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Baumschutzsatzung (Gelesen 17075 mal)

Natur und Umwelt erleben und schützen
philippus
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Re: Baumschutzsatzung

philippus » Antwort #30 am:

Hier in Wien wird im Einzelfall entschieden, in welchem Umfang und wie eine Ersatzpflanzung vorzunehmen ist. Im Wiener Baumschutzgesetz steht, dass

pro angefangenen 15 cm Stammumfang des zu entfernenden Baumes, gemessen in 1 m Höhe vom Beginn der Wurzelverzweigung, ein Ersatzbaum mittlerer Baumschulenqualität (8 bis 15 cm Stammumfang) zu pflanzen
und die Pflanzung
in erster Linie auf derselben Grundfläche, wenn dies nicht möglich ist, in einem Umkreis von höchstens 300 m vom Standort des zu entfernenden Baumes auf eigenem oder fremdem Grunde vorzunehmen ist.

Das ist in der Praxis natürlich nicht immer möglich. Die Behörde kann auch den genauen Platz und die zu pflanzende Art bestimmen, wobei aber einiges vom zuständigen Beamten oder Sachbearbeiter abhängen dürfte. In meinem Fall war es kein Problem eine Blaufichte durch Pinus pinea und eine Scheinzypresse durch Cupressus sempervirens zu ersetzen.
Das Abtragen einer österreichischen Schwarzföhre (Pinus nigra austriaca) wurde ohne Ersatzpflanzung bewilligt (obwohl diese Art im Wiener Becken als heimisch und "wertvoll" gilt), weil der Baum durch seinen Wuchs bei starken Stürmen eine Gefahr darstellte. Zumindest in meiner Umgebung ist man also recht flexibel und entegegenkommend.
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Quendula
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Re: Baumschutzsatzung

Quendula » Antwort #31 am:

Melisende hat geschrieben: 18. Jan 2018, 14:12
Stammumfang von mehr als 100 cm in 100 cm Höhe über dem Erdboden haben.


Bei uns 40 cm Stammumfang ::). Eibe, Rotdorn, Stechpalme und Edeleberesche bereits ab 20 cm.
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Querkopf
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Re: Baumschutzsatzung

Querkopf » Antwort #32 am:

Quendula hat geschrieben: 18. Jan 2018, 14:03
uliginosa hat geschrieben: 18. Jan 2018, 13:56 Unter Hervorhebung unserer Verdienste um gehölzreiche, ökologisch wertvolle, naturnahe Gartengestaltung.
:D
Und bitte betone auch euren guten Willen, eine Ersatzpflanzung auf dem Grundstück vorzunehmen. ...

Wenn in eurem Grün- bzw. Umweltamt auch nur viertelwegs vernünftige Leute sitzen, kann das prima funktionieren.

Bei uns (Saarbrücken) wird's recht streng gehandhabt mit der Baumschutzsatzung. Aber der Zuständige ist Fachmann, heißt: Er guckt genau hin und sieht auch, wo es ein Zuviel an Bäumen gibt. Oder ungeeignete Arten (hier war's vor ein paar Jahrzehnten mal sehr modisch, große Nadelbäume in kleine Vorgärten zu setzen, Atlaszedern zum Beispiel, die heute Riesenstress verursachen). Oder wo zu große/ hohe/ finstere Bäume Nachbarschaftsärger verursachen, ohne dass der ökologische Nutzen das aufwiegen könnte.
Ich habe dreimal Fällgenehmigungen beantragt. Und sie jeweils binnen weniger Tage bekommen, ohne Ortsbesichtigung; ich hatte aber jedesmal gründliche Fotodokumentation und ebenso gründliche Argumentation mitgeliefert.
Vorangegangen sind jeweils Telefonate. Beim ersten Mal, das vergesse ich nie, klickte der Zuständige sich pronto Luftaufnahmen auf den Bildschirm und sagte freundlich: "Sie haben da ja eine ganze Menge Bäume im Garten..." :) Damit - und im folgenden Gespräch eh - war der gute Wille schon mal geklärt :D.
Zweimal bekam ich die Auflage, Ersatz zu pflanzen. Aber in beiden Fällen war schon vorab besprochen, dass ich das sowieso vorhatte. (Und in beiden Fällen war die offizielle Auflage sinnvoll für mich, um notfalls nachbarliche Kritik an der Neupflanzung abwehren zu können ;).)

