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Abmahnung - wer kann uns helfen? (Gelesen 94785 mal)

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thomas
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?

thomas » Antwort #300 am:

Es geht um die Angemessenheit der Forderung. Dazu habe ich mehrfach dezidiert argumentiert. - Das Gericht hingegen hat sich bislang nur oberflächlich mit der Sache befasst.Mehrfach wurde hier auch darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber beabsichtigt, der Willkür in der Festsetzung von Abmahnforderungen bald einen Riegel vorzuschieben. Dann werden solche Verfahren wohl nicht mehr so oft geführt werden, weil es sich dann nicht mehr lohnt. So hat es sich zumindest in anderen Bereichen entwickelt.Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;)Liebe GrüßeThomas
Kaum macht man etwas richtig, klappt es auch.
hobo

Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?

hobo » Antwort #301 am:

Es geht um die Angemessenheit der Forderung. Dazu habe ich mehrfach dezidiert argumentiert. - Das Gericht hingegen hat sich bislang nur oberflächlich mit der Sache befasst.Mehrfach wurde hier auch darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber beabsichtigt, der Willkür in der Festsetzung von Abmahnforderungen bald einen Riegel vorzuschieben. Dann werden solche Verfahren wohl nicht mehr so oft geführt werden, weil es sich dann nicht mehr lohnt. So hat es sich zumindest in anderen Bereichen entwickelt.Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;)Liebe GrüßeThomas
Erst mal Danke, dass die Garten-Pur GbR auch kritische Stimmen zu Wort kommen lässt.Ein – was ich Garten Pur immer zu gute hielt - Zeichen der Toleranz. Zitat Thomas„Es geht um die Angemessenheit der Forderung.“In wieweit „Angemessen“ ? kann ich nix zu sagen. Bin kein Richter und kenne auch keine Bemessungsgrundlage. Persönlich bin ich der Meinung: Habe ich ein Betrieb zu führen, gehört der Schutz des Produktes (meine Basis) zu meiner Pflicht – auch aus Verantwortung der Mitarbeiter gegenüber.Hier z.B. geht es ebenfalls um Kartenmaterialhttp://de.wikipedia.org/wiki/Euro-CitiesScheint kein einfaches Thema zu sein.Davon weg, stellen sich mir ganz allgemeine Fragen wie z.B. Steht der, der sein Produkt (seine Basis) schützen muss nicht auch immer mit dem Rücken zur Wand?Hat er dadurch keine Kosten?Macht es nicht Sinn - durch Abschreckung eine gewisse Sensibilität zu erreichen? Hängt die Höhe einer solchen Forderung nicht auch davon ab - ob sie sich gegen privat oder gewerblich richtet? Zitat Thomas„Wer lesen kann, ist klar im Vorteil“stehts bemüht ... Grüße Hobo
Manfred

Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?

Manfred » Antwort #302 am:

@Hobo:Wenn ein an der Tanke eine Straßenkarte für 5 Euro kaufe und die 10 Jahre benutzte habe ich deutlich mehr Material erhalten und deutlich mehr Nutzen davon.Ist es dann wirklich angemessen (nach gesundem Menschenverstand, nicht an juristischen Maßstäben gemessen) für die einmalige Verwendung eines im Internet frei zugänglichen Kartenschnipsels eine Forderung von mehreren tausend Euro zu stellen? Dafür, dass statt einem Link das Bild direkt eingestellt wurde?Es ist ja nicht so, dass Garten-pur 100.000 Bücher mit der Karte drin verkauft hat.Über den Schutz geistigen Eigentums will sich hier niemand hinwegsetzen. Wenn der Anwalt 5 Minuten dafür investiert hätte, eine nette Abmahnung zu schicken, und dafür 50 Euro verlangte, dann könnte man wenig meckern.
mara
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?

mara » Antwort #303 am:

Die "juristischen Maßstäbe" sind schief. Die alten Gesetze geben im neuen Kontext keinen Sinn mehr. Das wird sich aber erst dann ändern, wenn solche Fälle von finanzstarker Seite durch die Instanzen gejagt werden. Das schreit nach einer Gruppenklage - oder wie auch immer das heißt."Schutz des Produktes" - was heißt das? Nach meinem ganz und gar laienhaften Verständnis kann es nur bedeuten, dass der Gewinn desjenigen, der die Rechte an einem Produkt besitzt, durch Diebstahl welcher Art auch immer nicht geschmälert wird. Um was sonst soll es gehen, wenn nicht um Geld?Es stellt sich also die Frage, ob in diesem Fall dem Verlag durch die Verwendung des Kartenschnipsels irgendwelche Einnahmen entgangen sind. Das mag schwer zu beweisen sein, es spricht aber vieles dafür, dass es nicht der Fall ist. D.h., dass Nina für diesen Zweck keine Karte gekauft hätte. Sie hat die Karte wohl nur deshalb eingesetzt, weil sie der irrigen Meinung war, sie sei frei verwendbar. (Das ist bei den Tomatenphotos ohne jeden Zweifel der Fall.)Mag sein, dass 50 Euro für Prinzipienreiterei angemessen sind: gerecht wäre eine kostenlose E-Mail-Verwarnung (wie es, soweit ich das mitbekommen habe, in anderen Ländern gehandhabt wird).
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fars
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?

