toto, hast´ne PM
Ich würde noch einmal zum Betrieb gehen und im Sekretariat freundlich fragen, wer Dir Auskunft über die Nutzung der Fläche ab dem nächsten Jahr geben kann. Falls Du jemand kompetenten triffst, frage doch, ob dort im nächsten Jahr wieder eine artenreiche Grünlandfläche entwickelt wird und Du eine Wiederherstellung der artenreichen Lebensräume erwarten kannst.
Sollte das gar nichts bringen, sage einfach, dass Du beim Landkreis und ggf. beim Landesamt nachfragen wirst, wie die Nutzungsumwandlung zustande gekommen ist und wie das mit dem Umbruchverbot für Grünland nach weit mehr als 5 Jahren Bestand vereinbar ist. Sage, dass Du sowohl bei den Landwirtschaftsämtern als auch den Naturschutzbehörden auf beiden Ebenen nachfragen wirst.
Ob Du Dir das dann wirklich antust, kannst Du danach selbst entscheiden. (Es kann sein, dass der Betrieb erhebliche Nachteile hat, wenn der Fall wirklich hochkocht und ein Verstoß gegen Förderregeln oder Gesetze amtlich wird. Andererseits darf es nicht sein, dass unbequeme Anfragen einfach ignoriert werden.)
Falls Du weitermachst, frage beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach. Die sind nach Lage der Dinge zuständig. Es gibt bei Euch keinen absoluten Schutz des Dauergrünlandes. Wann ein solcher Umbruch rechtmäßig durchgeführt werden kann, ist im
Dauergrünlanderhaltungsgesetz (DGErhG M-V) nachlesbar.
Die Zuständigkeit für Ausnahmegenehmigungen nach diesem Gesetz sind auf der
Webseite des Amtes nicht klar benannt. So kannst Du nur beim Abteilungsleiter 2 (Lothar Wolff, gleichzeitig Dezernat 20 - Agrarstruktur, EU-Kontrollbereich, Cross Compliance, Düngeverordnung, ... ) nachfragen.
Frage, ob die Umwandlung des Grünlandes auf dem betreffenden Feldblock rechtmäßig und auf welcher Rechtsgrundlage sie erfolgt ist. Sonst hast Du die Möglichkeit, formelle Anzeige wegen einer vermuteten Ordnungswidrigkeit zu erstatten. Die Anzeige ist bei dem gleichen Amt zu erstatten.
(Die Naturschutzbehörde wird vermutlich nicht zuständig sein. Genau weiß ich das aber nicht. Die Fläche ist kein Teil eines Schutzgebietes und nicht als geschützter Biotop kartiert. Falls ein Laichgewässer von Kammolch und Laubfrosch beeinträchtigt wurde, wäre theoretisch zu untersuchen, ob damit die ortliche Population geschädigt wurde. Das kann man in Eurer Ecke getrost ausschließen, da beide Arten vermutlich in großen und geschlossenen Beständen vorhanden sind. Um, abweichend von bestehenden Kartierungen, ein gesetzlich geschütztes Kleingewässer vor dem Umbruch nachzuweisen, müsstest Du schon eine sehr gute Fotodokumentation haben.)
Ich habe nichts darüber gefunden, ob Du ein zwingendes Auskunftsrecht in all diesen Fragen hast.
Du wirst umso erfolgreicher sein, je dichter Du den Bestand der Fläche über die letzten, mindestens 6 bis 7 Jahre belegen kannst (eigene Fotos mit eindeutiger Lageerkennung, Luftbilder usw.).
Die wenigen Arten, die auf Deinen schönen Bildern erkennbar sind, weisen darauf hin, dass das nicht in zwei, drei Jahren gewachsen ist. Entscheidend ist aber der Beleg des Zustandes in den letzten Jahren. Wenn der gegeben ist, kann der diesjährige Maisanbau rechtmäßig nicht ohne behördliche Regelung nach dem Grünlanderhaltungsgesetz durchgeführt worden sein.