Ulli, ich würd's an deiner Stelle auch mit Gespräch versuchen. Und vor allem mit der Frage, ob eure Weide überhaupt unter den Satzungs-Schutz fällt. Bis zum Beweis des Gegenteils würde ich an deiner Stelle erstmal davon ausgehen, dass die Weide nicht geschützt ist.
Dass der Satzungstext von einiger Ahnungslosigkeit zeugt, muss nicht bedeuten, dass die aktuell Zuständigen ahnungslos sind. Satzungen werden ja nicht von Fachleuten, sondern von Räten beschlossen. Und da ist's durchaus denkbar, dass die zum Beschluss-Zeitpunkt zwar guten Willen hatten, sich aber nicht auf Sachkompetenz stützen konnten...
"Eine Gruppe von ökologischen Hühnern beschloss, jenes Huhn zu verbannen, das goldene Eier legte, weil Gold nicht biologisch abbaubar sei." Aus: Luigi Malerba, "Die nachdenklichen Hühner", Nr. 137

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Re: Baumschutzsatzung

Querkopf » Antwort #33 am:

uliginosa hat geschrieben: 18. Jan 2018, 12:21... Die Idee mit der Behinderung anderer Gehölze hatte GG auch schon. Leider wird die Hasel, die nie einen > 80 cm-Stamm entwickeln wird, noch weniger Rosen und Clematis da ins Gewicht fallen. ...
Eine Hasel kann übrigens einen > 80cm-Stamm entwickeln. Die unsrige - Eichhörnchenpflanzung, hat vor ca. 20 Jahren bei Null angefangen - ist "baumig" gezogen, weil sie in Buschform den einzigen Zugangsweg zum Garten versperren würde. Gerade eben habe ich die beiden Stämme gemessen: Nr. 1 hat gut 60 cm Umfang, Nr. 2 ist bei 79,5 cm angelangt.
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Re: Baumschutzsatzung

Sandkeks » Antwort #34 am:

Die Baumschutzsatzungen unterscheiden sich ja mitunter erheblich. Hier sind z. B. auch Weiden von dem Baumschutz ausgenommen (auf bewohnten Grundstücken).
Es gibt eine recht kurze Liste möglicher Baumarten für Ersatzpflanzungen. Sträucher werden gar nicht akzeptiert. Bei Ersatzpflanzungen auf dem eigenen Grundstück wird auch mal ein Auge zugedrückt, wenn der Stammumfang erst bei 10 cm liegt. Wenn man keinen (oder nicht genügend) Baum (Bäume) auf dem eigenen Grund pflanzen möchte, kann man auch eine Ausgleichszahlung vornehmen. Das Geld wird dann zur Pflege bereits vorhandener Bäume genutzt. :)
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uliginosa
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Re: Baumschutzsatzung

uliginosa » Antwort #35 am:

Naja, hier sind immerhin Koniferen ausgenommen und Neophyten und sogar Pappeln ... aber Weiden eben nicht.
Und es gäbe hier schon noch Platz für neue Bäume.

Und bei euch zählen schon so dünne Bäumchen, Quendula!
Ich habe in Gedanken schon alle unsere anderen durchgechekct, bis Vogelbeere und Feldahorn so dick werden, dauert es noch sehr lange und die Obstbäume sind ja nich geschützt.

Querkopf, stimmt, Fotos hätte ich noch anheften können. Aber der Blick in Ggl-Maps zeigt auch schön das grüne Gedränge in unserem Garten. ::)

Ach ja, unsere Hasel werden wir demnächst etwas ausdünnen, die dicken Triebe kommen raus. 8)
Viele Grüße aus dem Trockengebiet, Uli
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Re: Baumschutzsatzung

uliginosa » Antwort #36 am:

lerchenzorn hat geschrieben: 18. Jan 2018, 14:48
uliginosa hat geschrieben: 18. Jan 2018, 13:56
. .. Ich frage jetzt erst mal an, ob die Lockenweide überhaupt unter die BSS fällt und eine Genehmigung notwendig ist. ...


Das meinte ich. Und würde es, blauäugig, einfach voraussetzen, wenn Du es der Gemeindeverwaltung nahe legst. ;)


So etwa?
" .... wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass es für die Fällung unserer Lockenweide
(Salix erythroflexuosa) möglicherweise einer Genehmigung bedarf.

Gemäß der 1. Änderungssatzung zur Baumschutzsatzung gehe ich davon aus, dass die Weide als Zuchtform nicht in deren Anwendungsbereich fällt. Es handelt sich um einen Steckling aus einem Osterstraußzweig, dessen Stamm in nur 13 Jahren einen Umfang von 84 cm in 1 m Höhe erreicht hat. ... "
Viele Grüße aus dem Trockengebiet, Uli
bristlecone

Re: Baumschutzsatzung

bristlecone » Antwort #37 am:

Du kannst es probieren, aber der Verweid auf dir Zuchtformen dürfte nicht helfen. Der bezieht sich auf die Nadelbäume.