fars » Antwort #304 am:

Hobo hat so unrecht nicht. Und die Strafbemessung soll vermutlich auch einen abschreckenden Charakter haben und richtet sich wohl nicht nach dem verursachten Schaden, der in diesem Fall tatsächlich mehr als gering ist.Das Anwaltshonorar richtet sich nach dem Streitwert. Nicht zuletzt aus dem Grund, wird dieser recht hoch angesetzt. Für die hier erwähnten 50 Euro würde kein Anwalt einen Brief/Abmahnung schreiben. Wofür ich durchaus Verständnis habe.
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Nina
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?

Nina » Antwort #305 am:

Wir haben uns jetzt nach eingehendem Studium aller Quellen und Beratung verschiedener Fachleute dazu entschieden den Vergleich anzunehmen. Die Chancen in 2. Instanz zu gewinnen gehen gegen null und es wäre ein teurer und langer Weg. Die momentane Rechtssprechung in Bezug auf die Aktivitäten von Eurocities stößt nicht nur den Geschädigten sauer auf.Die Richter haben zur Zeit einfach keine Möglichkeiten anders zu entscheiden.Traurig aber wahr. :(
Gart

Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?

Gart » Antwort #306 am:

Die Richter haben zur Zeit einfach keine Möglichkeiten anders zu entscheiden.
Wers glaubt wird seelig.
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Nina
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?

Nina » Antwort #307 am:

Wir können auch nur glauben was uns gesagt wird. Vielleicht ist es denen auch zu anstrengend. Die (Eurocities.Anwälte) haben ja ein 100 seitiges Machwerk wegen meines Kartenschnipsels aus der Tasche ziehen können.
Gart

Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?

Gart » Antwort #308 am:

Die (Eurocities.Anwälte) haben ja ein 100 seitiges Machwerk wegen meines Kartenschnipsels aus der Tasche ziehen können.
Man kann eine Dummheit auch auf 100 Seiten ausführen.Ein fähiger Richter ist in der Lage, in den 100 Seiten den wesentlichen Punkt zu finden, sofern so einer existiert, nämlich die Darlegung des Schadens, für den Ersatz gefordert wird.Somit muss man wohl davon ausgehen, dass die Richter entweder unfähig oder unmotiviert sind. Ein Beschwerdegrund.
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fars
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?

fars » Antwort #309 am:

Gart, du kennst weder den Fall im Detail noch die Klageschrift und gibst so unqualifizierte Ratschläge. Jemanden in ein weiteres Verfahren zu hetzen ohne sich kundig gemacht zu haben ist auf dem gleichen Niveau wie diese Abmahnungsanwälte.
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thomas
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?

thomas » Antwort #310 am:

Für mich persönlich gilt: Wenn ich nichts anderes zu tun hätte, dann wäre es mir ein Herzensanliegen, die Sache weiter zu fechten. Mit allen Mitteln. Denn auch nach allem, was gesagt worden ist, ist letztlich klar, dass der Anspruch der Klageführer zumindest unangemessen ist. Ich habe aber 'im wirklichen Leben' sehr viel zu tun. Und höhere finanzielle Risiken wollen wir auch vermeiden.Deshalb haben wir uns entschlossen, dem Rat zu folgen, den uns mehrere qualifizierte Leute übereinstimmend gegeben haben.Liebe GrüßeThomas
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Susanne
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?

Susanne » Antwort #311 am:

Unabhängig von eurer Entscheidung - haben Richter nicht die Möglichkeit, einen Fall von sich aus an eine höhere Instanz weiterzuleiten, wenn sie die Unverhältnismäßigkeit der Sache sehen, aber keine gesetzliche Handhabe zur maßvolleren Verurteilung besitzen?
Edel sei der Mensch, hilfreich und gut.
Gart

Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?

Gart » Antwort #312 am:

Hier wäre das nicht möglich. Ein Vergleich ist für das Gericht bindend.
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Wolfgang
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?

Wolfgang » Antwort #313 am:

Ich kann die Entscheidung sehr nachvollziehen und finde sie vernünftig.
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Paulownia
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?

Paulownia » Antwort #314 am:

Manchmal lebt es sich eindeutig glücklicher wenn man das kleinere Übel schluckt ;).Es gibt so viele schöne Dinge im Leben.Und nennt doch Eure Gesamtkosten,wenn Ihr sie erhalten habt.
LG Margrit
"Willst du wertvolle Dinge sehen, so brauchst du nur dorthin zu blicken, wohin die grosse Menge nicht sieht" (Laotse)
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