kurzinformationen zu bestimmten Nutzungen, u.a.- zum Einsatz von Wirtschaftsdünger, auch im Grünland;- und für Baumschulen - für Dich dann wohl nicht relevant.Da stehen konkrete Handlungsvorgaben. Sehr viel dreht sich, wie immer im Gewässerschutz, um die möglichst durchgängige Bodenbedeckung mit Deckkulturen.Hab gerade gelesen, dass Du Derine gartenbaulichen Absichten schon anders verwirklicht hast. Die Baumpflanzungen kannst Du ja auf dem Grünland machen - s.o.Vieles haben die Vorschreiber hier gerade schon gesagt.
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Herr Dingens
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Re:Stickstoffspeicherung im Grünlandboden, wie ist das genau?

Herr Dingens » Antwort #40 am:

Karten der Wasserschutzgebiete habe ich auch im Internet gefunden, bei der Landesanstalt für Umwelt, hier der direkte Link.
Wenn ich frage, welches Gesetz, Verordnung oder sonst was meinen Fall regelt, kriege ich nur die Antwort "schALVO". Ich kann bis heute nicht nachprüfen, wieviel Quatsch mir der Mann erzählt.
Um das selber Lesen der SchALVo wirst du nicht drum herum kommen. Nach deinen Schilderungen wirkt der Beamte nur mäßig kompetent, was Dich im Konfliktfall nicht schützt.
Ich finde diese schALVO nicht, nur irgendwelche Kommentare über sie. Kannst Du mir diese schALVO zeigen? Also so linktechnisch meine ich.
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Re:Stickstoffspeicherung im Grünlandboden, wie ist das genau?

Rieke » Antwort #41 am:

Ich hatte ein Stück weiter oben zu einem Merkblatt über die SchALVo verlinkt.
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Re:Stickstoffspeicherung im Grünlandboden, wie ist das genau?

Floris » Antwort #42 am:

Sagte der auf dem Amt nicht es sein kein Wasserschutzgebiet sondern ein Wassereinzugsgebiet?Ich finde den Unterschied wichtig, da die schALVO ja nur für erstere gilt.
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lerchenzorn
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Re:Stickstoffspeicherung im Grünlandboden, wie ist das genau?

lerchenzorn » Antwort #43 am:

Die SchALVO gilt für Dich, unabhängig davon, ob Du Ausgleichsmittel erhältst. Sowie Du landwirtschaftliche Bodennutzung ausübst, bist Du an die Bestimmungen gebunden. Das Totmulchen ist von § 4 Abs. 3 nicht gedeckt, würde ich denken. Da wäre ich sehr vorsichtig. Im Zweifelsfall legt man Dir das sogar, ohne sich um das weite C/N-Verhältnis der Holzhäcksel zu scheren, als Kompostdüngung aus.Tabelle 1, Pkt. 7 nennt darüber hinaus klare Anforderungen an die Wiederherstellung der Grünlandnarbe bei mehr als 30-%-igem Ausfall im Dauergrünland.Ist dann wirklich dumm gelaufen in Deinem Fall :-\ . Ich schätze, dass da nicht einmal ein Antrag auf Umwandlung Aussicht auf Erfolg hat, den man ja immer wegen "nicht beabsichtigter Härte" (§ 10) stellen könnte. Die Härte ist wegen des im Gemeinwohl erforderlichen Gewässerschutzes gewollt und sonst sehe ich keine Ausnahmegründe.
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Re:Stickstoffspeicherung im Grünlandboden, wie ist das genau?

lerchenzorn » Antwort #44 am:

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