Vielleicht kommt ein Jurist sogar zu dem Schluss, dass eine derart verquaste Formulierung dazu führt, dass die Satzung nichtig ist.
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Starking007
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Re: Baumschutzsatzung

Starking007 » Antwort #38 am:

Salix erythroflexuosa
ist laut gängigen Gehölzkatalogen ein Strauch, Großstrauch.
Auch versteht der Durchschnittsbürger unter einem Baum etwas anderes.
Ich auch.
Soweit ich überflogen habe, sind in dieser BSS nur Bäume geschützt.
Fertig.
Gruß Arthur
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Starking007
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Re: Baumschutzsatzung

Starking007 » Antwort #39 am:

" Vielleicht kommt ein Jurist sogar zu dem Schluss, dass eine derart verquaste Formulierung dazu führt, dass die Satzung nichtig ist...."

Nein.
Das sind oft viele Fehler drin, doch ist hier die Absicht eindeutig!
Das reicht im Streitfall.
Gruß Arthur
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uliginosa
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Re: Baumschutzsatzung

uliginosa » Antwort #40 am:

Großstrauch, Betonung auf groß. Mit einem Stamm, der sich gabelt.
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P1880456.JPG
Viele Grüße aus dem Trockengebiet, Uli
Melisende
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Re: Baumschutzsatzung

Melisende » Antwort #41 am:

uliginosa hat geschrieben: 18. Jan 2018, 21:00
Großstrauch, Betonung auf groß. Mit einem Stamm, der sich gabelt.

Aber hübsch ist er/sie schon.
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lerchenzorn
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Re: Baumschutzsatzung

lerchenzorn » Antwort #42 am:

Es wird darauf ankommen, wie bewusst und flexibel das gehandhabt wird. Ein Umgang, wie ihn Querkopf aus Saarbrücken beschreibt, finde ich begrüßenswert, setzt aber ein sach- und selbstbewusstes Amt voraus. Das ist, unabhängig von der Ebene und Größe der Verwaltung, nicht immer gegeben.

Ansonsten führen die Ersatzpflanzungen zu einer fortwährenden Verdichtung des Baumbestandes, den eigentlich nur wahre Gehölz-Enthusiasten gut finden können.

Frage einfach, ob die Weide, weil sie eine "Zuchtform" ist, von der Satzung ausgenommen ist. Wenn dann gleich der Verweis auf die Nadelbäume kommt, für die das nur gelte, weißt Du, das Du an der Stelle nicht weiter kommst. Dann hilft nur Offenheit.
(Wobei ich mich frage, warum Sorten nur von Nadelbäumen extra ausgenommen werden müssen, wenn Nadelbäume schon insgesamt ausgenommen sind. Das ist alles nicht schlüssig.)

Versuche, zu überzeugen, dass Ihr das Grundstück nicht kahlschlagen, sondern ein Maß der Begrünung halten möchtet, das nicht unter dem ortsüblichen liegt.
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lerchenzorn
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Re: Baumschutzsatzung

lerchenzorn » Antwort #43 am:

Quendula hat geschrieben: 18. Jan 2018, 15:42
Melisende hat geschrieben: 18. Jan 2018, 14:12
Stammumfang von mehr als 100 cm in 100 cm Höhe über dem Erdboden haben.


Bei uns 40 cm Stammumfang ::). Eibe, Rotdorn, Stechpalme und Edeleberesche bereits ab 20 cm.


Das ist das grünbewegte Kleinmachnow. 10 km weiter, in Ludwigsfelde, ist die Welt eine andere. Mit Freigabe im brandenburgischen Landesrecht hat die Stadt ihre Baumschutzsatzung postwendend abgeschafft. Jetzt gilt die Kreisverordnung, die die ausgelaufene Landesregelung der 2000er Jahre übernimmt, wonach auf innerörtlichen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken fast jeder Baumschutz aufgehoben ist:
" ... keine Anwendung auf ... Bäume auf Grundstücken innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile mit vorhandener Bebauung bis max. zwei Wohneinheiten (Dauerwohn- oder Freizeitwohneinheiten) mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden, Rosskastanien und Rotbuchen, die in 1,30 m Höhe über dem Erdboden gemessen, einen Stammumfang von mehr als 190 cm ... aufweisen ... "

Beneidenswert oder bedenklich?
Melisende
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Re: Baumschutzsatzung

Melisende » Antwort #44 am:

Wenn ich mir Eure Satzungen so ansehe, dann habe ich das Gefühl, dass sich die meisten Gemeinderäte (nicht nur) eine Scheibe von der Regensburger Satzung abschneiden sollten.
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